Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die tägliche Falschbeschuldigung

Presseschau, Saturday, 21.01.2012, 19:05 (vor 4480 Tagen)

Vergewaltigungsprozess: "Opfer" festgenommen

Vorwurf der Vergewaltigung erweist sich als Lüge. Nach zehn Monaten Haft verlässt der Angeklagte das Coburger Landgericht als freier Mann.

Von Mathias Mathes

Coburg - Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer Frau aus dem Landkreis Lichtenfels gab es am Dienstag am Landgericht Coburg einen Freispruch ohne Wenn und Aber für den 39-jährigen Angeklagten. Die Frau, die schwere Anschuldigungen gegen den Mann erhoben hatte, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.

Zweimal soll sie der Maurer aus Mecklenburg-Vorpommern, den sie über eine Kontaktbörse im Internet kennengelernt hatte, sie geschlagen, bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt und vergewaltigt haben. Auf dieser Aussage beharrte die 40-jährige Frau, auch nachdem Staatsanwalt Christoph Gillot wiederholt nachgefragt hatte, ob sie bei ihren Anschuldigungen bleibe.

Zu diesem Zeitpunkt hatten Zeugenaussagen die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers bereits mehr als nur erschüttert. Zur großen Wende kam es im Verfahren, als eine Nachricht der Nürnberger Polizei in Coburg eintraf. Ein Mann habe sich an die Polizei gewandt, weil ihm die 40-Jährige gedroht habe, sie werde ihn wegen Vergewaltigung anzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Wie der Angeklagte ist der Nürnberger eine Internet-Bekanntschaft des mutmaßlichen Opfers.

Vor der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Amend sagte der Zeuge aus Nürnberg, dass die 40-Jährige die Beendigung ihrer kurzen Beziehung nicht habe akzeptieren wollen. Sie habe ihn mit "Telefonterror" überzogen. Schließlich sei die Drohung mit der Anzeige gekommen. Eine Bekannte habe ihm darauf geraten, selbst bei der Polizei Anklage zu erstatten. Auch auf der Polizeiwache habe ihn die Frau immer wieder auf dem Handy angerufen, um ihn unter Druck zu setzen. Inzwischen hörten Polizisten mit. Der Zeuge hatte den Lautsprecher seines Handys angestellt. Die 40-Jährige selbst habe ihm erzählt, dass in Coburg wegen ihr ein Mann auf der Anklagebank sitze. Das erwähnte er bei der Nürnberger Polizei, die deshalb die Coburger Kollegen informierte.

"Für die Aufmerksamkeit der Nürnberger Polizisten müssen wir dankbar sein", stellte Richter Amend fest. Doch dies sollte nicht die einzige Aussage sein, die das Vertrauen des Gerichts in die Angaben der 40-Jährigen schmelzen ließ wie Butter an der Sonne. Denn auf Grund der Berichterstattung der Neuen Presse über den Prozess meldete sich ein weiterer Zeuge. Auch er habe die Frau über das Internet kennengelernt und es habe sich eine Beziehung entwickelt, die er aber nicht habe fortführen wollen. Schließlich habe ihm die 40-Jährige mehrfach gedroht, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Sie habe ihn sogar in einem Hotel aufgesucht und gedroht, sie werde auf dem Gang um Hilfe rufen, weil er sie vergewaltigt habe.

Staatsanwalt Gillot kam zu dem Schluss, dass die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers "zerstört" sei. Vielmehr benutze die Frau den Vorwurf der Vergewaltigung zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Damit habe sie nicht nur dem Beschuldigten geschadet, sondern auch den wirklichen Opfern von Sexualverbrechen, die darauf angewiesen seien, dass ihnen Glauben geschenkt wird.

Der 39-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern saß somit zehn Monate unschuldig im Gefängnis. Sowohl für den Staatsanwalt als auch für Verteidiger Till Wagler war die Beweislage am Ende so klar, dass nur noch ein Freispruch in Frage kam. Zu diesem Schluss kam auch das Gericht, das dem 39-Jährigen zudem eine Entschädigung aus der Staatskasse zusprach. Die Frau muss sich jetzt wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, Freiheitsberaubung und Betrugs verantworten.

http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/Vergewaltigungsprozess-Opfer-festgenommen;art83423,1871735

Sieht nach Bachblütentherapie aus für die Ärmste.

