Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Union und die Ehe (Abgrenzung der Ehe vom Konkubinat) (Allgemein)

Werner, Wednesday, 15.08.2012, 04:09 (vor 4243 Tagen) @ Referatsleiter 408

Die Blockparteien haben sich längst in ihren Propagandalüge verstrickt und finden nicht wieder raus. Es ist allso alles andere als eine Überraschung, dass sie keine Antworten finden und nur sinnloses Gebrabbel von sich geben. Im Gleichheitswahn lässt es sich auch schlecht regieren, wie soll man auch entscheiden, wenn (sowieso) alles gleich ist?

Uneheliches Kind = Eheliches Kind
Kind mit Vater = Kind ohne Vater
Verheiratet = Unverheiratet
Lebensunterhaltverdiener = Nichlebensunterhaltverdiener (= Unterhaltsmaximierungsprinzip)
Arbeitsloser = Arbeitender
Auslänger = Inländer

Soll ich weitermachen?!?

Zum Thema Ehe und Familie in WikiMANNia:

Bei dem Begriff Homo-Ehe ist nicht die Homosexualität der Skandal, sondern die Tatsache, dass ein Konkubinat als Ehe verkauft wird. Die vorstehende Tafel zeigt, dass die Gleichgeschlechtlichkeit nichts dran ändert, dass eine Lebensgemeinschaft ein Konkubinat ist. Und Konkubinat, ob nun gleichgeschlechtlich oder nicht, ist nun mal per Definition keine Ehe. Man muss schon die Ehe vollständig ihres Sinnes und ihrer Bedeutung berauben, damit eine Gleichheit auf unterster Ebene im Sinne von "Null gleich Null" herauskommt.

Was in der FAZ so vernünftig klingt, birgt in sich schon den Keim des Falschen:
* "Nur die Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf die Hervorbringung von Kindern angelegt. Sie ist Keimzelle der Gesellschaft. Daher wird die Ehe als Institution geschützt." - FAZ[8]

Denn die Ehe begründet zunächst ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei Herkunftsfamilien. Die Kinder kommen dann (erst noch) dazu. Der Fehler ist darin begründet, die Ehe nicht an den Begriff Verwandtschaft zu knüpfen, sondern an den Begriff Kinder.

Kinder entstehen aber zunächst einmal auf rein biologischem Wege, notfalls auch ohne die Institutionen Ehe und Familie. Bis vor wenigen Jahren gab es den Ausdruck "uneheliches Kind". Das hat man abgeschafft. Mit dem Argument der Gleichberechtigung hat man die unehelichen Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Absicht dahinter war wohl, den unehelichen Kindern etwas Gutes zu tun. De facto aber hat man mit dieser Maßnahme die Ehe in die Nähe der Nichtehe gerückt. Plötzlich kann der bloße Beischlaf zu Verbindlichkeiten führen, für die früher ein förmlicher Ehevertrag nötig war.

Während man einerseits, vordergründig zumindest, die unehelichen Kinder den ehelichen gleichstellt, werden andererseits Väter von ihren Kinder ausgegrenzt. Nach Angaben von Agens rund 400 an jedem Arbeitstag eines Familiengerichts. Andersherum wird ein Schuh draus: Ehelich geborene Kinder, die bei alleinerziehenden Müttern leben, teilen das Schicksal der unehelichen Kinder. Unehelichen Vätern hält man das Sorgerecht gleich ganz vor, ehelichen Vätern wird ihr Sorgerecht bis zu Bedeutungslosigkeit entwertet.
* "Als die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt wurde, hat man lang und breit betont, sie sei keine Ehe, weshalb dieser auch nichts genommen werde.
Dem hat sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Doch warum sollte man sie dann nach und nach der Ehe gleichstellen? Wer andere Lebensgemeinschaften privilegiert, der muss mehr Steuern eintreiben. So wird die Ehe bald am Ende sein. Das passt zur allgemeinen Abkehr von Institutionen."
- FAZ

Die Behauptung, die eingetragene Lebenspartnerschaft sei keine Ehe, weshalb dieser auch nichts genommen werde, ist in diesem Zusammenhang die größte Propagandalüge. Sie gelingt, weil den Menschen die Maßstäbe genommen werden, um noch zwischen Ehe, Konkubinat, Lebenspartnerschaft und Beischlafsgemeinschaft unterscheiden zu können. Mit der Behauptung "Familie sei da, wo Kinder sind" wird schon lange alles in einen Topf geworfen und solange kräftig umgerührt, bis keine Unterschiede mehr erkennbar sind.

Es wird von Gleichstellung schwadroniert, während darüber geschwiegen wird, was tatsächlich passiert:
Aus dem Konkubinat nimmt man die Unverbindlichkeit der Beteiligten, das Recht die Beziehung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Aus der Ehe nimmt man das Recht des Staates, ohne Rechtsgrundlagen (Ehevertrag = Eheschließung) und möglichst unbefristet Transferleistungen erzwingen zu können (siehe Unterhaltsmaximierungsprinzip).

Damit tötet man die Ehe per Genickschuss, die man zu schützen vorgibt. Die Zwecklüge, mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft würde der Ehe ja nichts genommen, ist also Zynismus pur. Schließlich will es hinterher immer niemand gewesen sein.

Was nicht mehr verstanden wird, ist die Tatsache, dass die Familie zuerst da war und dann erst der Staat entstand. Der Staat wurde von Familien, beziehungsweise Sippen und Clans dazu legitimiert worden, den öffentlichen Raum zu schützen, zu verwalten und zu regeln. Zu diesem Gesellschaftsvertrag gehört im Gegenzug die Zusage des Staates, sich in den privaten Raum nicht einzumischen und diesen zu schützen. So steht es auch noch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Doch längst ist der Staat dazu übergegangen, seinen Teil des Vertrages einseitig aufzukündigen. Er mischt sich immer tiefer in die Privatangelegenheiten der Bürger ein, setzt sich selbst in Form von Familiengerichten an die Stelle des Familienoberhaupts und untergräbt massiv und gezielt die Institutionen Ehe und Familie.

Das Ergebnis wird ein totaler Staat sein, in dem es keine (privaten) Freiräume mehr geben und das Wort Freiheit ein Fremdwort werden wird.

WikiMANNia: Abgrenzung der Ehe vom Konkubinat (Lebensgemeinschaft)

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Ich will, das der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!


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