Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grenzen der Unterhaltspflicht

Rainer ⌂, Wednesday, 25.04.2007, 16:16 (vor 6214 Tagen)

Hallo

Die zitierten Beiträge stammen von einem Sozialarbeiter der sich hier vorstellt.

Zuerst mal Zahlen zu Personen die sich der Unterhaltspflicht durch Flucht ins Ausland entziehen.

-zitat----------------------------------------
Im Jahre 2003 haben sich nach meinen Berechnungen ca. 4820 Personen durch Unterhaltsflucht ins Ausland abgesetzt um der Unterhaltsverpflichtung zu entgehen. Im Jahre 2004 waren es nach meines Erachtens ca. 9400 Personen.

Im Jahre 2004 hat sich die Zahl der Unterhaltsflüchtlinge nahezu verdoppelt. Dabei ist der Exidus aus der EU verstärkt zu bemerken. Überwiegende Ziele sind mittlerweile Thailand, Australien, Brasilien und die Dominikanische Republik.Innerhalb der EU ist der Exidus verstärkt nach Spanien und Griechenland zu bemerken. Diese länderspezifische Satistik ist aus meinen in Erfahrung gebrachten Nachforschungen zu bemerken, wo ich nachweislich den Aufenthaltsort einiger Flüchtlinge bestimmen konnte.

Bei Einsicht in die Akten der Flüchtlinge ist die Prozentzahl der Flüchtlinge, aufgrund ihrer finanziellen Situation durch die Unterhaltslast und durch die Unterhaltsschulden, die im laufe der Jahre durch Arbeitslosigkeit oder ähnliches entstanden sind, dramatisch angestiegen. Diese sind von 68 % im Jahre 2003 auf über 81% im Jahre 2004 angestiegen. Die Mehrzahl der flüchtigen Unterhaltsverpflichteten sehen also "kein Licht" mehr am Ende des Tunnels und suchen ihr Heil im Ausland.
Die Schulden sind im Durchschnitt aller Flüchtlinge von ca. 6600,- Eur im Jahre 2003 auf ca. 8900,- Eur im Jahre 2004 gestiegen.
Diese Statistik geht daraus hervor, das ich die Schulden der Flüchtlinge in den Akten zusammengezählt habe und durch die mir zugeteilten Fälle dividiert habe.

Zusatz:
Im ersten Quartal 2005 ist eine nochmalige Erhöhung der Flüchtlinge festzustellen und zwar um den Faktor 2,1. Das heisst, die Zahl der Unterhaltsflüchtlinge wird sich im Jahre 2005 warscheinlich sogar MEHR als verdoppeln.

-Zitat ende----------------------------------------

Und hier die Infos über die Möglichkeiten Unterhalt im Ausland einzutreiben. Selbst wenn die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind scheitert das Ganze oft an fehlender Meldepflicht oder einfach langsamen und boykotierenden Ausführungsorganen in den Zielländern wegen der mangelnden Bereitschaft Deutschlands ein Umgangsrecht durchzusetzen.

-zitat----------------------------------------
Befindet der Pflichtige sich in den USA, Südafrika oder in Kanada, dann tritt das Gesetz zur Geltendmachung von Unterhalsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG) in Kraft.
Diese Staaten haben sich in diesem Gesetz gegenseitig verbürgt, wenn sich der Pflichtige dort aufhält (Adresse muss bekannt sein).

Innderhalb der EU wird es schon etwas schwieriger, das hier keine solche Verbürgung in dem Masse wie oben aufgeführt, besteht. Aber es sind bilaterale Verbürgungen vorhanden (Beispiel: Deutschland und Österreich).
Es gibt auch Staaten, die ihre Verträge sogar wieder aufgelöst haben und es fast unmöglich ist, dort zu vollstrecken (Beispiel: Deutschland und Spanien bzw. Griechenland)

Befindet sich der Pflichtige weder in der EU, noch in den oben aufgeführten Staaten, wird es ein steiniger und vor allen Dingen sehr schwieriger Weg an den Unterhalt zu kommen, da es keine Verträge gibt zwischen den Staaten, die das regeln. Im Moment spitzt sich die Lage leider noch zu und auch Polen und Ungarn reagieren auf deutsche Titel nicht mehr. Aus Finnland kam eine Beschwerde gegen Deutschland und ebenfalls die Androhung, deutsche Unterhaltstitel nicht mehr anzuerkennen.

