Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Getroffene Hunde bellen

Pancake, Friday, 16.10.2009, 21:08 (vor 5277 Tagen) @ Nihilator

Verfassungswidriges Verfassungsrecht ist aber grundsätzlich denkbar, so
paradox das klingen mag.


So paradox klingt das gar nicht. Es ist nicht nur denkbar, sondern
existiert faktisch - Art.3 vs. Art.12a zum Beispiel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswidriges_Verfassungsrecht

Wollte nur darauf hinweisen, dass es soetwas gibt, ohne in die Details gehen zu wollen. Aber schön, dass du dich informiert hast. Allerdings wäre ich bei Wikipedia immer ein wenig vorsichtig.

Die sog. Ewigkeitsgarantie erfasst leider nicht den Artikel 3 GG,
jedenfalls nicht direkt.


Ups, stimmt. Danke! Die umfaßt ja nur Art.1 und 20.

Keine Ursache, ist eine weit verbreitete Annahme. Und mir wäre auch wohler, wären noch andere Artikel dieser Garantie unterworfen.


Gruß

Pancake


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