Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zusammenfassung

Christine ⌂, Tuesday, 24.07.2007, 14:14 (vor 6093 Tagen) @ Odin

Hallo zusammen,

nachdem ich mich gestern ziemlich aufgeregt und deshalb den Computer ausgeschaltet habe, heute nun meine Zusammenfassung.
Dankenswerterweise hat Lude das meiste richtig gestellt und bevor jetzt jemand ankommt und diese, sowie weitere Aussagen anzweifelt, hier noch einmal die Pressemitteilung des BMJ, aus der klar hervorgeht, das es in Zukunft ein zweigliedriges Verfahren geben wird, d.h. ein Mann erfährt zwar dadurch, das er nicht Vater (s)eines Kindes ist, darf aber trotzdem zunächst weiterzahlen. Jetzt kommt die Härteklausel und wie ich bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben habe, ist dieser Begriff sehr schwammig und wird wohl, wie hier bereits vermutet, in den meisten Fällen Anwendung finden, da es mMn kein Alter gibt, wo ein Kind es leicht verkraften wird zu erfahren, das sein angenommener Vater nicht sein Vater ist. Um sich darüber Klarheit zu verschaffen, empfehle ich den dazugehörigen 32-seitigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu lesen, in dem immer wieder auf die Auswirkungen des Anfechtungsverfahrens bei einem Kind hingewiesen wird. Das sog. Kindeswohl steht über allem und in den Begründungen zu diesen Gesetzen (es müssen mehrere geändert werden) wird sogar dargelegt, das es durchaus sein kann, das ein Anfechtungsverfahren mehrere Male abgewiesen werden kann, wenn das Kind dieses voraussichtlich nicht verkraftet.
Irgendjemand schrieb hier sinngemäß, das man ja einfach nicht zahlen brauche und dann hätte sich das erledigt. Leider muß ich hier enttäuschen, denn wenn ein vermeintlicher Vater nicht zahlt, wird ein Beschluß erlassen, das den Kuckucksvater zunächst einmal weiter zur Zahlung - notfalls mittels Pfändung - verpflichtet, da er ja immer noch der gesetzliche Vater ist. Im Gegensatz zu einem Urteil ist ein Beschluß nicht anfechtbar und man wird sich wohl vorstellen können, wie lange es dauert, bis ein endgültiges Urteil ergeht. Besonders gravierende Auswirkungen wird das Ganze haben, wenn die Mutter den Namen des vermutlichen Vater nicht einmal weiß.
Wenn "uns Zypries" selbstbestimmt testende Väter kriminalisieren will, dann glaubt doch wohl keiner, das sie mit diesem Gesetz etwas Gutes für Väter will. Sie hat da nachgegeben, wo sich nicht anders reageren konnte auf Grund des Urteils vom BVerfG, aber das war es auch schon. Auf den Kosten wird der Kuckucksvater vermutlich sitzen bleiben, selbst bei Feststellung des richtigen Vaters. Sollte dieser ausgemacht werden können, so muß er nun erst einmal für den laufenden Unterhalt seines Kindes aufkommen. Je nachdem, wieviel der richtige Vater verdient, wird er die Kosten an den Kuckucksvater gar nicht/kaum erstatten können.
Wer kommt denn in Zukunft für die Unterhaltskosten der Mutter auf, wenn diese nicht arbeiten will/kann? Das hat zwar indirekt mit der Vaterschaftsfestellung nichts zu tun, hat aber trotzdem direkte Auswirkungen auf den Zahlenden, wobei hier ja nicht geklärt wurde, wer das denn nun sein wird.
Das Ziel muß mMn weiter lauten: Überprüfung der Vater-/Mutterschaft direkt nach der Geburt, dann brauchen wir auch diese komplizierte Gesetze nicht.
Ich habe nie behauptet, das es kein Erfolg war, das Väter nun endlich offiziell testen dürfen, weil die Hürden früher viel zu hoch waren, um eine Vaterschaft anfechten zu dürfen. Es ist ein kleiner Schritt in eine eigentlich selbstverständliche Richtung, das aber als großen Sieg zu verzeichnen, halte ich für vermessen, ja sogar fast für gefährlich. Wie wir wissen, ereilt uns tägliche ein Flut an Informationen und da bleiben vielfach nur noch Schlagworte hängen, welche in diesem Fall wohl lauten dürften: Großer Sieg und endlich Festellung der Vaterschaft, alles andere wird mehr oder weniger untergehen.
Im übrigen möchte ich auf den Beitrag von Maesi verweisen, der sehr verständlich geschrieben hat, um was es der Zypries geht.
Jetzt würde ich gerne mal von den Befürwortern der Pressemitteilung erfahren, wo hier der große Sieg ist.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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