Im Gegenzug ist allerdings ab dem 1. Jan 2007 Australien mit Deutschland ein Vertag im gegenseitigen verbürgen von Unterhaltstiteln eingegangen.

Vorraussetzung ist allerdings zuerst, das man weiss, wo sich der Pflichtige befindet. Ohne diese Informationen ist es völlig ausgeschlossen einen Unterhaltstitel zu vollstrecken.
-Zitat ende----------------------------------------

Dies zeigt deutlich das die theoretische Rechtslage erheblich von der praktischen abweicht. Auch zeigen die ausführenden Organe ein erhebliches Beharrungsvermögen bei Gesetzesänderungen, das Jahrzehnte in Anspruch nehmen kann.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Grenzen der Unterhaltspflicht

Holger, Thursday, 26.04.2007, 00:11 (vor 6214 Tagen) @ Rainer

Schön, daß Du den ausgegraben hast! Ich hatte ihn zeitnah in mehreren Foren verlinkt und dann verloren , als mein Rechner abrauchte. Leider ist "goodmen" nur kurz im Forum des "größten Forenmasters aller Zeiten" gewesen, ich wollte ihn kontaktieren, was aber nicht gelang (passte wohl dem Grömaz nicht).

Verschiedentlich wurde angezweifelt, dass es solche Leute überhaupt gibt- meine Recherchen dazu blieben unergiebig, offiziell (Anfrage ans BMFSJF) stellt man sich ahnungslos.
Ohne Zweifel war der Schreiber aber ein Insider, der sich mit bestimmten Gepflogenheiten und Bezeichnungen des Feminatstaates gut auskennt.

"Unterhaltsflüchtlinge" werden wie Schwerkriminelle zur Fahndung über Interpol ausgeschrieben und in der Regel gelingt die Ermittlung des Aufenthaltsortes- einige Betroffene aus Spanien haben dies gelegentlich in den Foren gepostet. Auch, dass versucht wird, Druck auszuüben (Androhung sofortiger Verhaftung bei Grenzüberschreitung nach FRD, Pfändung von Rentenansprüchen und Erbschaften).
Nach eingehender Prüfung der Rechtslage kam ich rasch zu dem Schluß: "Flucht" ins Ausland vor Unterhaltsforderungen ist blödsinnig, das barbarische Titulieren derlei Ansprüche macht den Pflichtigen gegenwehrunfähig und in der Regel bis an sein Lebensende zum Gejagten der Unterhaltsgläubiger (30- jährige Verjährungsfrist, Zinseszinseffekt). Allerdings ist nicht viel zu befürchten in den von goodmen genannten Ländern: diese weigern sich nämlich mittlerweile, den Büttel für die feministisch- deutsche Unterhaltsindustrie zu spielen, liefern weder aus noch wird der Delinquent vor ein ausländisches Gericht gezerrt und da verknackt. Besonders hartleibig gegenüber deutschen ScharfrichterInnen sind die Spanier- aber wer weiß, ob dies so bleibt- zu viele frauenbewegte Kommunisten da.

