Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfassungsrichter verhandeln Themen der Familienpolitik

Christine ⌂, Sunday, 27.02.2011, 16:04 (vor 4807 Tagen) @ FemokratieBlog

Der Erste Senat befasst sich mit der Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass beim Tod eines geschiedenen Ehepartners eine Erziehungsrente bezahlt wird, die Erziehung gemeinsamer nichtehelicher Kinder aber keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente begründet. Einen entsprechenden Fall hatte das Bayerische Landessozialgericht seinen Karlsruher Kollegen zur Entscheidung vorgelegt.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona will eine Klärung der Frage, ob eine Vaterschaftsanerkennung eines nichtehelichen Kindes rückwirkend angefochten werden kann, wenn mit der Anerkennung das Interesse verbunden war, sowohl dem Vater als auch dem Kind einen besseren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu sichern. Der Mann ist nicht der leibliche Vater und hat auch keine sozial-familiäre Bindung zu dem Kind. Entschieden werden soll auch eine Verfassungsbeschwerde einer angestellten muslimischen Lehrerin und einer Sozialpädagogin aus Nordrhein-Westfalen gegen das dortige Kopftuchverbot.

Beim Zweiten Senat sind zwei Verfassungsbeschwerden gleichgeschlechtlicher KNA
verpartnerter Beamter anhängig, in denen es um den Familienzuschlag geht.

http://www.morgenpost.de/familie/article1555529/Verfassungsrichter-verhandeln-Themen-der-Familienpolitik.html

Da könnte ich schon wieder die Krise bekommen. Die Probleme von Vätern unehelicher Kinder werden seit 1998 verschleppt, aber zu lesbische Gemeinschaften werden am laufenden Band Urteile beim BVerfG geschrieben.

Noch schlimmer aus meiner Sicht ist die Tatsache, das sich um Erziehungsrenten von nicht ehelichen Müttern gekümmert wird, wie aber am Anfang beschrieben und im FemokratieBlog dokumentiert, die justiziablen Vätersorgen außen vor bleiben.

Zum kotzen zumute - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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