Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falsche Verführerin

Odin, Wednesday, 03.05.2006, 14:15 (vor 6574 Tagen)

Eine hinterlistige Verführerin
Ruhpolding (ls) - Es war ein ganz hinterlistiger Plan, mit dem eine 56-jährige Frau aus Ruhpolding ihren Bekannten aufs Kreuz zu legen versuchte. Erst wollte sie ihn verführen und dann wegen Vergewaltigung bei der Polizei anzeigen. Doch die Erektionsprobleme ihres Opfers machten ihr einen Strich durch die Rechnung.

Jetzt war sie es, die vor Gericht musste und verurteilt wurde.

Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung: Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Traunstein in dem ungewöhnlichen Fall - wegen «versuchter Erpressung in Tateinheit mit falscher Verdächtigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in Tatmehrheit mit vier sachlich zusammentreffenden Fällen der versuchten Erpressung», wie es in der Anklageschrift hieß. Dass die Verurteilte bis zuletzt die Vorwürfe bestritt, half ihr nichts.

Das Ziel war klar umrissen, als die 56-Jährige den über 60-jährigen Mann - ein entfernter Bekannter - im Januar 2005 in ihre Wohnung einlud: Sie wollte ihn erpressen, um an 3000 Euro zu kommen.

Es dauerte nicht lange bei dem Treffen an einem Donnerstagabend, da ging es in der Wohnung in Ruhpolding auch schon zur Sache. Die Frau zog sich aus, forderte ihr Gegenüber auf, ebenfalls die Kleidung abzustreifen. Etwa eine halbe Stunde lang tauschte das «Liebespärchen» Zärtlichkeiten aus, zum Geschlechtsverkehr kam es aber nicht. Aufgrund von Erektionsproblemen auf Seiten des als Zeugen vorgeladenen Mannes sei der intime Kontakt beendet worden, so der Staatsanwalt.

Danach sperrte die Frau die Wohnungstür zu, zog den Schlüssel ab und forderte ihren Bekannten auf, ihr 3000 Euro zu geben. Der aus Schwaben stammende Mann rückte aber keine Geld heraus, sondern bat die Frau, die Tür aufzusperren und ihn gehen zu lassen. Nun griff die 56-Jährige zum Telefonhörer und erstattete Anzeige wegen Vergewaltigung bei der Ruhpoldinger Polizei. Das Telefonat nutzte der «Täter» zur «Flucht»: Der Wohnungsschlüssel lag auf dem Tisch, da griff er zu, sperrte die Tür auf und verschwand.

Doch damit war der Erpressungsversuch noch nicht zu Ende. Am nächsten Tag rief die Ruhpoldingerin erneut an. Jetzt wollte sie schon 5000 Euro haben. Das Geld solle er noch am gleichen Tag in den Briefkasten legen, sonst werde sie mit ihrem Vorwurf an die Öffentlichkeit gehen. Das Spielchen wiederholte sich noch ein paar Mal: Sie forderte und drohte, er ließ sich nicht beeindrucken, legte auf - und dann drehte er den Spieß um...

http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/art4107,734625.html

Re: Falsche Verführerin

Cleo, Wednesday, 03.05.2006, 17:23 (vor 6574 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Falsche Verführerin von Odin am 03. Mai 2006 11:15:27:

Um an das Geld anderer Leute zu kommen, liesse ich mir aber etwas sicheres als so eine Anschuldigung einfallen.

Cleo

Re: Falsche Verführerin

Garfield, Wednesday, 03.05.2006, 17:41 (vor 6574 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Cleo am 03. Mai 2006 14:23:31:

Hallo Cleo!

Ja, sie hätte auch auf den Strich gehen können. Aber 3000 Euro nur für einmal Sex gibt's da nicht, schon gar nicht, wenn frau schon 56 ist...

Es hätte ja auch klappen können. Wer weiß, wie oft es schon geklappt hat?

