Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zum Recht (OT)

Sachse, Thursday, 11.10.2012, 15:53 (vor 4187 Tagen) @ Hemsut

Tja, das Recht.
Immer mal wieder wird ein Unrecht zum Recht erklärt, weil gewisse Politiker einknicken.
Wir haben hier eigentlich ein Christliches "Glaubensgebiet", und da gehört Beschneidung eben NICHT zu den religiösen Grundlagen, die nicht hinterfragt werden dürfen.
Das Christentum hat sich in seiner Entwicklung von Einigem verabschiedet, ich meine hier z.B. die Folter (Hochnotpeinliche Befragung durch die Inquisition), die Hexenverbrennung (manchmal auch :-) leider) etc.

Dass nun in Deutschland Gesetze geändert werden, um einigen Religionen mit sehr alten Ritualen, die früher sicher ihre Bedeutung hatten, ist nicht hinzunehmen.

Beschneidung ist und bleibt eine Körperverletzung. Die Frage ist jetzt, ob Beschneidungen nicht trotz der Gesetzesänderung verboten sind, da sie das Kindeswohl gefährden können. die jetzige Regelung sagt ja wenn etwas schief geht ist das Kindeswohl gefährdet worden, damit war die Aktion rechtswidrig...

Nun, der alte Streit, Verwunderlich ist nur, dass sich bekennende Katholiken so ins Zeug werfen.

Übrigens, Rechtsverdrehungen haben wir ja noch weitere: die Aufhebung des Schächtungsverbots zum Beispiel.
Interessant für Christen ist doch auch der Vorstoß der Islamen, gestützt von den Grünen, aus den Schulen das Kreuz zu verbannen.

Noch etwas dazu:
Lag der alte Max nicht goldrichtig mit seiner Feststellung, daß euer infantiler Rechts- und Berechtigungsfetisch sich nicht wesentlich von dem unterscheidet, den man eventuell einem rasierten Schimpansen unterstellen würde? Doch, lag er ...

Nein, er hatte Unrecht alle Möglichen in dieser Sache von seiner Meinung abweichenden zu Beschimpfen. selbst diejenigen, die sich nicht mal geäußert hatten.
Wer so diskutiert hat sich selber ins AUS geschossen.


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