Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tierschutz und "Kinderschutz"

Rainer ⌂, Friday, 18.02.2011, 15:21 (vor 4817 Tagen)

Durch einen Beitrag weiter unten angeregt habe ich mir das Tierschutzgesetz angesehen, um herauszufinden wie Tiere und deren Nachwuchs geschützt werde.

Tierschutzverordnung §2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
http://bundesrecht.juris.de/tierschhuv/__2.html
(1) ... Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen....
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden....

Bei Kindern gibt es dagegen das undefinierte "Kindeswohl". Das Jugendamt kann z.B. einer Mutter ohne richterlichen Beschluss das Neugeborene wegnehmen und jegliche Auskunft über den Verbleib des Kindes verweigern. Eine Frist für die Wegnahme gibt es im Gegensatz zur Tierschutzverordnung §2 nicht.

Das Jugendamt kann ebenfalls die Sozialkontakte des Kindes nach Lust und Laune einschränken.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Tierschutz und "Kinderschutz"

Rosi, Friday, 18.02.2011, 21:17 (vor 4817 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Rosi, Friday, 18.02.2011, 21:36

Bei Kindern gibt es dagegen das undefinierte "Kindeswohl". Das Jugendamt
kann z.B. einer Mutter ohne richterlichen Beschluss das Neugeborene
wegnehmen und jegliche Auskunft über den Verbleib des Kindes verweigern.
Eine Frist für die Wegnahme gibt es im Gegensatz zur Tierschutzverordnung
§2 nicht.

Ist doch klar warum der kriminelle Staat das so macht:

Um einen "Rosakommonismus" zu installieren, braucht man elternlose Kinder im Säuglingsalter, um sie Denen auszuliefern, die dafür in Frage kommen, die 50 %ige Verschwulung und Verlesberung (wie von Westerwelle gewünscht) in Gang zusetzen, und das sind nun mal die lesbischen und schwulen Pärchen.
Dazu muß dieser "Staat" intakte Familien entkernen und hat dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, nämlich 1. die Familien zerstören und 2. billige Sklaven freizusetzen; denn schließlich muß ja einer für die Scheiße
auch noch aufkommen, und das ist vor allem der einheimische, heterosexuelle, deutsche Mann. (Die "Anderen" kommen dafür nur bedingt in Frage)

"Familienentkernung"

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 18.02.2011, 22:19 (vor 4817 Tagen) @ Rosi

zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, nämlich 1. die Familien
zerstören und 2. billige Sklaven freizusetzen

Das scheint wohl das Hauptziel der Vergenderung zu sein. Mich erinnert das etwas an das ehemalige Rumänien. Dort wurden für den Geheimdienst Securitate aus den Waisenhäusern Kinder ohne jegliche Bindung geholt. Das die dann die treuesten Unterdrückungsknechte von Ceaucescu waren, versteht sich ja wohl von selbst. Aber so kann man sich dies hier alles erklären.

Der Begriff "Familienentkernung" ist super. Vorschlag für WikiMannia! Wenn man noch etwas an der Definition feilt, könnte man das gut im täglichen Kampf gegen Jugendämter und Familiengericht platzieren!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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