Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Wir waren eine ganz normale Familie" (... bis das Jugendamt ....)

Aladin, Tuesday, 27.09.2011, 19:44 (vor 4606 Tagen)

Das Jugendamt nahm einer Mutter ein Kind weg - seit 20 Monaten kämpft sie um die Tochter

Das Einfamilienhaus steht in einer ruhigen Ecke von Mariendorf. Ein großer Garten gehört dazu. Im Vorraum stehen Terrarien mit Schildkröten und einem Igel. Ein kleiner Terrier springt herum. "Die Tiere gehören meinen Kindern", sagt Viola Fechner. Drinnen ist es mollig warm, heimelig. Wäre da nicht dieser Berg von Unterlagen, der immer griffbereit ist: Gerichtsbeschlüsse und Briefe, viele Briefe.

Die 45-jährige hat sie geschrieben: an das Jugendamt, an die Stadträtin von Tempelhof-Schöneberg, an Gerichte, an die Bundesfamilienministerin. Es geht um ihre 16 Jahre alte Tochter. Viola Fechner will sie wieder bei sich haben, kämpft gegen das Jugendamt - seit 20 Monaten.

"Wir waren eine ganz normale Familie", sagt sie. Bis zu jenem Apriltag im Jahr 2008. Da stellte die Alleinerziehende fest, dass ihr Geld fehlte. Sie fragte ihre drei Kinder. Die bestritten, das Geld genommen zu haben. Im Zimmer ihrer Tochter fand die Mutter "haufenweise Quittungen" aus Boutiquen. Nie hätte sich die Tochter das leisten können. "Ich machte mir Sorgen", sagt Viola Fechner. "Und weil ich dachte, dass es mit meiner Tochter Streit geben würde, bat ich eine Freundin, mit meiner Tochter zu reden." Die Freundin tat ihr den Gefallen - ging aber mit der Tochter ohne Wissen der Mutter zum Jugendamt. Dort wurde das Mädchen in Obhut genommen. Der Grund: Kindeswohlgefährdung.

Meldebogen von der Behörde

Die Mutter fühlt sich ungerecht behandelt vom Jugendamt. Nicht nur sie. Inzwischen gibt es immer mehr solcher Fälle - so liegen dem Petitionsausschuss des Europaparlaments weit mehr als 200 Beschwerden aus Deutschland vor.

Viola Fechner, die selbst beruflich Kinder betreut, sagt: "Bis heute weiß ich nicht, warum meine Tochter aus der Familie genommen wurde." Vom Jugendamt hatte sie nur einen Meldebogen bekommen. Darauf steht, dass es in der Familie ein "häusliches Spannungsfeld" gebe und die Mutter Suizidabsichten geäußert habe. "Das mit den Suizidabsichten ist Quatsch", sagt Viola Fechner. Trotzdem ist ihre Tochter bis heute in einer Einrichtung für betreutes Wohnen untergebracht.

"Es gab schon Schwierigkeiten in dem Haus", sagt Fechners Anwältin Annette Langner. Doch sie bezweifelt, dass die Inobhutnahme verhältnismäßig ist. "Da wurde viel zu wenig geprüft." Weil sich die Mutter nicht damit abfand, dass die Tochter in einer vom Amt vorgesehenen Einrichtung untergebracht wurde, beantragte das Jugendamt den Entzug des Sorgerechts. "So läuft das oft", sagt die Anwältin. Sie bearbeitet fünf solcher Fälle.

Das Landgericht entzog Viola Fechner das Sorgerecht aber nicht. Jetzt legte das Jugendamt Beschwerde ein. Dann entschied das Kammergericht gegen die Mutter. "Es hat kritisiert, dass Frau Fechner keinen Kontakt zu der Tochter habe", sagt die Anwältin. Das Perfide: Das Jugendamt selbst habe der Mutter nahe gelegt, den Kontakt ruhen zu lassen. "Ich sehe in dem Vorgehen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach es das Recht der Eltern ist, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen", sagt die Anwältin. Sie hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Angelika Schöttler, Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, sagt, der Fall sei nicht einfach. Die Tochter selbst habe darum gebeten, von der Mutter getrennt zu werden, weil es zu Hause Probleme gab. "Die Tochter gab berechtigte Gründe an", sagt Schöttler. Über die Gründe könne sie aber nicht reden - sie seien vertraulich. Nur soviel: "Die Mutter war mit der Erziehung überfordert, sie hat auch nicht mit dem Jugendamt kooperiert." Es sei in einigen Familien eben so, dass die Eltern nicht einsehen, dass sie Teil des Problems sind. "Die Entscheidung des Jugendamtes ist vom Gericht überprüft worden. Am Ende hat man dem Jugendamt Recht gegeben.", sagt sie.