Rat 1:
Wie jeder weiß, bin ich ein großer Freund davon, des eigenen Glückes Schmied zu sein: ich anempfehle sehr das Verlassen des Zahlsklavenfeminats FRD den jungen, hoffnungsfrohen und gut ausgebildeten Jungmännern, "Expat" sei euch ein leuchtendes Beispiel!
Deshalb ist es in der Lebensplanung eines jungen Mannes GAAAANZ wichtig: liebäugele nie mit einem Job als Beamter- Garant für doppeltes Sklaventum im Falle des Falles: Du bist nicht nur mit launischer Tussi, sondern auch noch mit dem Staatsfeminat verheiratet und wirst übel abgezockt, wenn Du es verlässt und kriegst nirgendwo mehr einen Job.
Dies sollte Dir leicht fallen: die Beamtenversorgung ist in den letzten Jahren recht mäßig geworden und wie rigoros der "Staat" mit ihnen umsprang in den letzten Jahren, ist am Beispiel der vielen Beamten bei Bahn und Post zu sehen: Zwangspensionierungen relativ junger Leute im Hunderttausend mit durchschnittlichen Pensionsansprüchen von ungefähr 1200 Euronen bei privater Krankenversicherung- noch Illusionen? Merke zudem: "lebenslängliche Beschäftigungsgarantie" existiert nicht mehr- im Handstreich wurden immer neue Ausnahmeregelungen von den Politos geschaffen und können weiterhin geschaffen werden.

Rat 2:
Deine Ausbildung hat sich nach internationalen Bedürfnissen zu richten. Es ist völlig sinnlos, Dipl. Soz. Päd, Gender-Studies- Absolvent, Lehramtskandidat für Politologie und Geschichte zu werden oder gar mit dem Job eines Politprostituierten zu liebäugeln- prüfe Deine Berufswahl streng am Faktotum "Ausbilder im wissenschaftlichen Marxismus- Leninismus" in der DDR und den nach dem Erlöschen derselben vorhandenen Berufsaussichten.

Realitätsnahes Szenario:

Es hat Dich erwischt. Tussi ist mit den Kindern auf und davon und hat Dir außer den Schulden für das Häuschen nichts hinterlassen. Die RichterIn verurteilt Dich und bis hinauf in höhere Gehaltsklassen wirst Du Dich auf ein langjähriges Leben am Mindestbehalt, also ungefähr Hartz IV einrichten müssen. Daß Du bankrott gehst, ist Dir klar.

Deshalb Rat Nr. 3 : Du sprichst mit Deinem Vorgesetzten und lässt ihn Dich kündigen- er hat Verständnis, denn er war schon selbst betroffen mit hoher Wahrscheinlichkeit und gibt Dir ein gutes Zeugnis- Letzteres ist wichtig! Scheide nicht im Unfrieden!

Deine Rolanda Freissler beim OLG wird Dir befehlen, unter ALLEN Umständen einen Job anzunehmen und sei's um zusätzliche Nachtarbeit beim Pizza- Bringedienst oder als Schlepper auf der Reeperbahn. Daraus folgt unmittelbar Rat Nr. 4:

Du bist begeistert ! Du teilst ihr mit (und weist ihr nach), dass Du ungefähr eine halbe Million Bewerbungen geschrieben hast (Idiot! Hast Du keinen Rechner?), es aber leider leider nichts geworden sei- die kräftige Bierfahne beim Vorstellungsgespräch wird selten dokumentiert und besoffen musst Du ja nicht gerade sein.

Daraus folgt Rat Nr. 5:
Verzweifelt bemühst Du Dich um Arbeit und bist sogar dazu bereit, zur Erfüllung der Unterhaltsfron ins Ausland Dich zu verdingen. Bei Deinem Einwohnermeldeamt meldest Du Dich ab- sagen wir nach Spanien- eine neue Anschrift hast Du noch nicht, weil Du als Wanderarbeiter ja erst mal was finden musst und nur ganz vorübergehend im gebuchten Billighotel zu erreichen bist- Tussi auf dem Amt wird mit der Adresse nichts anfangen können. Deinem Sachbearbeiter in der Arbeitslosenverwaltung legst Du einen Tag vorher ein Ticket vor und wünscht ihm Glücke, fliegst per Billigflug nach Fuerte.

