Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hexenprozessjustiz

Rainer ⌂, Tuesday, 10.05.2011, 13:38 (vor 4742 Tagen) @ Eviathan

Aus der Hexenprozessjustiz:

• In Ihrem Fall ist durch die Anzeige, also das Gerücht, hinreichender Verdacht gegeben!

• es ist bekannt, daß an allem ein Körnchen Wahrheit ist. Also können die Vorwürfe gegen Sie nicht völlig abwegig sein.

• Wenn Sie schweigen, ist damit Ihre Schuld fast bewiesen. Denn nach klassischem Rechtsgrundsatz heißt es: "qui tacet, concentiret", wer schweigt der stimmt zu.

• Wenn Sie kämpfen gegen den Vorwurf ist damit Ihre Schuld ebenfalls fast bewiesen. Denn je heftiger Sie sich verteidigen, desto verdächtiger ist dies nach dem Prinzip: So jemand scheint es dringend nötig zu haben, das wird wohl einen Grund haben.

• Denken Sie etwa wirklich, daß es hier irgend jemanden interessiert, was hochverdächtige Delinquenten von der Gerechtigkeit halten?

http://histor.ws/hexen/d-proz.htm

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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