Die tägliche Falschbeschuldigung - noch einer

Presseschau, Saturday, 21.01.2012, 19:11 (vor 4480 Tagen) @ Presseschau

Derselbe Fall, aber lest mal weiter - gleich noch ein Fall:

25 Euro für einen Tag Albtraum

Auf den Tag genau zehn Monate sitzt ein Mann unschuldig hinter Gittern. Vergewaltigung lautet der Vorwurf. Dann stellt das Gericht fest, dass der vermeintliche Täter das Opfer ist. Er erhält eine Entschädigung aus der Staatskasse. Was kostet ein Tag erlittenen Unrechts?

Von Mathias H. Walther

Coburg/Lichtenfels - Der Albtraum währte für den 39 Jahre alten Maurer aus Mecklenburg-Vorpommern ganze 310 Tage. Und ebenso viele Nächte, in denen er in Untersuchungshaft schier verzweifelte. Der Mann sitzt 44 Wochen in einer Zelle in der Justizvollzugsanstalt Kronach, weil er eine 40-jährige Frau aus dem Landkreis Lichtenfels vergewaltigt haben soll. Im Gerichtssaal kommt dann die Wahrheit ans Tageslicht. Die Frau, die er per Internet kennenlernte, hat gelogen. Mehr noch: Es ist - wie die Neue Presse berichtete - eine üble Masche, mit der die 40-Jährige versucht hat, auch andere Männer hereinzulegen. Jetzt sitzt sie hinter Gittern, und ihrem Opfer spricht das Landgericht Coburg eine Entschädigung aus der Staatskasse zu.

Was kostet ein Tag erlittenen Unrechts? Die eigentlich beschämende Antwort darauf gibt das Strafentschädigungsgesetz von 1971: Ein Tag in der Hölle, 24 Stunden unschuldig eingesperrt, Verzweiflung und Einsamkeit - in Deutschland ist das 25 Euro wert. Keinen Deut mehr. In anderen Ländern liegt die Entschädigung bei 100 Euro netto pro Tag.

Für den 39-jährigen Maurer, der wegen der vermeintlichen Liebe an den Obermain gekommen war und so übel hereingelegt wurde, heißt das, dass er wahrscheinlich mit 7750 Euro für 310 unschuldig hinter Gittern verbrachten Tagen abgespeist werden wird. Das entspricht dann 775 Euro pro Monat. Nicht die Welt, wenn während der Zeit in Haft "draußen" Kosten aufgelaufen sind.

Wie hoch in diesem Fall die Forderung auf Entschädigung tatsächlich ausfallen wird, vermag der Kronacher Rechtsanwalt Till Wagler indes noch nicht zu beziffern. Wie aus der Kanzlei verlautet, kann man auch noch nichts zu eventuellen Forderungen an die inzwischen in U-Haft sitzende Frau aus dem Kreis Lichtenfels sagen. "Unser Mandant muss das alles erst verarbeiten", heißt es.

Die Haftentschädigung für immaterielle Schäden ist freilich nur die eine Seite. Hinzu kommen Vermögensschäden wie Verdienstausfall, Anwaltskosten und anderes mehr. Die müssen vom Staat übernommen werden.

Susanne Quadbeck, stellvertretende Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz: "Ersetzt wird nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz der volle Vermögensschaden, sofern der Betroffene den Eintritt des Schadens und die Ursächlichkeit zwischen Freiheitsentziehung und geltend gemachter Schadenshöhe im Einzelnen darlegt und bei Bedarf beweist."

Das gilt auch dann, wenn man - wieder auf freiem Fuß - keinen Job mehr bekommt. Dann muss die Staatskasse notfalls auch über einen längeren Zeitraum hin bezahlen.

So hat zumindest die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I am 7. November 2007 unter dem Aktenzeichen 9 O 7163/05 entschieden. Demnach muss der Freistaat Bayern einem damals 55-jährigen Betriebsschlosser nach achtmonatiger schuldlos erlittener Untersuchungshaft sein Gehalt bis zur Rente zahlen. Der Mann saß acht Monate im Gefängnis, weil er angeblich seine Nachbarin vergewaltigt haben sollte. Auch in diesem Fall hatte sich herausgestellt, dass die Vorwürfe haltlos waren. Der Schlosser hatte aber zwischenzeitlich seine Arbeitsstelle verloren. Eine Wiedereinstellung nach seiner Freilassung hatte der Betrieb abgelehnt, die Agentur für Arbeit sah keine Chance, den Mann wieder in Lohn und Brot zu bringen. Der klagte schließlich gegen den weiß-blauen Freistaat auf Zahlung seines Gehaltes bis zum Rentenalter. Die Zivilkammer gab seiner Forderung statt.