Ich habe mal von Verwandten meiner Frau von einem Fall gehört, wo ein junges Mädchen einen Rentner wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Ich weiß nicht, ob es da von ihrer Seite Geldforderungen gegeben hat. Jedenfalls mußte dieser Rentner viel Geld aufwenden, um vor Gericht seine Unschuld zu beweisen. Prozeßkostenhilfe kriegt man nämlich auch nicht immer so einfach. Manch einer wird dann vielleicht zu dem Schluß kommen, daß es billiger ist, 3000 Euro zu zahlen, als ebenfalls viel Geld für einen Anwalt und sonstige Gerichtskosten ausgeben zu müssen. Und obendrein noch eine Verurteilung zu riskieren, denn es ist ja allgemein bekannt, welche Hexenjagd gern veranstaltet wird, wenn es um Sexualdelikte geht.

Die jetzige Situation ist so einfach nicht akzeptabel. Genaugenommen kann man als Mann ja schon nirgends mehr ohne zuverlässige Zeugen sein - selbst in den eigenen vier Wänden sollte man immer jemanden haben, der notfalls bezeugen kann, daß man eben nicht irgendwo unterwegs war und irgendein geltungssüchtiges, pubertierendes Mädchen vergewaltigt hat.

Das Mindeste wäre eine deutliche Verschärfung der Strafe für bewußte Falschbeschuldigungen. Eine Bewährungsstrafe finde ich da nicht angemessen. Das Strafmaß muß mindestens dem entsprechen, was dem Opfer im Falle einer Verurteilung geblüht hätte. Zusätzlich muß man bei Sexualdelikten auch noch die Schädigung des guten Rufs des Opfers einbeziehen, und allgemein natürlich die durch die ganze Sache - und womöglich noch durch U-Haft - erlittenen Beeinträchtigungen. Da wären dann entsprechende Schadenersatzzahlungen seitens der Täter angebracht.

Das würde dann schon eher abschreckend wirken und der Justiz auch unnötige Arbeit ersparen. Das jetzige Strafmaß reicht aber offensichtlich nicht aus.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Falsche Verführerin

Conny, Wednesday, 03.05.2006, 17:59 (vor 6574 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 14:41:03:

Hallo Garfield,

Die jetzige Situation ist so einfach nicht akzeptabel. Genaugenommen kann man als Mann ja schon nirgends mehr ohne zuverlässige Zeugen sein - selbst in den eigenen vier Wänden sollte man immer jemanden haben, der notfalls bezeugen kann, daß man eben nicht irgendwo unterwegs war und irgendein geltungssüchtiges, pubertierendes Mädchen vergewaltigt hat.

Das ist genau das, warum ich mit keiner Frau mehr alleine in einem Raum sein will. Die Narrenfreiheit der Frau macht mir einfach Angst. Keine Frau kennen und auch keiner den Namen weiter geben könnte genügen.

Freundliche Grüße
Conny

Re: Falsche Verführerin

Garfield, Wednesday, 03.05.2006, 18:41 (vor 6574 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Conny am 03. Mai 2006 14:59:

Hallo Conny!

"Keine Frau kennen und auch keiner den Namen weiter geben könnte genügen."

Das ist aber schon praktisch unmöglich. Du wirst immer eine Frau in der Nachbarschaft wohnen haben, die theoretisch jederzeit grundlos, vielleicht einfach nur aus Langeweile, mit dem Finger auf dich zeigen und dich wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder ähnlichem anzeigen kann.

Sicher: Das ist keinesfalls die Regel. Nur sehr wenige Frauen tun so etwas. Der wesentliche Punkt besteht darin, daß diese wenigen Frauen dies nahezu ungestraft tun können, und daß prinzipiell jeder Mann in ihrem Umfeld ihr Opfer werden kann. Und daß man diesen wenigen Frauen dies meist nicht im Voraus ansieht.

Ein anderes Beispiel:

Eine Frau zeigte ihren Nachbarn wegen Exhibitionismus an. Sie behauptete, sie wäre in ihrem Badezimmer am Fenster vorbei gegangen, hätte zufällig hinaus gesehen, und dabei hätte sich ihr dieser Nachbar durch ein Fenster in seiner Wohnung nackt gezeigt.

