Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Getroffene Hunde bellen

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 16.10.2009, 20:33 (vor 5277 Tagen) @ Pancake

Verfassungswidriges Verfassungsrecht ist aber grundsätzlich denkbar, so
paradox das klingen mag.

So paradox klingt das gar nicht. Es ist nicht nur denkbar, sondern existiert faktisch - Art.3 vs. Art.12a zum Beispiel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswidriges_Verfassungsrecht

Die sog. Ewigkeitsgarantie erfasst leider nicht den Artikel 3 GG,
jedenfalls nicht direkt.

Ups, stimmt. Danke! Die umfaßt ja nur Art.1 und 20.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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