Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zeitzeugen

Dummerjan, Thursday, 26.01.2012, 13:11 (vor 4483 Tagen) @ Trillian

Meine Mutter und auch meine Schwiegermutter mussten Ende der 60iger noch
die Unterschrift des Ehemannes vorlegen, bevor sie einen Arbeitsvertrag
unterschreiben durften. Meine Mutter musste noch 1958 die Unterschrift und
das Einverständins meines Vaters vorlegen, um sich immatrikulieren zu
lassen.
Eigenes Konto ging bis Anfang der 60iger auch nicht.

1. In Westdeutschland.
2. Bankkonten waren in den 50er Jahren selbst bei Männern ausgesprochen unüblich, insbesondere wenn es um Arbeiter ging. Löhne wurden in aller Regel wochenweise in bar ausgezahlt. Belastbare Zahlen hierzu habe ich nicht.
3. Beamten- und Angestelltenstellen waren gerade im gehobenen Dienst noch etwas anders - siehe aber dazu das Folgende:
Grundlegendes:
a) Eine Anekdote beweist nichts.
b) Wenn man eine Benachteiligung der Gruppe X nachweisen will reicht es nicht zu sagen "Gruppe x muße y tun", sondern man muss beweisen, dass Gruppe x y tun mußte nur weil man zur Gruppe x gehörte und alle anderen mußten das nicht tun. Darüberhinaus muß es sich bei der Aktion x um etwas handeln, was objektivierbar (d.h. interpersonell vermittelbar) nachteilig ist.
Waren die Kaufleute(Patrizier) der Hanse benachteiligt, weil nur sie Goldmünzen besitzen und ur Zahlung verwenden durften?Drüberhinaus wäre die relative Geringfügigkeit der dskriminierenden Aktion y zu prüfen. So waren und sind in der Tat Frauen nicht als Pabst zugelassen. Nur, wäre des nicht im Zeitalter der Leibeigenschaft eine vernachlässigbare Diskriminierung von Frauen gegenüber der sozialen Diskriminierung gegenüber den Leibeigenen
- egal ob Männer oder Frauen. Mit andereen Worten: Welcher männliche Leibeigene hätte jemals eine weibliche Adelige unterdrückt?

"Die ehelichen Interessen waren die des Mannes. Mit anderen Worten, der
Frau war jede Berufstätigkeit verboten, es sei denn der Mann hätte sie
erlaubt."

So schreibt ein Juris, d.h. jemand der einer gesellschaftlich gehobenen schicht angehört. Mit Verlaub: die Arbeiter der 50er Jahre hatten andere probleme.

Wir können uns gern auch über das Bergwerksverbot für Frauen unterhalten, das erst 1986 abgeschafft wurde, und ob dies nun eine Diskriminierung oder ein Schutzgesetz, wi z.B. der Wöchnerinnenurlaub ist.

Es geht in erster Linie darum, dass überhaupt die Möglichkeit bestand.

s.o. beweise für die 50er Jahre, daß dies eine Diskriminierung und kein Schutzgesetz war. Wir reden von einer Zeit in der 10-Stunden-Tage und Samstagsarbeit an der Tagsordnung, und Hausarbeit wirklich schwere Arbeit war.

Und auf einmal ist Wikipedia eine zuverlässige Quelle?

Die Quellen sind das BGB und der Palandt - s. dort, sowie die zitierten Verweise der juristischen Fachzeitschriften. DIese sind exakt angegeben, dort kann man entsprechend nachprüfen.

Guter Versuch - mehr üben. Ansonsten habe auch ich eine Oma, die 1920 geboren als Fremdsprachenkorrespondentin gelernt (in leipzig) hatte. Ihr ist so etwas aus keiner Zeit Ihrer breufliche Arbeit (seit 1936) erinnerlich.


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