Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Höhe und Abgehobenheit

Gismatis, Basel, Wednesday, 02.02.2011, 03:57 (vor 4831 Tagen) @ DvB

Ich halte das auch für besser (weil ehrlicher), denn letztendlich geht es
dann eben nach Vitamin-B. Und das ist bedeutend ungerechter, als den Wert
der Person ganz offiziell zu gewichten.

Ich bin mir ob dieser Antwort nicht sicher, ob du mich richtig verstanden hast. Du hast geschrieben, dass der Einzelne diskriminieren darf, der Staat aber nicht. Damit bin ich an sich einverstanden. Es gibt da nur das Problem, dass das nicht funktioniert, denn in einer Demokratie will der Staat das, was das Volk will. Das ginge dann gut, wenn die Menschen zwischen ihrem persönlichen Recht zu diskriminieren und der Pflicht des Staates nicht zu diskriminieren, unterscheiden würden. Tun die meisten aber nicht!

Aber sicher - Du versuchst, Werte aus abstrakten Herleitungen zu
konstruieren und Gefühle als nicht so hochwertig abzuwerten.

Ich lehne Gefühle nicht ab. Vor allem gute Gefühle halte ich für positiv. Bei negativen Gefühlen muss man aufpassen, dass sie nicht zu stark werden. Der Verstand kann helfen, negative Gefühle im Zaum zu halten. Mit Verstand handeln heißt nicht, dass keine Gefühle beteiligt sind. Das ist auch praktisch nicht möglich.

Nix Unsinn. Das ist genau der Stiefel, mit dem Du daherkommst

Diesen Stiefel willst du mir anziehen!

--
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