Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rainer ⌂, Wednesday, 24.01.2007, 15:02 (vor 6273 Tagen)

Hallo

Jetzt ist es offiziell, meine Texte sind keine Volksverhetzung. Das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde ich jetzt nochmal genauer unter die juristische Lupe nehmen.

Hier und hier nochmal meine Texte.

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§ 170. StPO
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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