Es kam natürlich zur Gerichtsverhandlung, dafür gab es einen Lokaltermin und dabei stellte sich heraus, daß das Fenster im Badezimmer der Frau so hoch über dem Boden war, daß sie bei ihrer Körpergröße nie und nimmer zufällig im Vorbeigehen hindurch gesehen haben konnte. Es war nur möglich, in die Nachbarwohnung zu sehen, wenn man sich auf den Rand der Badewanne stellte. Sie mußte also ganz bewußt hinausgesehen haben, um zu spannen.

Wie kommt so eine Frau nun dazu, ihren Nachbarn erst zu bespannen und ihn dann wegen Exhibitionismus anzuzeigen? Ich vermute, er hat sie bemerkt, sie hat das mitbekommen und wollte vermeiden, daß er das überall herumerzählt. Das meinte sie wohl am besten tun zu können, indem sie ihn anzeigte, damit es so aussieht, als hätte sie nur zufällig hinausgesehen und keinesfalls gespannt. Sie hatte also kein Poblem damit, ihren Nachbarn für ihr eigenes Fehlverhalten büßen zu lassen. In diesem Fall ist es für den Mann glimpflich ausgegangen, weil dieses Fenster eben zufällig so hoch war. Wäre es in normaler Höhe gewesen oder hätte die Frau beispielsweise vorher gesagt, daß sie zum Fensterputzen auf die Badewanne gestiegen wäre, dann wäre ihre Aussage auch nach dem Lokaltermin glaubwürdig geblieben, und der Nachbar wäre sehr wahrscheinlich verurteilt worden.

Es reicht somit schon völlig aus, wenn du mal vergißt, eine Rollade herunter zu ziehen, nackt durch deine Wohnung gehst und dabei zufällig eine Frau dabei erwischt, wie sie dich dabei beobachtet... Aber wehe, du beobachtest umgekehrt eine Frau in ihrer Wohnung - dann kannst du dich aber auf was gefaßt machen, egal, ob sie dabei nackt war oder nicht...

Dieser Wahnsinn kann einen heutzutage überall treffen. Man kann sich nicht 100%ig davor schützen.

Freundliche Grüße
von Garfield


Re: Falsche Verführerin

Conny, Wednesday, 03.05.2006, 19:16 (vor 6574 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 15:41:07:

Hallo Garfield,

"Keine Frau kennen und auch keiner den Namen weiter geben könnte genügen."
Das ist aber schon praktisch unmöglich. Du wirst immer eine Frau in der Nachbarschaft wohnen haben, die theoretisch jederzeit grundlos, vielleicht einfach nur aus Langeweile, mit dem Finger auf dich zeigen und dich wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder ähnlichem anzeigen kann.

Warum schicken wir nicht alle Frauen ins Frauenhaus? :-)))

Sicher: Das ist keinesfalls die Regel. Nur sehr wenige Frauen tun so etwas. Der wesentliche Punkt besteht darin, daß diese wenigen Frauen dies nahezu ungestraft tun können, und daß prinzipiell jeder Mann in ihrem Umfeld ihr Opfer werden kann. Und daß man diesen wenigen Frauen dies meist nicht im Voraus ansieht.

Das ist der Punkt. Die Gemeinheit sieht man einer Frau nicht an. Vielleicht sind gerade die Frauen, denen man das am wenigsten zutraut jene, die zu sowas fähig sind. So eine hatte ich schon mal.