Leider ist da am Strand keiner auf Dich zugekommen, um Dich als Punzenlecker für dickbäuchiges, fahles, weibliches welkes teutonisches Fleisch anzuheuern- ganz enttäuscht beschließt Du die Weiterreise- vielleicht nach Thailand? Oder Malaysia? Außerhalb der EU ist es übrigens schöner, allein schon vom Klima her.
ACHTUNG! Dein bewundernswerter Wille zum weltweiten Einsatz behufs des Zweckes der Erfüllung der Unterhaltspflicht findet nicht unbedingt ungeteilten Beifall! Tussi kann Dir sogar den Pass entziehen lassen, wenn sie Lunte riecht!!! Bis dahin hast Du brav alles bezahlt! Vielleicht rundest Du es noch mit einer Überweisung aus Spanien ab!
Erst, wenn Du am eigentlichen Wunschort angekommen bist, wird es herb.
Eine Arbeitserlaubnis kriegst Du so schnell nicht und da kommt Dir Deine vorher angelegte Schwarzgeldkasse zu Nutzen: Du machst Dich nämlich selbständig- meinetwegen mit einem Beerdigungsinstitut in Thailand, wie es ein Sklave hier vor einiger Zeit zum Besten gab. Leiderleiderleider- das Unternehmen wirft nur sehr bescheidene Beträge ab, was Dir die dortige Steuerbehörde gern bescheinigt und leiderleiderleider Deine Leistungsfähigkeit gegenüber Tussi sehr schmälert. Kann Rolanda Dich aber nicht als "Flüchtling" denunzieren- Du gibst schließlich Dein Bestes!

Alldieweil- hat man doch gerne was "Festes" und leider ist der Ruf Expats nach Ingenieuren aus der FRD, die er sofort in Lohn und Brot bringen wollte, ziemlich verhallt...
Wie man so aus der "Welt" erfuhr, gelang jüngst einem einfachen Maurer mit 47 noch der Berufsstart in Calgary mit dem vierfachen Stundenlohn von hier...


Quintessenz:
Haue ganz legal ab mit Fachwissen, das auch da gefragt ist. Durstrecken gilt es zu überwinden, deshalb ist die schwarze Kasse Pflicht. Die Wachstumsaussichten gerade der asiatischen Staaten sind blendend im Gegensatz zu hier und wer mal ein Girlie von da gevögelt hat, sieht den Geschlechterverkehr mit den Unsäglichen hienieden in diesem Jammertale allenfalls als karitativen Akt an.


Up, up and away- fragt Expat.

Grenzen der Unterhaltspflicht

Expatriate, Suedost-Asien, Friday, 27.04.2007, 12:03 (vor 6212 Tagen) @ Holger

Moin Holger!

Alldieweil- hat man doch gerne was "Festes" und leider ist der Ruf Expats
nach Ingenieuren aus der FRD, die er sofort in Lohn und Brot bringen
wollte, ziemlich verhallt

Ja, aber soweit ich weiss, ist die Job-Situation fuer Ingenieure in D'land ja nicht schlecht, oder? Dann wollen die meisten wohl doch lieber ein Reihenhaus im Gruenen.

Gegensatz zu hier und wer mal ein Girlie von da gevögelt hat, sieht den
Geschlechterverkehr mit den Unsäglichen hienieden in diesem Jammertale
allenfalls als karitativen Akt an.

Wohl wahr, mit Gruss aus Angeles
Cheers!

Grenzen der Unterhaltspflicht

blendlampe, Thursday, 26.04.2007, 00:24 (vor 6214 Tagen) @ Rainer

Manche sagen, diese Person sei ein Fake:
http://www.trennungsfaq.de/forum/thread.php?threadid=114

Wie dem auch sei, auswandern ist eine gute Möglichkeit. Genauso gut ist es, im Lande zu bleiben und kräftig Kosten zu produzieren. Wer geht, kostet auch nichts mehr und macht keinen Ärger. Ich bleibe lieber und fordere, mache Ärger, verursache ständig neue Kosten für den Staat.

Hier ein wahrer Fall aus Spanien - Behörden lehnen ab

Christine ⌂, Friday, 27.04.2007, 09:05 (vor 6213 Tagen) @ Rainer

So fing es an

Berichterstattung nach einem Jahr

Ich kann mir im Moment noch nicht vorstellen, das sämtliche Staaten der EU plötzlich bereit sind, Unterhaltstitel zu bearbeiten bzw. zu vollstrecken, da der Umgangsboykott in Deutschland immer noch nicht abgeschafft ist.

Gruß - Christine

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7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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