Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung?

Nikos, Athen, Saturday, 01.08.2009, 09:56 (vor 5380 Tagen) @ GuterPaps

Da wir in einem Rechtsstaat leben

Das ich nicht lache... Ein Rechsstaat im Sinne von Saudi Arabien vielleicht. Sagst Du aber direkt weiter auch:

der das direkte Erbe des
Nationalsozialismus angetreten hat, findet hier unter den Augen Aller
permanent Rechtsbeugung statt ("da die Kinder ja den Müttern gehören").
Wenn wir nun keine Verurteilung von einer Straftat vorliegen haben, kann
auch kein Richter zur Beihilfe verurteilt werden. Die Parasiten haben sich
da schon gut abgesichert.

Der Hammer, genauso habe ich es auch erlebt. Wie kann man nur einem Kind seine hälftige Identität berauben, und gleichzeitig behaupten, man kümmert sich um das Kinderwohl? Ohne jemals dafür belangt zu werden? Ein Rätsel, wenn man weiterhin demokratie-Illusionen über diesen Staat aufgesessen ist.

Am Görgülü-Fall ist erkennbar, dass Richter auch bei 9 Jahre anhaltender
Rechtsbeugung (festgestellt durch das Bundesverfassungsgericht) und (vom
EGMR verurteilter Menschenrechtsverletzung durch deutsch Richter) nicht
wegen Rechtsbeugung belangt werden.

Ein Exempel, dieser Fall. Es wird uns direkt ins Gesicht gesagt: "Schaut her, uns interessiert es einen Dreck, was Ihr über uns denkt, oder ob unser Verhalten rechtens ist. Wir ziehen unser Ding trotzdem durch"

Einfach unglaublich.

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*


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