Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Kind hat einen Vater und eine Mutter

Rainer ⌂, Saturday, 15.10.2011, 22:05 (vor 4569 Tagen) @ Antifeminismus Weltweit

§ 1592 BGB (Vaterschaft) ist wie folgt zu ändern:
Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.

Dieser Satz ist entscheidend und macht alle anderen willkürlichen Formulierungen nichtig. Keine Bekundung dieser Welt ist in der Lage eine Vaterschaft zu erzeugen. Man kann sich zur Sorge für ein Kind bekennen, aber nicht durch Bekenntnis zum Vater eines Kindes machen.

Kein Rechtskonstrukt macht aus einem Mann einen Vater. Genau so wenig, wie es aus einer Frau eine Mutter machen kann.

Kein Arzt in einem Krankenhaus würde bei der Bestimmung des Rhesusfaktors irgendeine rechtliche Zuordnung der Vater- oder Mutterschaft berücksichtigen. Auch bei anderen medizinischen Aspekten (z.B. Erbkrankheiten) lösen sich alle Rechtskonstrukte in Wohlgefallen auf und sind nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben stehen.

Nur die Unsicherheit der Vaterschaft gebot rechtliche Konstrukte. Wären Frauen ehrlich, hätte man dennoch auf diese verzichten können.

Durch die sichere Feststellung der Vaterschaft sind jetzt aber alle Rechtskonstrukte überflüssig geworden.

Rainer

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