Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Reversible Zeugungsunfähig? Geht das?

phaidros52 @, Saturday, 16.05.2009, 01:53 (vor 5475 Tagen) @ Christian

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Laut dem neuen
Gentechnikgesetz, das der Bundesrat angenommen hat, darf eine solche
Untersuchung nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Wer
dagegen verstößt, muss bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen. Auch für andere
Gentests gelten neue Regeln.

http://www.welt.de/politik/article3744390/5000-Euro-Strafe-fuer-heimlichen-Vaterschaftstest.html

Strafbare Personenstandsfälschungen durch Mütter sollen damit geschützt
werden!

Frage an die Ärzte hier im Forum (oder jeden anderen mit Antworten):
Ich diskutiere das Problem grad mit meinem Sohn (23, ohne Bindung und ohne Kinder, aber man muss vorbauen):
Ich meine mich zu erinnern, dass es eine Möglichkeit gibt, die Samenstränge zu durchtrennen und mit einer Art Vetil zu versehen, so dass der Vorgang rückgängig gemacht werden kann.

Hat jemand genauere Infos dazu?
Danke
CU Ph.


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