Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Müller ⌂, Thursday, 22.03.2012, 13:03 (vor 4419 Tagen)

Die Geschlechterrassisten haben entschieden:

"Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen. Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. (...)"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html

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Menschenraub per Gesetz!

Nemetzki, Thursday, 22.03.2012, 13:09 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Wenn jetzt nicht der letzte Vollhonk aufwacht und begreift, wo er hier lebt, dann ist dem nicht mehr zu helfen!

Und keine Feministin schreit nach Gleichberechtigung... (kt)

jens_, Thursday, 22.03.2012, 13:45 (vor 4419 Tagen) @ Müller

- kein Text -

Nachtrag des EuGH zum gSR für unverheiratete Eltern!

Nemetzki, Thursday, 22.03.2012, 14:23 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Das ist die Nachforderung des EuGH in Sachen "gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern"!!!!

Wenn der Vater sein Recht auf gSR umsetzen will, dann erklärt die Kindesmutter einfach: "Das ist nicht der Vater!"

Nach diesem EuGH-Urteil kann der Vater seine Vaterschaft nicht einmal einklagen. Er wird also völlig entmündigt und sein Kind ihm geraubt.

Das ist die Vorstufe zu weit Schlimmeren! ... des es gilt: "Wir brauchen das Erbgut der Männer, nicht aber den Vater!"

Der EuGH setzt hier glasklar die Vorgaben des Feminismus um!

http://eltern.t-online.de/vaterschaft-menschenrechts-gericht-weist-klagen-leiblicher-vaeter-ab/id_55014768/index

Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Webwalker, Thursday, 22.03.2012, 14:24 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Nicht mehr lange, dann darf die Mutter den Vater frei bestimmen... egal, ob er was mit dem Kind oder der Mutter zu tun hat bzw. jemals gehabt hat.

"Wer ist der Vater?"
- "Ja... der Herr Dr. Mustermann, der ist erfolgreicher Chirurg, den nehme ich!"

Wollt ihr den totalen (Vater-)Staat?

Nemetzki, Thursday, 22.03.2012, 14:48 (vor 4419 Tagen) @ Webwalker

Die "Schande für Magdeburg" hat mal letztens solch einen Müll auf ihrem Cyberlokus veröffentlicht. Auch auf dieser deppigen Brunzkanzler_Innen-Seite (Volksbefragung zu: "Wie ihr morgen leben sollt!" hat die die gequirlte Hirn-Fäkalie reingesetzt. Aber so wie du es schreibst, ist das inhaltlich identisch.

Jeder Mann sollte sich bewusst sein, dass er zwar ein Kind zeugen kann, aber seine Rechte immer weiter eingeschränkt und nun offensichtlich "Fundamentunterkante" erreicht haben.

Die letzte offene Frage bleibt die nach der Finanzierung der Väterentsorgung. Es wird nicht lange dauern, bis der Kindesunterhalt von den Vätern an den Staat überwiesen werden muss (Inkasso) und der Staat dann die Mütter beliefert. Da fällt es dann auch nicht mehr auf, wenn die entvaterten Kinder vom Vater Staat bezahlt werden. Das wäre dann die finale Endstufe: Der totale Zugriff auf die Ressource "Kind".

Ich habe den Eindruck, wir haben alle nicht das momentan angesagte Geschlecht bzw. wir leben auf dem falschen Kontinent. Man muss sich ja förmlich wünschen, dass die EU wieder verschwindet.

Wollt ihr den totalen (Vater-)Staat?

Tätiger, Thursday, 22.03.2012, 21:20 (vor 4419 Tagen) @ Nemetzki

Als nächstes wird eine Zeugungsfähigkeitssteuer eingeführt.
Zeugungsfähig sind prinzipiell alle Männer bis zum Tode, ausser sie lassen sich wie gewisse Pudel kastrieren.
Denn Männer sind ja alle potentielle Väter und immer daran schuld, dass es zur "Katastrophe", der Zeugung eines Kindes, kommt.
Die Einnahmen werden für Frauenbeauftragte und teilweise auch für alleinverziehende Mütter ausgegeben.

Ich hoffe ich bringe die jetzt nicht auf falsche Gedanken...

PS: viele feministische Kommentare (kwt)

jens_, Thursday, 22.03.2012, 15:39 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Die vielen feminismuskritischen Kommentare lassen aber erahnen, dass das Urteil auf nicht viel Verstaendnis bei der Bevoelkerung stoesst.

Glaube ich auch!

Nemetzki, Thursday, 22.03.2012, 15:45 (vor 4419 Tagen) @ jens_

Die vielen feminismuskritischen Kommentare lassen aber erahnen, dass das
Urteil auf nicht viel Verstaendnis bei der Bevoelkerung stoesst.

