Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Getroffene Hunde bellen

Gobelin, Friday, 16.10.2009, 20:43 (vor 5305 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Gobelin, Friday, 16.10.2009, 20:50

Er argumentiert ja explizit damit, dass dies angebl. nicht
verfassungskonform sei.

"Das der Gesetzgeber auch hier die Verfassung ignoriert hat,...."


Welche Verfassung denn nur? Die, die nach Art.146 GG eines Tages das
Grundgesetz ablösen soll? Momentan haben wir keine.

Das Grundgesetz zu ändern, damit bestimmte Dinge als GG-konform gelten,
sehe ich nicht als Ignorieren.

Auf jeden Fall scheint hier eben ggf. dooch ein Streitpunkt vorzuliegen, der evtl. nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Dafür brauchts Juristen, und ich bin natürlich keiner.

vgl. hierzu:

Bundesjustizministerin Zypries (SPD) sprach sich in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" für eine "variable Liste" aus, wie man sie aus dem Kommunalwahlrecht kenne. Solche Listen "würden der Wählerschaft die Möglichkeit eröffnen, gezielt Frauen zu wählen". Für eine Stärkung der Personenwahl spricht nach Ansicht von Frau Zypries, dass die Wähler selbst darüber entscheiden könnten, wie viele Frauen gewählt werden, "und zwar auch dann, wenn diese innerparteilich nur auf hinteren Listenplätzen aufgestellt werden".

"Eine gesetzliche Quote für die Kandidatenaufstellung hält Ministerin Zypries der FAZ zufolge für verfassungsrechtlich bedenklich."

und andererseits:

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt das am 10. August 2009 in Berlin von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgestellte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski[13], Universität Kassel. Das Gutachten legt dar, dass die gesetzliche Quotierung von Kandidatenlisten und Wahlkreisen im Vorfeld der Bundestagswahlen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern darüber hinaus auch zur Beseitigung der seit Jahren anhaltenden Unterrepräsentanz von Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag verfassungsrechtlich geboten ist.[14]
Dazu die Präsidentin des djb Jutta Wagner:

"Gesetzliche Regelungen zur Quotierung von Kandidatenlisten und Wahlkreisen für Parlamentswahlen sind in Deutschland schon lange überfällig, um eine chancengleiche demokratische Teilhabe von Frauen durchzusetzen. Eine künftige gesetzliche Quotenregelung nach dem Vorbild des französischen Parité-Gesetzes ist zu begrüßen."

http://wikimannia.org/index.php?title=Frauen_in_der_Politik

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Und für die Privat-Wirtschaft:

Quote und Vertragsfreiheit/Eigentumsrecht

Sofern Frauenquoten per Gesetz auch für private Organisationen eingeführt werden, stellt dies eine Einschränkung der Vertragsfreiheit und des Eigentumsrechtes dar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenquote


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