Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zusammenfassung

Anders, Wednesday, 25.07.2007, 18:02 (vor 6091 Tagen) @ Christine

Hallo,

ich denke die Bewertung der Sache muss jedem selbst überlassen bleiben. Manche sehen darin einen großen Sieg, andere einen kleinen.

Wichtig ist allerdings wirklich, ob die neue Regelung zum Feigenblatt für andere Regelungen wird. Was meistens nichts auseinander gehalten wird, ist die Tatsache, dass ein heimlicher Vaterschaftstest, entgegen der Behauptungen in den Medien, nicht illegal ist. Er ist und war schlicht nicht Gerichtsverwertbar und damit auch kein begründeter Zweifel.

Will man jetzt den heimlichen Test mit dem Verweis auf die neue, gesetzliche Regelung strafbar machen, dann wandelt sich der Sieg, ob groß oder klein, sicher in einen Pyrrhussieg.

Der Vater hat grundsätzlich das Recht die selbe Sicherheit über die Abstammung des Kindes zu haben, dass die Mutter per se durch die Geburt hat. Sollte die Mutter bei der Geburt nicht bei Bewusstsein sein, dann wird sie hinterher ebenso sicher sein wollen, dass das Baby, das man ihr in die Hand drückt, auch wirklich ihres ist.

Anders


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