Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tierschutz und "Kinderschutz"

Rosi, Friday, 18.02.2011, 21:17 (vor 4808 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Rosi, Friday, 18.02.2011, 21:36

Bei Kindern gibt es dagegen das undefinierte "Kindeswohl". Das Jugendamt
kann z.B. einer Mutter ohne richterlichen Beschluss das Neugeborene
wegnehmen und jegliche Auskunft über den Verbleib des Kindes verweigern.
Eine Frist für die Wegnahme gibt es im Gegensatz zur Tierschutzverordnung
§2 nicht.

Ist doch klar warum der kriminelle Staat das so macht:

Um einen "Rosakommonismus" zu installieren, braucht man elternlose Kinder im Säuglingsalter, um sie Denen auszuliefern, die dafür in Frage kommen, die 50 %ige Verschwulung und Verlesberung (wie von Westerwelle gewünscht) in Gang zusetzen, und das sind nun mal die lesbischen und schwulen Pärchen.
Dazu muß dieser "Staat" intakte Familien entkernen und hat dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, nämlich 1. die Familien zerstören und 2. billige Sklaven freizusetzen; denn schließlich muß ja einer für die Scheiße
auch noch aufkommen, und das ist vor allem der einheimische, heterosexuelle, deutsche Mann. (Die "Anderen" kommen dafür nur bedingt in Frage)


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