Ich denke, dass bringt das Fass bald zum Überlaufen. Ich habe 2 Söhne und wie soll ich denen erklären, dass sie mal Vater werden, aber nicht der Vater ihrer Kinder sein werden. Die (14 u. 16) haben doch jetzt schon keinen Bock auf Girlies. Wenn die das hören, dann ist das Rollo gleich unten.

Hoffentlich wacht das deutsche Volk endlich auf und erkennt, dass die politische Klasse uns an die EU als Sklaven weiterverkauft hat. Die EU bringt keine Freiheit, sondern beschneidet die elementarsten Rechte des Einzelnen. Für mich wird die EU immer mehr zum stalinistischen Gulag!

Gegenfrage: Ist die Mutter eigentlich die Mutter?

Jürgen, Berlin, Thursday, 22.03.2012, 15:54 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Man kann Frauen ja pauschal unterstellen, dass sie sich im Ausland eine Eizelle haben einpflanzen lassen. Damit wäre sie zwar der Bäcker des Brotes, nicht aber der Eigentümer des Mehls.

Für das Austragen kann ja ein Lohnleistungsverhältnis vorliegen, dass ggf. sogar vor dem Finanzamt steuerlich verborgen wurde. Also Schwarzarbeit!

Die Mutterschaft muss man somit generell anzweifeln, denn der Eizellenspender (Urheber) kann eine völlig andere Frau sein.

Vielleicht ist dies die nächste staatliche Stufe zur Ausgliederung von Kindern aus Familien und Übernahme in die neuen Lebensborn-Heime des fem-faschistischen Regimes. Die Machthaber in Berlin und Brüssel werden uns das sicherlich bald diktieren. Dann wissen wir mehr!

Gegenfrage: Ist die Mutter eigentlich die Mutter?

Rainer ⌂, Thursday, 22.03.2012, 21:18 (vor 4419 Tagen) @ Jürgen

Man kann Frauen ja pauschal unterstellen, dass sie sich im Ausland eine
Eizelle haben einpflanzen lassen. Damit wäre sie zwar der Bäcker des
Brotes, nicht aber der Eigentümer des Mehls.

Unserem Recht ist die Biologie egal.

§ 1591 BGB Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Das Kind muss durch ihren Geburtskanal gegangen sein. Deshalb hat zum Beispiel die biologische Mutter gegenüber eine Leihmutter kein Rechte. Die Biologie ist egal, nur der Geburtskanal muss stimmen.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

juristische Spezialfrage

DvB, Thursday, 22.03.2012, 22:36 (vor 4419 Tagen) @ Rainer

§ 1591 BGB Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Das Kind muss durch ihren Geburtskanal gegangen sein. Deshalb hat zum
Beispiel die biologische Mutter gegenüber eine Leihmutter kein Rechte. Die
Biologie ist egal, nur der Geburtskanal muss stimmen.

Ist das mit Kaiserschnitt denn eine gültige "Geburt"? :-)

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juristische Spezialfrage

Rainer ⌂, Thursday, 22.03.2012, 23:42 (vor 4419 Tagen) @ DvB

Ist das mit Kaiserschnitt denn eine gültige "Geburt"? :-)

Gute Frage. Ich weiß nicht ob sich die Schriftgelehrten damit schon befasst haben.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Gibt es Fotos?

Max Aram, Thursday, 22.03.2012, 16:27 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Wäre doch sehr interessant, welche Gesichter hinter dem Schiedsspruch des Europäischen Volksgerichtshofs stehen.

Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

pappi, Thursday, 22.03.2012, 17:43 (vor 4419 Tagen) @ Müller

wenn das Kind im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. (...)"

Wer erklärt mir das mal, damit ich als biologischer Vater weiß, was der "andere Vater im juristischen Sinne" ist. Muss der dann die Vaterschaft anerkennen? Könnte es nicht sein, dass ich mit dem sogar mal ein Bier trinken gehe? Dann hat mein Kind einen biologischen und einen juristischen Vater. Und ob denn bei diesem Urteil auch gleich die Frage der Bezahlung geregelt worden ist? Wer bezahlt schon gerne für etwas, was er gar nicht hat? Wieviel juristische Väter darf ein Kind denn haben und wo wird das registriert? Fragen über Fragen ....

Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Hans, Thursday, 22.03.2012, 17:53 (vor 4419 Tagen) @ pappi

Autor: nihil-est / Datum: 22.03.2012 11:56
Paradox
Es kann nur EINEN Vater geben - " Mutter Natur " hat da recht simpel geregelt was wohl Gesetzestexte nicht zu regeln vermögen.

