Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zusammenfassung

Anders, Thursday, 26.07.2007, 13:23 (vor 6112 Tagen) @ Odin

Will man jetzt den heimlichen Test mit dem Verweis auf die neue,
gesetzliche Regelung strafbar machen, dann wandelt sich der Sieg, ob

groß

oder klein, sicher in einen Pyrrhussieg.


Was ja aus meiner Pressemitteilung hervor geht, daß dagegen vorgegangen
werden muss.
Aber selbst wenn das nicht gelingt kann man hier keineswegs von einem
Pyrrhussieg sprechen. Es ist ein Unterschied, ob 100% der Betroffenen von
Gefängnisstrafe bedroht werden, oder nur 2-3%
Nach dem BVerfG-urteil sprachen Experten von einer "schallenden Ohrfeige"
für zypries

Ich halte es für unerheblich, ob es eine schallende Ohrfeige für Frau Zypries ist oder nicht.

Dennoch wäre es ein Pyrrhussieg, würde man mit dem Verweis auf die gesetzliche Regelung nun den heimlichen Test strafbar machen.
Das liegt allein darin begründet, dass es Dinge gibt, die der Mensch für sich alleine ausmachen will und können muss.
Die gesetzliche Regelung fordert aber die Zustimmung der Mutter. Wird mir dann die Möglichkeit genommen straffrei ganz für mich zu erfahren, ob ich der Vater bin, dann wandelt sich die jetzige Regelung zum Pyrrhussieg, denn ich bin immer auf die Gnade anderer angewiesen um zu erfahren, ob oder ob ich nicht der Vater bin.

Anders


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