Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterschied zwischen Umgang und Besuch

Mus Lim ⌂, Thursday, 10.06.2010, 02:35 (vor 5217 Tagen) @ karlma

Als der Verteidiger etwas zum Hintergrund des Falles erläutern will,
rastet Hans M. schon bei dem Wort >Besuchsrecht« aus. >Ich bin ein

Vater

und kein Onkel, der Besuche macht!«

Recht hat er! Sogar ein Jurist sollte den Unterschied zwischen Umgang und
Besuch kennen!

Nieten und Abkassierer, diese Juristen!
Die helfen sich nur selbst!!

Trocknet die Helferinnenindustrie aus!!!

1. Zahlt keine Anwaltskosten!
2. Zahlt keine Gerichtskosten!!
3. Zahlt keinen Unterhalt ohne fairen Umgang!!!
4. Sage er dem Richter, er könne urteilen nach Belieben!!!!

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