Uwe Jopt von der Universität Bielefeld ist Diplompsychologe und tritt bei Familiengerichten als Sachverständiger auf. Der Professor sagt, die Jugendämter seien stark unter Beschuss. Mal, weil sie nicht handelten, mal, weil sie überreagierten. "Ihre Arbeit ist aber wichtig. Wir brauchen sie als Kinderschutzpolizei." Die Ämter sollten lieber einmal zu oft, als einmal zu wenig eingreifen. Aber das oberstes Ziel sollte immer sein, dass das entzogene Kind wieder zu den Eltern kommt, wenn sich dort die kritisierten Verhältnisse gebessert haben.

Problematisch sei oft, was nach der Wegnahme des Kindes geschehe. "Das ist in vielen Fällen eine schreckliche Katastrophe", sagt er. Dann nämlich müsse laut Gesetz ein Vormund gesucht werden - etwa ein Onkel oder eine Tante des Kindes. Nur in Ausnahmefällen darf das Amt einspringen. "Doch in der Regel ist das Jugendamt der Vormund", sagt Jopst. "Ein Verwaltungsmitarbeiter muss sich dann im schlimmsten Fall um hundert Kinder kümmern." Es gibt zudem keine Instanz, die die Jugendämter kontrolliert. Auch die Gerichte haben nicht - wie oft behauptet - diese Kontrollfunktion. "Das Gericht ist dem Jugendamt ausgeliefert", sagt Jopst. "Ein Richter ist kein Kinderpsychologe. Er ist darauf angewiesen, was ihm das Jugendamt als handlungsnotwendig anträgt." Und überhaupt: Was bedeutet Kindeswohlgefährdung? "Ein Totschlagargument, ein unbestimmter Rechtsbegriff", sagt der Experte.

Wohlmeinende Dilettanten?

Ein zweites Problem sind nach seiner Auffassung die Mitarbeiter der Jugendämter, die sich mit Verhaltensauffälligkeiten der Kinder befassen. "Einige von ihnen sind wohlmeinende Dilettanten", sagt er. "Sie haben an der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert. Ihnen fehlt aber jede kinderpsychologische Ausbildung." Viola Fechner hat eine Initiative für Eltern gegründet, die davon überzeugt sind, dass ihnen die Kinder aus nichtigen Gründen weggenommen wurden. "Seitdem weiß ich, dass ich kein Einzelfall bin", sagt die Frau, die jahrelang Elternsprecherin war. An die hundert Betroffene aus ganz Deutschland haben sich bei ihr gemeldet.

Solidarität mit ihr bekunden auch Nachbarn, die Kinderärztin und eine Lehrerin. "Mir ist überhaupt nicht klar, wie jemand, der Sie kennengelernt hat, zu der Einschätzung kommen kann, dass Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter aberkannt werden sollte", schrieb etwa die Lehrerin. Ein Nachbar: "Wir können sehr guten Gewissens bestätigen, dass Frau Fechner eine treusorgende, herzliche und kreative Mutter ist." Geholfen haben ihr die Briefe nicht.

ElternInitiative: www.betroffene-eltern.com

Schlüsselsätze

HetzMich, Tuesday, 27.09.2011, 21:11 (vor 4606 Tagen) @ Aladin

Das ist ein sehr großer, aber überschaubarer Komplex: "Jugendamt"!

Ich zitiere mal hier die wichtigsten Schlüsselsätze dieses Artikels:

> Die Mutter fühlt sich ungerecht behandelt vom Jugendamt. Nicht nur sie.
[quote]Inzwischen gibt es immer mehr solcher Fälle - so liegen dem
Petitionsausschuss des Europaparlaments weit mehr als 200 Beschwerden aus
Deutschland vor.
[/quote]

Normal, völlig normal. Seltsam ist, dass es mal eine Frau erwischt hat. Ist unüblich, zu 99,9% verfährt man so mit Vätern.

> Einrichtung untergebracht wurde, beantragte das Jugendamt den Entzug des
[quote]Sorgerechts. "So läuft das oft", sagt die Anwältin. Sie bearbeitet fünf
solcher Fälle.
[/quote]

Ja, da sind die schnell. Das Schicksal des Kindes interessiert da nicht wirklich. Wenn jede Anwältin 5 Fälle hat, dann kann man eine sehr große Dunkelziffer erahnen.

der Mutter nahe gelegt, den Kontakt ruhen zu lassen. "Ich sehe in dem
Vorgehen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach es das Recht der
Eltern ist, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen", sagt die Anwältin.
Sie hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Gerichte und Jugendämter sind Symbiosen. Man darf nicht vergessen, wo dafür die Wurzeln liegen. Die reichen bis 1939 zu Heinrich Himmler zurück. Verfassungsbeschwerde? Gegen den Spruch eines olympnahen Richters? Aussichslos in einer Diktatur. Da hätte Stauffenberg bei Freisler mit einem Gnadengesuch mehr Erfolg gehabt.

