Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tierschutz und "Kinderschutz"

Rainer ⌂, Friday, 18.02.2011, 15:21 (vor 4788 Tagen)

Durch einen Beitrag weiter unten angeregt habe ich mir das Tierschutzgesetz angesehen, um herauszufinden wie Tiere und deren Nachwuchs geschützt werde.

Tierschutzverordnung §2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
http://bundesrecht.juris.de/tierschhuv/__2.html
(1) ... Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen....
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden....

Bei Kindern gibt es dagegen das undefinierte "Kindeswohl". Das Jugendamt kann z.B. einer Mutter ohne richterlichen Beschluss das Neugeborene wegnehmen und jegliche Auskunft über den Verbleib des Kindes verweigern. Eine Frist für die Wegnahme gibt es im Gegensatz zur Tierschutzverordnung §2 nicht.

Das Jugendamt kann ebenfalls die Sozialkontakte des Kindes nach Lust und Laune einschränken.

Rainer

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