Es trifft exact eine Samenzelle auf eine Eizelle, nennt man Befruchtung, und so grob 9 Monate später folgt die Geburt.

Übrigens, auch bei getrennt lebenden ERZEUGERN kann es durchaus mehr als gut für das Kind sein seinen echten leiblichen Vater zu haben. Aus kindessicht. Leider, all zu oft, müssen bekanntlich auch " Kuckuckskinder " unter " Rabeneltern " leiden.

Überdies, welches " Recht " hat denn ein volljährig gewordenes betroffenes Kind???? Was wenn das Kind - nun Erwachsener - seinen " echten " Vater haben will????
Wie sieht das Erbrecht aus?
Wie schreibt man sowas in einen Stammbaum der Familie??
Warum werden auch gleichzeitig die " echten " Grosseltern evtl Onkel, Tanten, (Halb-)Geschwister mit bestraft?

Dies Urteil ist nicht durchdacht, nicht zuende gedacht.

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/gericht-weist-klagen-leiblicher-vaeter-ab-1.2762647?commentview=true#comm...

Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Sigmundus Alkus @, Thursday, 22.03.2012, 21:29 (vor 4419 Tagen) @ Hans

Dies Urteil ist nicht durchdacht, nicht zuende gedacht.

Genau. Das eigentliche Problem bringt nämlich dieser Kommentar aus dem Spiegel-Forum wunderbar auf den Punkt:

"Interessant wird´s, wenn die ach so stabile neue Beziehung der Mutter mti dem Ersatzpapi zerbricht, und die Frage aufkommt, wer denn jetzt den Unterhalt blechen muß. Dann könnte diese Mutter durchaus den leiblichen Vater per Zwangs-Gentest zum Unterhaltszahler machen."

Genauso ist es, wenn auch nicht ganz so einfach. Die Mutter kann nämlich ebenfalls binnen zwei Jahren (nach der Geburt) die Vaterschaft anfechten, ebenso das Kind (und sogar mit Genehmigung des Familiengerichts die Mutter als Vertreterin des Kindes). Sobald das Anfechtungsurteil rechtskräftig ist, kann die Mutter gegen den leiblichen Vater vorgehen. Der "soziale" Vater ist also keineswegs vor dem Verlust seiner Vaterschaft geschützt. Die Erklärung, eine intakte Familie solle zusammen gehalten werden (woher weiss man eigentlich, ob die Familie intakt ist), ist in hohen Maße heuchlerisch. Es handelt sich hier um reinen Mutterschutz! Mutti wird sozusagen Vaterschaft auf Probe ermöglicht.

Puzzle-Men

Nemetzki, Thursday, 22.03.2012, 23:24 (vor 4419 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Das heißt eine Frau kann kombinieren wie sie will?

Vaterschaft anerkannt

Mus Lim ⌂, Thursday, 22.03.2012, 18:33 (vor 4419 Tagen) @ pappi

Muss der dann die Vaterschaft anerkennen?

Das geht aus dem Spiegel-Artikel hervor. Der Freund, beziehungsweise der neue Partner der Mutter haben die Vaterschaft anerkannt.

Und ob denn bei diesem Urteil auch gleich die Frage der Bezahlung geregelt worden ist? Wer bezahlt schon gerne für etwas, was er gar nicht hat?

Der juristische Väter muss für das Kind sorgen.

Auch (sic!), wenn die Mutter sich wieder vom Acker macht und sich einen neuen Lebensabschnittsgefährten sucht. Die Vollpfosten, die die Vaterschaft anerkannt haben, sind dann die Volldeppen.

Die leiblichen Väter sind aber zumindest aus der Zahleselei raus.

--
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Die Vollpfosten

Torsten, Friday, 23.03.2012, 07:59 (vor 4418 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Torsten, Friday, 23.03.2012, 08:03

Ist ja auch wirklich das dämlichste, was ein Mann machen kann!!! Wird in meinem Leben niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie passieren.

Solche Deppen! Die raffen es nicht, dass die Dame der Liebe vielmehr aus finanzielle Gründe einen zu einem juristischen Vater machen will! Solange er es nicht ist, ist die bei ihm lebende Frau von ihm abhängig und überlegt sich zweimal, ob sie sich zu einem anderen Mann treiben lässt.

Entweder ist der ERZEUGER eben voll arm oder, und wahrscheinlicher, nicht bekannt! (Huch, Frauen gehen mit Männer aus reiner Lust ins Bett. Hoffentlich habe ich mit diesem Beitrag nicht das Weltbild der Frau hier einigen Leser ins schwanken gebracht. Warum Frauen diese Paarungszeremonie immer brauchen, egal ob sie mit einem nur ins Bett wollen oder ne feste Bindung, muss ein Mann nicht verstehen!)