Es sei in einigen Familien eben so, dass die Eltern nicht einsehen, dass
sie Teil des Problems sind. "Die Entscheidung des Jugendamtes ist vom
Gericht überprüft worden. Am Ende hat man dem Jugendamt Recht gegeben.",
sagt sie.

Aha, die Gründe sind vertraulich. Vermutlich war eine kommunale Einrichtung nicht ausgelastet und man hat deswegen "in Obhut" genommen. Kennt man von Krankenhausbetten. Effzienz vor Kindeswohl. Das Volk soll nicht meckern, verschwendet die Verwaltung Geld, regt sich auch jeder auf. Naja, was will ein Gericht denn überprüfen, wenn etwas weiter unten festgestellt wird, dass die auf die Zuarbeit des Jugendamtes angewiesen sind. Ein Widerspruch? Nein, Rechtsstaat!

Uwe Jopt von der Universität Bielefeld ist Diplompsychologe und tritt bei
Familiengerichten als Sachverständiger auf. Der Professor sagt

... also nicht irgendein Firlefanz, sondern ein anerkannter und kritischer Wissenschaftler!

kümmern." Es gibt zudem keine Instanz, die die Jugendämter kontrolliert.
Auch die Gerichte haben nicht - wie oft behauptet - diese Kontrollfunktion.

Normalzustand in einer Diktatur! Jugendämter sind schließlich ein Relikt aus der NS-Zeit.

"Das Gericht ist dem Jugendamt ausgeliefert", sagt Jopst. "Ein Richter ist
kein Kinderpsychologe. Er ist darauf angewiesen, was ihm das Jugendamt als
handlungsnotwendig anträgt." Und überhaupt: Was bedeutet

Ja, das ist definitiv so. Ein Quarktasche beim Bäcker hat mehr Ahnung! Sowas "richtet" über Kinderschicksale, darf förmlich am lebenden Menschen experimentieren, ohne jemals dafür Verantwortung tragen zu müssen!

handlungsnotwendig anträgt." Und überhaupt: Was bedeutet
Kindeswohlgefährdung? "Ein Totschlagargument, ein unbestimmter
Rechtsbegriff", sagt der Experte.

Ja, kennt jeder Vater als "Erstschlagswaffe". Nichts ungewöhnliches. Deutscher Normalzustand, weswegen auch die Geburtenraten sinken. Der Begriff Kindeswohl ist Auslegungssache und wie er definiert wird, hängt von der Tageslaune des Richters ab. Eine korrekte juristische Definition gibt es nicht!

Jugendämter, die sich mit Verhaltensauffälligkeiten der Kinder befassen.
"Einige von ihnen sind wohlmeinende Dilettanten", sagt er. "Sie haben an
der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert. Ihnen fehlt aber jede
kinderpsychologische Ausbildung."

Der Kreis der Inkompetenz schließt sich. Ihr solltet mal im Verhandlungsraum fragen, wer von denen allen eine kinderpsychologische Ausbildung hat. Keiner! Da wird euch keiner antworten.

Das ist Deutschland!

Für unsere Jugendamts-Fans!

HetzMich, Tuesday, 27.09.2011, 21:22 (vor 4606 Tagen) @ Aladin

Sorgerechtsstreit: Amt soll schlichten

Eltern fühlen sich im Stich gelassen
Lichtenberg/Freiberg. Sven K. (Name von der Redaktion geändert) versteht die Welt nicht mehr. Eigentlich will sich der Lichtenberger nur so gut wie möglich um seinen dreijährigen Sohn kümmern. "Doch das wird mir verwehrt. Einerseits von der Mutter des Kindes, von der ich seit über einem Jahr getrennt bin, anderseits auch vom Jugendamt", sagt der Vater. Denn das Amt würde gerichtliche Vereinbarungen zum gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht ignorieren und seine elterliche Fürsorge übergehen. Grund genug für ihn, jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Amt zu stellen.

Er verweist auf eine gerichtliche Vereinbarung. In der ist unter anderem geregelt, dass er mit seinem Kind in den Sommerferien zwei Wochen verbringen kann. "Tatsache ist, dass ich meinen Sohn eine einzige Woche sehen durfte, und das Jugendamt tut nichts. Wahrscheinlich bin ich als Vater nur dazu da, Unterhalt zu zahlen", erzählt Sven K. aufgebracht. Sein Eindruck: "Wenn Väter mal ein Problem haben, dreht sich kein Rad, aber wehe die Mutter klagt, dann springen die Mitarbeiter vom Amt."

