Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

Hans, Thursday, 22.03.2012, 17:53 (vor 4389 Tagen) @ pappi

Autor: nihil-est / Datum: 22.03.2012 11:56
Paradox
Es kann nur EINEN Vater geben - " Mutter Natur " hat da recht simpel geregelt was wohl Gesetzestexte nicht zu regeln vermögen.

Es trifft exact eine Samenzelle auf eine Eizelle, nennt man Befruchtung, und so grob 9 Monate später folgt die Geburt.

Übrigens, auch bei getrennt lebenden ERZEUGERN kann es durchaus mehr als gut für das Kind sein seinen echten leiblichen Vater zu haben. Aus kindessicht. Leider, all zu oft, müssen bekanntlich auch " Kuckuckskinder " unter " Rabeneltern " leiden.

Überdies, welches " Recht " hat denn ein volljährig gewordenes betroffenes Kind???? Was wenn das Kind - nun Erwachsener - seinen " echten " Vater haben will????
Wie sieht das Erbrecht aus?
Wie schreibt man sowas in einen Stammbaum der Familie??
Warum werden auch gleichzeitig die " echten " Grosseltern evtl Onkel, Tanten, (Halb-)Geschwister mit bestraft?

Dies Urteil ist nicht durchdacht, nicht zuende gedacht.

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/gericht-weist-klagen-leiblicher-vaeter-ab-1.2762647?commentview=true#comm...


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