Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn es aufwärts geht, dürfen Sklaven auch mal jubeln (oT)

Provokat, Monday, 23.07.2007, 23:49 (vor 6093 Tagen) @ Lude

Vor allem muß BEOBACHTET werden. Besonders die "Härtefälle" gehören
überwacht. Ich bin mir aber sicher, daß diese spürbar zurück gehen,

wenn

die Zahlungen sofort eingestellt werden können :-)
Das, was dann noch als "Härtefall" übrig bleibt, ist wirklich einer!


Vorsicht bei dem neuen Gesetz!

Die juristische Feststellung, das Jemand nicht der leibliche Vater eines
Kindes ist ändert nichts an der rechtlichen Vaterschaft. Damit ändert sich
auch nichts an der Unterhaltsverpflichtung.

Erst bei einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung endet die
Unterhaltspflicht. In Härtefällen kann der Antrag auf
Vaterschaftsanfechtung abgelehnt werden obwohl bereits festgestellt wurde
das keine biologische Vaterschaft besteht.

Das neue Gesetz bedeutet das du zwar wissen darfst das du nicht der Vater
bist, aber zahlen musst du trotzdem weil man dir die Anfechtung, eben
wegen eines Härtefalles verweigert.

Seit versichert, die "Härtefälle" werden die Normalität. Geauso wie nach
dem alten Gesetz die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung in den Himmel
wuchsen. Oder der lebenslange nacheheliche Unterhalt, der mal als extreme
Ausnahme deffiniert wurde und heute die Regel ist.


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