Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Femilüge: "Abtreibung ist Menschenrecht" - stimmt gar nicht (Allgemein)

Manifold ⌂, Tuesday, 22.05.2012, 21:13 (vor 4329 Tagen)

Dieser sehr interessante Artikel belegt mit Quellen, weshalb aus den Menschenrechten in keinem Fall ein Recht auf Abtreibung ableitbar ist, wie es Linke Tussen immer gerne mal wieder behaupten:

http://www.sanjosearticles.com/wp-content/uploads/2012/02/San-Jose-Articles-german.pdf

ANMERKUNGEN ZU ARTIKEL 5

Von einem „Recht auf Abtreibung“ ist in keinem der verbindlichen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen die Rede. Nur ein einziges regionales Abkommen, das Zusatzprotokoll über Frauenrechte zum Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Maputo-Protokoll), enthält eine Bezugnahme auf ein solches „Recht“. Keineswegs kann von diesem höchst umstrittenen Abkommen gesagt werden, dass es universelle Anerkennung genieße. Nur ungefähr die Hälfte der 54 afrikanischen Staaten ist dem Maputo-Protokoll beigetreten, wobei von den verbleibenden Staaten die Bestimmung über Abtreibung am häufigsten als Grund für ihren Nichtbeitritt genannt wird.

Die langjährige Direktorin des UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) hat sich kürzlich folgendermaßen geäußert: „Wir, UNFPA, haben zwar ein Mandat, Abtreibung im Zusammenhang mit Problemen der öffentlichen Gesundheit zu betrachten, jedoch nie als ein Recht, wie es manche Nichtregierungsorganisationen tun. Abtreibung ist eine Frage, die in die Kompetenz nationaler Gesetze und Gesetzgeber fällt.“ (Interview mit Thoraya Obaid, Huffington Post, 15. Januar 2011) http://www.huffingtonpost.com/katherine-marshall/courageous-in-navigating-_b_806313.html. Diesem offiziellen Standpunkt zum Trotz setzt sich UNFPA tatsächlich jedoch für ein „Recht auf Abtreibung“ ein. Vgl. die Anmerkungen zu Artikel 7.

Selbst solche Organisationen, deren Ziel die internationale Anerkennung des vermeintlichen “Rechts auf Abtreibung” ist, haben bis vor kurzem noch zugestanden, dass in den internationalen Abkommen kein solches Recht enthalten ist. Beispielsweise hat das Center for Reproductive Rights 2003 in einer internen Mitteilung eingestanden: “We have been leaders in bringing arguments for a woman’s right to choose abortion within the rubric of international human rights. However, there is no binding hard norm that recognizes women’s right to terminate a pregnancy.” Diese interne Mitteilung mit dem Titel “International Legal Program Summary of Strategic Planning,” wurde später in den U.S. Congressional Record aufgenommen und somit der Öffentlichkeit zugänglich. [The Center for Reproductive Rights, internal memorandum, entered into the U.S. Congressional Record: 108 Cong., 1st sess., Congressional Record 149, no. 175 (December 8, 2003) E2534-E2547, http://frwebgate.access.gpo.gov/cgi-bin/getpage.cgi?position=all&page=E2534&dbn...

Im Widerspruch dazu enthält eine vom Center for Reproductive Rights im Jahr 2009 veröffentlichte Mitteilung die folgende Behauptung: “Women’s right to comprehensive reproductive health services, including abortion, is rooted in international human rights standards guaranteeing the rights to life, health, privacy, and non-discrimination. These rights are violated when governments make abortion services inaccessible to the women who need them. Under international law, governments can be held accountable for highly restrictive abortion laws and for failure to ensure access to abortion when it is legal.” Center for Reproductive Rights report, “Bringing Rights to Bear: Abortion and Human Rights,” January 14, 2009, p.1. http://reproductiverights.org/en/document/bringing-rights-to-bear-abortion-and-human-ri...

Der Widerspruch zwischen den von derselben Organisation 2003 und 2009 vertretenen Standpunkten erklärt sich daraus, dass es sich bei ersterem um ein an die eigenen Mitarbeiter, Kader und Geldgeber gerich4
tetes internes Strategiepapier, bei letzterem hingegen um eine an die Öffentlichkeit gerichtete Broschüre handelte. Tatsächlich hat aber im fraglichen Zeitraum weder der Abschluss irgendeines internationalen Übereinkommens noch eine einschneidende Veränderung der international geübten Praxis dazu geführt, dass die 2003 ad intra getroffene Feststellung nicht mehr zutreffend wäre.

Auch die führenden internationalen Menschenrechtsorganisationen haben jahrzehntelang die Auffassung vertreten, dass die allgemein anerkannten Menschenrechte kein “Recht auf Abtreibung” enthalten. [vgl. Amnesty International, “Women, Violence and Health,” 18 February 2005.]

Manche dieser Organisationen haben kürzlich ihren Standpunkt gewechselt und benützen seitdem eine Sprachregelung, die direkt vom Center for Reproductive Rights übernommen zu sein scheint. Ein trauriges Beispiel für diese Entwicklung ist die Organisation Amnesty International, die im Jahr 2008 in einem Schreiben an den Obersten Gerichtshof von Mexiko den Standpunkt vertreten hat, die Aufhebung eines umstrittenen Gesetzes zur Legalisierung der Abtreibung werde „zur Verletzung der von Mexiko eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte führen“ (Amnesty International, Brief submitted to the Supreme Court of Mexico, März 2008. )

Nur wenige Monate zuvor hatte Amnesty International bei einem Treffen von Organisationen, die sich international für die Legalisierung der Abtreibung einsetzen, bekanntgegeben, sich diesem Ziel anzuschließen. Der für das “Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit” zuständige Direktor der Organisation gab bekannt, dass Amnesty International die vom Center for Reproductive Rights entwickelten Taktik, restriktive Abtreibungsgesetze mit “strategischer Prozessführung“ anzugreifen, fortan unterstützen wolle. Als jedoch der Vertreter von Amnesty International erwähnte, dass die Organisation Abtreibungen nicht generell, sondern nur in bestimmten Situationen gutheiße, entgegnete der Vertreter der Organisation Human Rights Watch dass diese Unterscheidung „bedeutungslos“ sei und hieß Amnesty International als neues Mitglied in der weltweiten Koalition der Abtreibungsbefürworter willkommen. Bei derselben Konferenz gab der stellvertretende Generalsekretär von Amnesty International des weiteren bekannt, dass die Organisation das Center for Reproductive Rights auch darin unterstützen wolle, ein neues „Recht auf Gesundheit für Mütter“ einzufordern, das ein „Recht auf Abtreibung“ einschließe. [Remarks at the Women Deliver conference, London, October 2007. See “Six Problems with Women Deliver,” International Organizations Research Group Briefing Paper No.2 (November 5, 2007), http://www.c-fam.org/docLib/20080611_Women_Deliver_final.pdf

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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