Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage? (Recht)

sm0469, Saturday, 02.06.2012, 10:52 (vor 4343 Tagen) @ Krankenschwester

Mal ne doofe Frage (bitte keine doofe Antwort ;-)

Kachelmann ist Freigesprochen worden und das angebliche Opfer tritt nach verbal. Damit wiederholt es seine Lüge. Das ist verboten und sogar strafbar? Auf jedenfall wurde es ihr jetzt richterlich untersagt. Damit machen sich auch alle Medien strafbar die solches wieder aufwärmen oder dem angeblichen Opfer eine Plattform anbieten (gegen Kohle versteht sich) um sich öffentlich darzustellen und diese Lüge zu wiederholen?

Wie sieht es z.b. in einem anderen Fall aus. Wenn Du rechtskräftig verurteilt wurdest. Obwohl eigenlich Zweifel bestanden und an der ganzen Sache eh nix dran war und du nur nach Klischee verurteilt wurdest. Und das angebliche Opfer bzw. deren Familie bzw. Fremde (wie z.b. Nachbarn ect. die diesen Fall nur aus den Medien heraus kennen) nicht mit der Bestrafung (auf Bewährung, weil ja eigentlich gar nix richtig passiert ist und das ganze schon soooo lange Jahre zurückliegt) einverstanden sind und deshalb permanent in Deinem Umfeld Mobbing betreiben und nachtreten (u.a. indem Sie jedem der es wissen will oder auch nicht den Zeitungsartikel zusenden mit Deiner Anschrift drauf und dem Kommentar betrifft diese Person)

Ist das legal und erlaubt oder könnte man dagegen angehen?

Oder wäre dieses Nachtreten (Rufmord) sogar erlaubt weil sich die Öffentliche Anschuldigung um ein Vergehen handelt welches durch Richterspruch besiegelt wurde?

D.h. jeder kann jederzeit egal wo egal wann dir lautstark ins Gesicht schreien was für ein Schwein Du doch warst und damit die Aufmerksamkeit dritter (z.b. deines Chefs, deiner Kollegen, Freunde ect.) auf dich lenken?


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