Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Gleichstellung per Gesetz verboten (Allgemein)

Marlow, Monday, 22.10.2012, 01:56 (vor 4176 Tagen) @ guerrero

Ja, richtig gelesen: Die berufliche Gleichstellung ist per Gesetz verboten.
Wenn man mal von den kleinen Gipstütchen a 2,5kg aus dem Baumarkt absieht, wiegen Zement-, Putz-, Mörtel- und die anderen Säcke zwischen 20 und 50 kg.
Von Großhandelsabpackungen für Farben, Rigipsplatten, Holzbalken, Stahlträger und Teppichrollen ganz zu schweigen.
Jeder Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er von Frauen die selbe Leistung verlangt wie von den Männern. Frauen können damit auch keine rein weiblichen Arbeitskolonnen bilden, weil sie dort gegen das deutsche Arbeitsschutzgesetz verstoßen.
Ich seh zwar immer mehr Frauen, die nach Feierabend in Arbeitskleidung, meist in Malerklamotten nach Hause fahren, es ist aber immer davon auszugehen, daß diese die leichteren Arbeiten übernehmen.
Damit ist ein Heer von Arbeiterinnen, die sich auf die schwereren, aber deshalb auch besserbezahlten Männerjobs stürzen, ausgeschlossen.
Aber es gibt ja auch andere Mittel und Wege, Frauen das selbe Einkommen zu verschaffen. Man nimmt einfach einen körperlich schweren und einigermaßen gut bezahlten Job (Müllmann) und behauptet, er ist genauso schwer wie ein leichterer Frauenjob (Kindergärtnerin), der sich außerdem bei schlechtem Wetter ausschließlich drinnen abspielt. Dann lasse man die frauen noch ein wenig jammern, wie schwer es doch sei, Kinder hoch zu heben. Zur erinnerung: Kinder sind mit 3 Jahren im Normalfall keine 15kg schwer, da laufen diese aber schon 2 Jahre. Da Kitas kindgerecht gebaut werden ist ein hochheben der Kinder so gut wie nie nötig.
Da Frauen die einzigen Menschen, die gesetzlich geschützt werden müssen, wird es niemals zu einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes kommen.


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