Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz

Potentieller Vergewaltiger, Sunday, 05.12.2010, 17:19 (vor 4863 Tagen)

Bei Michail gefunden:

Frauen sollen nicht immer, Männer müssen aber

Zynismus in Reinstform:

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz § 3, Absatz 4 : "Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar." Die Begründung im Entwurf lautet dazu: "Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte muss sichergestellt sein und darf durch die Anwendung des Gesetzes nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ruht das Gesetz im Spannungs- und Verteidigungsfall, um die Auftragserfüllung durch die Streitkräfte nicht zu gefährden."
Und laut § 3, Absatz 5 gilt das Gesetz auch "im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen […] es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur eingeschränkt anwendbar". Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Die Grenze für Gleichberechtigung in den deutschen Streitkräften ist offiziell also dann überschritten, wenn es ernst wird; wenn die Umstände die größtmögliche Leistungsstärke bedingungslos fordern – wenn es ans Sterben geht. Dann erhalten die männlichen Soldaten unverhohlen den Vorzug vor ihren Kameradinnen. Das verordnete und gleichwohl erkannte Leistungsdefizit der genderkorrekten Armee würde ihr sonst zur Falle.
Das ist – auf gut deutsch – bescheuert. Und hat überdies nichts mehr mit Gleichberechtigung zu tun. Es ist vielmehr die legale Etablierung von Sexismus. Und zwar in seiner zynischsten und menschenverachtendsten Form.


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