Sven K. ist kein Einzelfall. 2010 wurden elf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des mittelsächsischen Jugendamtes gestellt. In diesem Jahr sind es bisher sieben.

"Allerdings haben wir den Beschwerden in keinem einzigen Fall stattgegeben", sagt Kreisbeigeordneter Dieter Steinert. Denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei nur gerechtfertigt, wenn der Beschäftigte ein persönliches Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.

Dies sei im Fall von Sven K. nicht so. Denn: "Das Jugendamt ist nicht dazu da, gerichtliche Regelungen durchzusetzen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Das Amt hat eine beratende und vermittelnde Funktion", betont Steinert. So könnten die Sozialarbeiter mit den Eltern gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden, die dem Wohle des Kindes dient. Doch oft seien die Parteien so gegeneinander aufgebracht, dass eine Vermittlung zwischen ihnen schwer falle. Gerichtliche Vereinbarungen aber könne nur ein Gericht durchsetzen.

Dies bestätigt Thomas Mittelstädt, Freiberger Rechtsanwalt und seit Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Der Vater habe in dem konkreten Fall zwei Möglichkeiten: "Entweder er strebt gerichtlich ein Zwangsgeld gegen die Mutter an, weil diese sich nicht an die Vereinbarungen hält, oder er leitet ein Vermittlungsverfahren beim zuständigen Familiengericht ein." Dieses müsse dann innerhalb eines Monats reagieren.

"Es ist aber in jedem Fall besser für das Kind, wenn sich die Eltern gütlich einigen." Und dafür könne sich das Jugendamt durchaus mehr ins Zeug legen, findet Thomas Mittelstädt. "Es kann keine Urteile durchdrücken. Aber es kann Mutter und Vater an einen Tisch holen und versuchen, die Konflikte zu entschärfen", sagt der Anwalt. Manchmal sei dann der Weg zum Gericht überflüssig.

Dort sind Fälle wie die des Sven K. keine Seltenheit, weiß Barbara Kaltschik, Pressesprecherin am Amtsgericht Freiberg. "2010 waren zum Beispiel 120 Verfahren wegen Streitigkeiten zur elterlichen Sorge und weitere 70 Verfahren wegen Streitigkeiten zum Umgang anhängig. In diesem Jahr dürfte sich keine andere Größenordnung ergeben", sagt sie.

Für Sven K. hat das Jugendamt mittlerweile seine Daseinsberechtigung verloren. "Ich stehe als Vater allein auf weiter Flur, von dort bekomme ich keine Hilfe."

Normalzustand, kennt jeder deutsche Vater! Muss man nicht mehr kommentieren. Normaler Vorgang wie das Zähneputzen.

Hahahahahaha ....... selten so gelacht!

HetzMich, Tuesday, 27.09.2011, 21:29 (vor 4606 Tagen) @ Aladin

Zitat: "Der Ehrenvorsitzende des „Verbandes Anwalt des Kindes“ Richter a.D. Dr. Prestien brachte es bereits 2003 auf den Punkt: >Keinem Elternteil kann und darf es erlaubt sein, sich seiner elterlichen Verantwortung dem Kind gegenüber nach eigenem Gutdünken zu entziehen oder den anderen aus dieser Verantwortung heraus zu drängen. Da diese Pflichtenstellung naturrechtlich vorgegeben ist und nicht einer gesetzlichen Verleihung bedarf, kann und darf sie auch nicht aufkündbar sein.«

Der VAFK hat sich damit an die Politik gewandt, mal sehen, ob da jemand geantwortet hat. Sicher nicht, denn die Politik selbst ist doch die größte Lachnummer hier!

"Wir waren eine ganz normale Familie" (... bis das Jugendamt ....)

der_quixote, Absurdistan, Wednesday, 28.09.2011, 00:59 (vor 4606 Tagen) @ Aladin

Das Einfamilienhaus steht in einer ruhigen Ecke von Mariendorf. Ein großer Garten gehört dazu. Im Vorraum stehen Terrarien mit Schildkröten und einem Igel. Ein kleiner Terrier springt herum. "Die Tiere gehören meinen Kindern", sagt Viola Fechner. Drinnen ist es mollig warm, heimelig.

Kann frau wohl gut von Leben vom Pflegemutter Dasein.

oder hat sie sich das schnieke Häuschen etwas erarbeitet?

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

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