Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Zusammenfassung

Odin, Friday, 27.07.2007, 04:11 (vor 6089 Tagen) @ Anders

Dennoch wäre es ein Pyrrhussieg, würde man mit dem Verweis auf die
gesetzliche Regelung nun den heimlichen Test strafbar machen.
Das liegt allein darin begründet, dass es Dinge gibt, die der Mensch für
sich alleine ausmachen will und können muss.
Die gesetzliche Regelung fordert aber die Zustimmung der Mutter. Wird mir
dann die Möglichkeit genommen straffrei ganz für mich zu erfahren, ob ich
der Vater bin, dann wandelt sich die jetzige Regelung zum Pyrrhussieg,
denn ich bin immer auf die Gnade anderer angewiesen um zu erfahren, ob
oder ob ich nicht der Vater bin.

Nein, denn wenn die Mutter ihre Zustimmung nicht gibt, habe ich als Vater ANSPRUCH darauf, daß das Familiengericht die Zustimmung ersetzt.
Das bedeutet: Eine Verweigerung der Zustimmung ist nicht mehr möglich

--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung


gesamter Thread:

 

powered by my little forum