Borat- Der Film - Vom Witz zur Justiz
In Film Borat gibt es u.a. auch eine Fragerunde mit Femis: siehe Video
http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,444351,00.html
Hier kann man, Borats Frage als Klingelton runterladen:
http://www.borat-derfilm.de/mobile_downloads.html
02. November 2006
STREITFALL "BORAT"
Vom Witz zur Justiz
Von Anne Meyer-Gatermann
Kein Spaß: Das Europäische Zentrum für Antiziganismusforschung hat gegen "Borat"-Darsteller Sacha Baron Cohen Strafanzeige erstattet. Auch Fernsehsender, die Werbespots zu dem Film ausgestrahlt haben, und "Welt.de" sollen sich vor Gericht verantworten.
Hamburg - Ob Sacha Baron Cohen in seinem aktuellen Film "Borat" tatsächlich zu weit gegangen ist - darüber wird bald ein Gericht befinden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte gestern gegenüber der dpa, dass gegen Cohen und die Filmproduktionsfirma Twentieth Century Fox in Deutschland Strafanzeigen vorliegen. Das Europäische Zentrum für Antiziganismusforschung geht außerdem juristisch gegen die Fernsehsender RTL, Sat1, ProSieben und MTV vor, weil sie Werbespots zum Film ausgestrahlt haben. Auch die Internetseite "Welt.de" soll sich vor Gericht für ein Interview mit dem "Borat"-Darsteller verantworten.
Während Cohen-Fans in die deutschen Kinos strömen, ist das Europäische Zentrum für Antiziganismusforschung in Hamburg nicht amüsiert. Die wissenschaftliche Einrichtung versteht sich als Prüfstelle für rassistische Äußerungen gegen Sinti und Roma.
Deren Vorsitzender Marko D. Knudsen beanstandet in erster Linie die "Jeep-Szene" im Werbetrailer zum Film: Darin erkundigt sich der kasachische Borat bei einem Autohändler, ob ein Hummer-Jeep beschädigt werde, wenn er in eine Gruppe "Zigeuner" fahre. Weil nicht jeder die fiktive Figur "Borat" kenne, würden die Filmausschnitte suggerieren, es handele sich um eine reale Szene, sagte Knudsen zu SPIEGEL ONLINE. Er wirft dem Darsteller und seiner Produktionsfirma unter anderem Beleidigung und Aufrufe zur Gewalt gegen Sinti und Roma vor. Darüber hinaus verstoße das Wort "Zigeuner" gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Wattebausch,
29.10.2006, 10:31
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DschinDschin,
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DschinDschin,
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