--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.

Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern

Vorrang des rechtlichen Vaters für dem biologischen Vater

Mus Lim ⌂, Thursday, 22.03.2012, 18:22 (vor 4419 Tagen) @ Müller
bearbeitet von Mus Lim, Thursday, 22.03.2012, 18:25

Das spannende an diesem Urteil ist, was die Richter unter einem "bestehenden Familienverband" verstehen. Es geht mitnichten um § 1592 Abs. 1 BGB, wonach der "Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist". Die Mütter der Kinder sind nämlich gar nicht verheiratet. Damit kommt der grundgesetztliche Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Abs. 4 GG) hier gar nicht in Betracht.

Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf.

Im zweiten Fall hatte war der Kläger aus Willich mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden.

Dieses Urteil bestätigt wieder einmal ausdrücklich, dass alle Rechte bei der Mutter liegen und der Vater keine Rechte hat, und wenn, dann nur von Mutters Gnaden. Denn die "sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind", welche die Richter zu schützen vorgeben, ist spätestens dann nichts mehr wert, wenn die Mutter die jetzt bestehende "sozial-familiäre Beziehung" (welche ein ungeheures Ersatzwort für Familie) in die Tonne tritt, das alleinige Sorgerecht beantragt und den jetzigen "rechtlichen Vater" zum Zahlesel degradiert.

Das Familienrecht, das angeblich dem Schutz von Ehe und Familie dienen soll, wird weiter so verbogen, dass es der Zerstörung der Institutionen Ehe und Familie dient.

Die Mutter kann jederzeit einen leiblichen oder auch rechtlichen Vater zugunsten eines neuen "Lebensabschnittsgefährten" austauschen.

Wenn die Mutter keinen Bock auf den Erzeuger hat, hat er nach Willen der Richter Pech gehabt. Wenn der Erzeuger aber seinerseits kein Interesse hat an Mutter und Kind hat (kommt vor), aber die mutter das anders sieht, soll er zahlen.

Soviel zu der auf allen Kanälen dröhnenden Behauptung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Richtig: Exklusives Frauenrecht, wen sie zum Vater macht ....

Intelligenz, Thursday, 22.03.2012, 18:51 (vor 4419 Tagen) @ Mus Lim

... egal ob per Erklärung oder per Ehelichung.

Es gibt keine Fehlurteile - Alles Absicht!

Rainer ⌂, Thursday, 22.03.2012, 21:09 (vor 4419 Tagen) @ Mus Lim

Dieses Urteil bestätigt wieder einmal ausdrücklich, dass alle Rechte bei
der Mutter liegen und der Vater keine Rechte hat, und wenn, dann nur von
Mutters Gnaden.

Justiz ist ein reines Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gesetzestexte werden angewendet wenn sie diesem Machtsystem passen und ignoriert wenn sie nicht passen.

Bei Bedarf erklärt die Justiz Adolf Hitler zum Menschenfreund und die Judenverfolgung als gute Tat (Ich glaub das hat die Justiz sogar schon einmal getan).

Immer daran denken: Es gibt keine Fehlurteile. Alles Absicht.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Deshalb als Mann keine Kinder mehr zeugen um ihnen den Nährboden zu entziehen und Gerechtigkeit zu schaffen n/t

Christian, Thursday, 22.03.2012, 21:38 (vor 4419 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

Bankräuber hat sich auch ein Fehlurteil bzw. Irrtum geleistet ausrauben zu können, wird aber dafür hart bestraft n/t

Christian, Thursday, 22.03.2012, 21:59 (vor 4419 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

Außenwirkungs-Urteil

DvB, Thursday, 22.03.2012, 22:28 (vor 4419 Tagen) @ Müller

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage
von zwei Betroffenen abgewiesen.

Tchja, wahrscheinlich haben sie zu wenig auf ihre A...A...Außenwirkung geachtet. :o

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Außenwirkung *buahaha*

Mus Lim ⌂, Friday, 23.03.2012, 12:19 (vor 4418 Tagen) @ DvB

Tchja, wahrscheinlich haben sie zu wenig auf ihre A...A...Außenwirkung geachtet. :o

Oder das Gelbe Forum war schuld ... :o

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Welche Rechte haben leibliche Väter unehelicher Kinder?

Oliver, Saturday, 24.03.2012, 15:52 (vor 4417 Tagen) @ Mus Lim

Urteil: Soziale Bindung wichtiger als Blutsverwandtschaft!

Welche Rechte haben leibliche Väter unehelicher Kinder?

http://www.bild.de/ratgeber/recht/vater/leiblicher-vater-rechte-pflichten-rechtliche-vaterschaft-soziale-bindung-wich...

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Liebe Grüße
Oliver


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