Ein anderes Beispiel:
Eine Frau zeigte ihren Nachbarn wegen Exhibitionismus an. Sie behauptete, sie wäre in ihrem Badezimmer am Fenster vorbei gegangen, hätte zufällig hinaus gesehen, und dabei hätte sich ihr dieser Nachbar durch ein Fenster in seiner Wohnung nackt gezeigt.
Es kam natürlich zur Gerichtsverhandlung, dafür gab es einen Lokaltermin und dabei stellte sich heraus, daß das Fenster im Badezimmer der Frau so hoch über dem Boden war, daß sie bei ihrer Körpergröße nie und nimmer zufällig im Vorbeigehen hindurch gesehen haben konnte. Es war nur möglich, in die Nachbarwohnung zu sehen, wenn man sich auf den Rand der Badewanne stellte. Sie mußte also ganz bewußt hinausgesehen haben, um zu spannen.
Wie kommt so eine Frau nun dazu, ihren Nachbarn erst zu bespannen und ihn dann wegen Exhibitionismus anzuzeigen? Ich vermute, er hat sie bemerkt, sie hat das mitbekommen und wollte vermeiden, daß er das überall herumerzählt. Das meinte sie wohl am besten tun zu können, indem sie ihn anzeigte, damit es so aussieht, als hätte sie nur zufällig hinausgesehen und keinesfalls gespannt. Sie hatte also kein Poblem damit, ihren Nachbarn für ihr eigenes Fehlverhalten büßen zu lassen. In diesem Fall ist es für den Mann glimpflich ausgegangen, weil dieses Fenster eben zufällig so hoch war. Wäre es in normaler Höhe gewesen oder hätte die Frau beispielsweise vorher gesagt, daß sie zum Fensterputzen auf die Badewanne gestiegen wäre, dann wäre ihre Aussage auch nach dem Lokaltermin glaubwürdig geblieben, und der Nachbar wäre sehr wahrscheinlich verurteilt worden.
Es reicht somit schon völlig aus, wenn du mal vergißt, eine Rollade herunter zu ziehen, nackt durch deine Wohnung gehst und dabei zufällig eine Frau dabei erwischt, wie sie dich dabei beobachtet... Aber wehe, du beobachtest umgekehrt eine Frau in ihrer Wohnung - dann kannst du dich aber auf was gefaßt machen, egal, ob sie dabei nackt war oder nicht...
Dieser Wahnsinn kann einen heutzutage überall treffen. Man kann sich nicht 100%ig davor schützen.

Wenn Artikel 3 Abs. 2 nur bis zu den Richtern und Gesetzesmachern mal vordringen würde, wäre das nicht möglich. Vor allem sollte mal § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) geschlechtsneutral formuliert werden. Gab es dazu schon Peditionen?

Freundliche Grüße
Conny

Re: Falsche Verführerin

Garfield, Wednesday, 03.05.2006, 21:19 (vor 6574 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Conny am 03. Mai 2006 16:16:

Hallo Conny!

"Vor allem sollte mal § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) geschlechtsneutral formuliert werden. Gab es dazu schon Petitionen?"

Vor etwa 2 Jahren habe ich mal irgendwo gelesen, daß er schon geschlechtsneutral umformuliert wäre. Ich wollte das dann nachprüfen, hab aber überall für §183 Absatz 1 noch den Wortlaut "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" gefunden. Und ein neues Gesetzbuch wollte ich mir dafür auch nicht kaufen.

Interessant ist dann aber der Absatz 4: "Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung ... bestraft wird."

Vielleicht war diese Formulierung damit gemeint, daß das Gesetz nun geschlechtsneutral wäre. Aber wie kann eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung bestraft werden, wenn laut Absatz 1 nur ein Mann strafrechtlich gesehen ein Exhibitionist sein kann? Scheint so, als wäre der Absatz 4 nachträglich verändert worden und als hätte man da nun notgedrungen eben auch Frauen erwähnt, weil die unzeitgemäße Formulierung sonst beanstandet worden wäre. Der Absatz 1 wurde dabei aber offenbar "vergessen". Es geht schließlich nur um Männer, da kann man sich so einen kleinen Schnitzer ja mal locker leisten. Immerhin "vergißt" man ja auch schon seit Jahrzehnten, die Altersgrenze für Männer für die Hautkrebs-Vorsorge herunter zu setzen. Damit verglichen ist ein Absatz im Exhibitionismus-Paragraphen doch Kleinkram...

Mir ist keine Petition zur Änderung des Exhibitionismus-Paragraphen bekannt, aber es ist gut möglich, daß es schon welche gegeben hat.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Falsche Verführerin

Scipio Africanus, Wednesday, 03.05.2006, 21:37 (vor 6574 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 18:19:14:

Interessant ist dann aber der Absatz 4: "Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung ... bestraft wird."
Vielleicht war diese Formulierung damit gemeint, daß das Gesetz nun geschlechtsneutral wäre. Aber wie kann eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung bestraft werden, wenn laut Absatz 1 nur ein Mann strafrechtlich gesehen ein Exhibitionist sein kann?

