Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist Gynofeminismus

Peter @, Friday, 11.07.2008, 13:59 (vor 5740 Tagen) @ Student(t)


Da bitte ich um Begriffsklärung !

Der Gynofeminismus ist eine Fraktion innerhalb des feministischen Spektrums. Es gibt ideologische Überschneidungen mit dem esoterischen Feminismus und der "großen Schwester", dem Differenzfeminismus.

Gynofeministinnen gehen von einer natürlichen Dominanz und Überlegenheit der Frau aus und begründen dies i.d.R. mit der Gebärfähigkeit als naturgemäß eingeschränkte Ressource im Vergleich zur Zeugungsfähigkeit.

Ausläufer dieser Ideologie tauchen immer mal wieder gerne in den Medien auf ("Frauen sind die besseren xyz..."), auch in der Rechtsprechung ist dieser Ansatz verbreitet.

Entsprechend sehen es die Gynos als naturgegeben an, dass der Mann der Frau zu dienen hätte und er seine Interessen und Belange kompromisslos hinter der ihren zurückzustellen hätte.

Der Mann als Funktionsdrohne ohne eigene Interessen.

Gynos fordern dementsprechend nicht gleiche Rechte ein sondern "mehr Rechte", im Grunde fordern sie aber "Rechte haben nur Frauen. Männer haben Pflichten aber keine Rechte"

Die gesellschaftliche Wunschordnung der Gynos ist das Matriarchat, also eine frauenzentrierte Eigentums- und Erbordnung.

Sie sehen die patriarchale Gesellschaftsordnung (Also insbesondere die männliche Erblinie) als künstliches Konstrukt der Männer zur Unterdrückung dieser natürlichen Herrschaft der Frau.

Das hat zum einen mit Rechten nichts zu tun, denn keiner der beiden hat
mehr Rechte als der andere auf dem Bau.

Und zum anderen wird kein Mensch als Maurer oder als Bau-Ingenieur
geboren.


Beide genießen dieselben Menschenrechte - aber nicht die gleichen
Ausübungs- und Anspruchsrechte.

Das beruht auf keinem Naturrecht sondern ist Ergebnis einer individuellen Aushandlung der Beteiligten. Es soll auch bau-Ings geben, die als Maurer arbeiten ;-)


So genießen auch Frauen die gleichen Menschenrechte, zumindest, was das
Recht auf Leben betrifft. Aber z.B. das Wahlrecht fällt nicht darunter. Es
gibt keine naturrechtliche Begründung dafür, daß Frauen wählen gehen
dürfen.

Es gibt überhaupt keine naturrechtliche Begründung für ein Wahlrecht. Aber dazu hat Wolfgang ja schon alles geschrieben.


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