Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte

pappi, Thursday, 22.03.2012, 17:43 (vor 4389 Tagen) @ Müller

wenn das Kind im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. (...)"

Wer erklärt mir das mal, damit ich als biologischer Vater weiß, was der "andere Vater im juristischen Sinne" ist. Muss der dann die Vaterschaft anerkennen? Könnte es nicht sein, dass ich mit dem sogar mal ein Bier trinken gehe? Dann hat mein Kind einen biologischen und einen juristischen Vater. Und ob denn bei diesem Urteil auch gleich die Frage der Bezahlung geregelt worden ist? Wer bezahlt schon gerne für etwas, was er gar nicht hat? Wieviel juristische Väter darf ein Kind denn haben und wo wird das registriert? Fragen über Fragen ....


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