Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mit Verlaub

Der Unorthodoxe, Monday, 05.12.2011, 20:49 (vor 4534 Tagen) @ Axel Weber

Das ist langatmiger Schwachsinn.
Dass der Feminismus sich selbst als (linke) politische Bewegung versteht, hat niemand hier bestritten. Ebensowenig, dass er gezielt politisierend (wohl meist eher gezielt diffamierend) vorgeht oder das bestehende Herrschaftssystem zu verändern (oder von mir aus zu destabilisieren) versucht. Dass das Private als politisch verstanden wird, ist ebenfalls offensichtlich. Dass die Frau im Privaten keine Rechte gehabt hätte unter dem sogenannten 'Patriarchat' ist aber schlichtweg falsch. Es bestanden vielmehr je nach Geschlecht getrennt (teilweise) unterschiedliche Rechte und Pflichten. Der Feminismus leugnet männliche Pflichten und weibliche Rechte und macht sich deshalb der Geschichtsklitterung schuldig.
Desweiteren ist gerade das vom Feminismus als politisch erklärte Private problematisch. Ein wesentliches Kennzeichen aller totalitären Ideologien ist, dass der Mensch in seinem gesamten Wesen erfasst wird; jegliche Privatsphäre wird abgelehnt, weil im Schutze dieser ideologiewidriges Verhalten vermutet wird. Um solches Verhalten aufzudecken, wird die Polizei mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet und der dem Prinzip der Menschenrechte verbundene Rechtsstaat ausgehebelt zugunsten einer staatlichen Willkür. Der Feminismus zeigt hier eine von mehreren totalitären Facetten. Immerhin machen die Feministinnen das nicht ungeschickt: sie setzen Privatheit und Rechtsfreiheit gleich. Dem aufmerksamen Leser ist jedoch sehr wohl klar, dass es sich bei diesen beiden Begriffen nicht um dasselbe handelt und deshalb die feministische (Un-)Logik bereits hier scheitern muss. Gesetze gelten selbstverständlich auch im privaten Raum, es handelt sich somit eben nicht um einen rechtsfreien Raum.
Eines der wichtigsten feminismuspolitischen Zugpferde ist die 'Vergewaltigung in der Ehe' bzw. die weniger drastische Form 'sexuelle Belästigung in der Ehe'. Die traditionelle Ehe hatte zweifellos den Zweck, Nachwuchs in die Welt zu setzen und diesen grosszuziehen. Aus diesem Grund sahen die Richter auch keinen Grund, den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe anzuerkennen, da ja nach damaliger Interpretation das prinzipielle Einverständnis zum GV mit dem Jawort bei der Eheschliessung implizit gegeben worden war - und zwar von beiden Ehegatten. Deweiteren wäre eine schlüssige Beweisführung normalerweise ohnehin selten zustande gekommen, da unabhängige Zeugen oder stichfeste Indizien meistens fehlten. Das Verankern des 'Vergewaltigungsverbotes in der Ehe' im Gesetz wurde als feministischer Sieg gefeiert, ist aber im Grunde genommen ein Papiertiger, denn die Zeugen und Indizien fehlen meistens noch immer.
Deshalb wird einerseits mit gewaltigem Propagandaaufwand suggeriert, Vergewaltigung in der Ehe sei ein häufig anzutreffender Tatbestand; leider fehlen bisher jegliche Belege dafür. Andererseits wird angestrebt, die Beweisführung für die Klägerin (die Staatsanwaltschaft) in diesem Bereich zu 'erleichtern', was de facto auf eine mehr oder weniger starke Aushebelung des Rechtsstaats hinausläuft, der einen fairen Prozess garantieren soll. Und genau hier stösst der Feminismus (auch der gemässigte) auf rechtsstaatlich und menschenrechtlich äusserst fragwürdiges Territorium vor. Im Fall des Gewaltschutzgesetzes befinden wir uns zweifellos in einem solchen.


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