Wobei in solchen Fällen sicherlich Geld wichtig, aber nicht alles ist. Die erlittene Schmach oder der eventuell dauerhaft zerstörte Ruf eines zum Täter gemachten Opfers ist kaum wieder gutzumachen. Trotz eines Freispruchs, wie ihn das Landgericht Coburg unter Vorsitz von Richter Gerhard Amend ausgesprochen hat.

Was uns alle das kostet...

Die tägliche Falschbeschuldigung - noch einer

Presseschau, Saturday, 21.01.2012, 19:18 (vor 4480 Tagen) @ Presseschau

Kachelmann-Gutachterin sorgt für Freispruch

Solingen (RP). Gutachterin Dr. Luise Greuel aus Bremen hat schon im Prozess gegen Jörg Kachelmann eine entscheidende Rolle gespielt. Denn ihre Ausführungen zur Glaubwürdigkeit der ehemaligen Freundin des Wettermoderators hatten maßgeblich dazu geführt, dass der Prozess gegen Kachelmann nach neun Monaten Verhandlungsdauer mit einem Freispruch endete.

Freispruch lautete auch gestern das Urteil der dritten Strafkammer beim Wuppertaler Landgericht. Die Richter hoben ein Urteil des Solinger Amtsgerichts auf, das im Juni 2008 einen damals 35-jährigen Architekten der Vergewaltigung einer Siebenjährigen für schuldig befand und eine dreijährige Haftstrafe verhängte. "Die Aussage des Opfers beruht auf Erlebtem", war Jugendrichter Joachim Schmitz Knierim damals sicher.

Zweiter Prozess platzte

Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, es kam im November 2009 zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal. Diese wiederum scheiterte an einer Formalie: Der Prozess platzte, weil er irrtümlich als nichtöffentlich angezeigt wurde. Zuvor war gegen den Angeklagten Untersuchungshaft angeordnet worden, weil der Verdacht aufkam, er könnte einen Zeugen zu einer Falschaussage überredet haben. 17 Tage saß der Mann in Untersuchungshaft. Eine inzwischen eingeschaltete Gutachterin hatte die Aussage der inzwischen 21-jährigen jungen Frau als glaubwürdig eingestuft, wie schon der Richter in Solingen.

Zu ganz anderen Ergebnissen kam Luise Greuel. Die Professorin für Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen hat als zweite Gutachterin sieben Stunden mit der jungen Frau, die das Verfahren gegen den Betreuer der Bayer-Skifreizeit ins Rollen brachte, gesprochen. Und am Ende festgestellt: "Die Frau befindet sich in einer existenziellen psychischen Lebenskrise, für die sie eine Erklärung sucht."

Dabei spiele es keine Rolle, ob die Krise durch tatsächlich Erlebtes ausgelöst worden sei oder nicht. Es könne durchaus sein, dass sie überzeugt ist, etwas Traumatisierendes erlebt zu haben, erläuterte die Gutachterin und zog ihr Fazit: "Mit den zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden kann nicht nachvollzogen werden, ob sie sich an real Erlebtes erinnert."

Auch im Kachelmann-Prozess, wo Luise Greuel eine von vielen Gutachtern war, hatte sie erklärt, mit den zur Verfügung stehenden Methoden könne ein Erlebnisgehalt der Aussage der Freundin des Wettermoderators nicht bestätigt werden.

Alltag in Deutschland.

http://www.rp-online.de/bergisches-land/solingen/nachrichten/kachelmann-gutachterin-sorgt-fuer-freispruch-1.2677763

Die tägliche Falschbeschuldigung - noch einer

Presseschau, Saturday, 21.01.2012, 19:23 (vor 4480 Tagen) @ Presseschau

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-exfreundin-erhebt-schwere-vorwuerfe.b6a23953-2fbb-43e9-910d-48021e67...

Netter Fall:

Letztere blieb nach einer mehrstündigen Befragung vor Gericht bei ihren Behauptungen, auf denen die Anklage beruht. Sie nannte die Namen von angeblichen Drogenkunden und gab an, sie habe zwar nicht gesehen, dass er das Kind misshandelt habe, nehme aber an, dass er es gewesen sei. Der Polizei war sie bereits bekannt. Sie hatte sich zuvor als Opfer einer Vergewaltigung ausgegeben, die nie stattgefunden hatte. Als Grund dafür gab sie Angst vor ihrem heutigen Exfreund an.

