ggf. eine zweistündige Wellness-Bachblütinnnen-Therapie auf Bewährung!
Und selbst wenn es nicht zur Verurteilung führt ist die Bestrafung der
Lügnerin in den meisten Fällen nicht so Hart wie es die Bestrafung des
Beschuldigten wäre. Gleichberechtigung sähe anders aus.
Wie hoch fiel denn die bisherige Höchststrafe für Falschaussagerinnen aus?
So viel ich weiß gab es bisher immer maximal eine kleine Geldstrafe, einige Sozialstunden und ggf. eine zweistündige Wellness-Bachblütinnnen-Therapie auf Bewährung!
.....
Gesessen hat noch nie eine.
Im Gegensatz zu den falsch beschuldigten!
Sie sitzen noch heute, zu tausenden!
So um die 10-15 Jahre!
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Liebe Grüße
Oliver
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Presseschau,
10.12.2011, 11:32
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James T. Kirk,
10.12.2011, 12:21
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sm0469,
10.12.2011, 22:23
- Vorsicht - Rainer, 11.12.2011, 01:42
- ggf. eine zweistündige Wellness-Bachblütinnnen-Therapie auf Bewährung! - Oliver, 11.12.2011, 08:55
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James T. Kirk,
11.12.2011, 16:07
- Interessanter Beitrag zum Thema Falschbeschuldigungen - sm0469, 11.12.2011, 21:07
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sm0469,
10.12.2011, 22:23
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James T. Kirk,
10.12.2011, 12:21