Und so jemand läuft frei in der Gegend rum und hat Kinder...

Der Artikel ist in Gänze lesenswert.

Die tägliche Falschbeschuldigung - noch einer

Presseschau, Saturday, 21.01.2012, 19:28 (vor 4480 Tagen) @ Presseschau

Gerichtsbericht: Beschuldigungen erwiesen sich als unglaubwürdig

Der Zeuge erfuhr von einer Anzeige wegen angeblicher Vergewaltigung.

Wenn der Angeklagte nicht Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hätte, wäre ihm die dort ausgesprochene Gesamtstrafe aus drei Teilstrafen recht teuer zu stehen gekommen. Immerhin 2700 Euro wären zu zahlen gewesen, so aber hatte er Gelegenheit, in einer Hauptverhandlung seine Sicht der Dinge darzustellen.
Ilmenau. Und die war knapp: Er leugnete alles, was ihm zur Last gelegt worden war, und das war Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung zu Lasten einer Frau, die für einige Monate seine Lebenspartnerin war.

Warum die Zeugin, die trotz Vorladung nicht erschienen war und dem Gericht gegenüber am Vortag dafür nur teilweise nachvollziehbare Gründe angegeben hatte, ihn beschuldigt haben könnte, wusste der Angeklagte nicht zu sagen und sich auch nicht zu erklären. Wohl aber wusste er, dass fast wortgleiche Vorwürfe auch gegen einen anderen Mann erhoben worden waren, der jetzt als Zeuge erschienen war.

Er war Vorgänger und auch Nachfolger als Lebenspartner der säumigen Zeugin. Die Rede war von Angstzuständen sowohl des Angeklagten als auch seiner einstigen Lebensgefährtin, man hatte sich in einer Tagestherapiegruppe kennengelernt, sie war rasch zu ihm gezogen und dort für ungefähr vier Monate geblieben.

Als der Angeklagte wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes im Klinikum Suhl behandelt wurde, verschwand die Zeugin aus seiner Wohnung. Die Ex-Freundin beschuldigte ihn später, das führte zum Strafbefehl, mehrfacher Attacken, sie sei geschlagen und bedroht worden und habe sich nicht frei bewegen können.

Staatsanwalt Hübner und Richterin Trebeß erfuhren in der Vernehmung des ersten Zeugen, dass der letztlich keine belastbaren Fakten zu den Beschuldigungen vortragen konnte. Die größte Überraschung für diesen Zeugen, der inzwischen auch schon wieder rund ein Jahr getrennt lebt von dieser Frau, war die Information, dass diese nicht nur ähnliche Behauptungen über ihn wie über den Angeklagten verbreitet habe. Es gab von ihr auch eine Anzeige wegen Vergewaltigung gegen ihn, die allerdings bei der Staatsanwaltschaft so wenig Glauben gefunden hatte, dass sie keine weiteren Ermittlungen anstellte.

Der Zeuge wie auch der Angeklagte bestätigten mehr oder minder eindeutig, wenn auch möglichst behutsam, dass die Zeugin >auf deutsch gesagt krank sei«. Für Richterin und Staatsanwalt gab es wenig Zweifel: Trotz nicht endgültig geklärter Abläufe in den jeweiligen Beziehungen blieb nur Einstellung der Verfahrens, was der Angeklagte sichtlich erleichtert hinnahm.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Gerichtsbericht-Beschuldigungen-erwiesen-sich-als-un...

Und was passierte mit ...

sm0469, Saturday, 21.01.2012, 20:13 (vor 4480 Tagen) @ Presseschau

und was passierte mit der Zeugin ?

Alles für die Muschi, wo bleibt der Kater ? *fg*

FurzHistorie, Saturday, 21.01.2012, 22:18 (vor 4480 Tagen) @ Presseschau

Was uns alle das kostet...

Wir habens doch..

Alles für die Muschi, wo bleibt der Kater ?

(geiler Spruch, meine Erfindung !!!!)

Die Chinesen bauen dafür lieber 15.000 km Bahnnetz für 350 km/h

Mal sehen wer weiter kommt ? Dann hat sichs ausgeschleckt...

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