Freundliche Grüße
von Garfield

Hallo Garfield,

wenn der Straftatbestand "Exhibitionismus" für Frauen ebenso gelten und vor allem auch angewendet würde, dann sässe die Hälfte aller Frauen im Knast.

Eigentlich ist "Exhibitionismus" das Bedürfnis, den eigenen Körper zur Schau zu stellen. Die Beachtung und Aufmerksamkeit des Betrachters ist die Bestätigung, die als befriedigend empfunden wird.

SOWAS gibts bei Frauen natürlich nicht ;)

Re: StGB § 183

Andreas (d.a.), Wednesday, 03.05.2006, 23:10 (vor 6574 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 18:19:14:

Hatte schon jemand versucht. Dazu ein interessanter, bereits aber etwas älterer Beschluss:

http://lexetius.com/1999,1245

Re: StGB § 183

Conny, Thursday, 04.05.2006, 01:42 (vor 6573 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: StGB § 183 von Andreas (d.a.) am 03. Mai 2006 20:10:

Hallo Andreas,

Hatte schon jemand versucht. Dazu ein interessanter, bereits aber etwas älterer Beschluss:
http://lexetius.com/1999,1245

Das ist ja eine Verfassungsbeschwerde und keine Pedition.

Gut finde ich den Punkt 4: "Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ist auf diese Bestimmung des Sexualstrafrechts nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 6, 389 [423 f.])."

Hat die Frau mehr Rechte ihre Sexualität auszuleben als der Mann oder sitzen in den Köpfen der Verfassungsrichter noch modrige Vorstellungen aus längst vergangenen Tagen, wonach die Frau die keusche ist? Oder sind das Spanner und wollten sich ihr Hobby nicht versauen?

Eine Pedition ist dann nicht mehr drin, wenn schon jemand eine Verfassungsbeschwerde machte? Dieser § ist eh ein totales Flickwerk, an dem man sieht, daß da jemand dran saß, der stinkfaul war.

Ich habe ja zu diesem § auf schon einiges gesehen. Nude in Public ... den Frauen passiert so gut wie nichts, wenn die nackt durch eine Fußgängerzone gehen und die Polizei gerufen wird. Der Polizist bittet sie, sich anzuziehen und das war es. Dieser Nacktläufer (aus Freiburg?) hatte damit auch schon seine Erfahrungen.

Freundliche Grüße
Conny

Re: Falsche Verführerin

Paul, Thursday, 04.05.2006, 01:20 (vor 6573 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 15:41:07:

Eine Frau zeigte ihren Nachbarn wegen Exhibitionismus an. Sie behauptete, sie wäre in ihrem Badezimmer am Fenster vorbei gegangen, hätte zufällig hinaus gesehen, und dabei hätte sich ihr dieser Nachbar durch ein Fenster in seiner Wohnung nackt gezeigt.
Es kam natürlich zur Gerichtsverhandlung, dafür gab es einen Lokaltermin und dabei stellte sich heraus, daß das Fenster im Badezimmer der Frau so hoch über dem Boden war, daß sie bei ihrer Körpergröße nie und nimmer zufällig im Vorbeigehen hindurch gesehen haben konnte. Es war nur möglich, in die Nachbarwohnung zu sehen, wenn man sich auf den Rand der Badewanne stellte. Sie mußte also ganz bewußt hinausgesehen haben, um zu spannen.

Also, genau dieses Beispiel ist wohl eher eine urbane Legende. Das ganze gibt es nämlich auch in Form eines Witzes (mit einer alten Dame als "Opfer"). Rechtlich ist es meines Wissens übrigens so, daß Du in deinen eigenen vier Wänden (inkl. Balkon / Terrasse / Garten) nackt rumturnen darfst solange Du willst. Auch zum Zuziehen der Gardinen oder des Rollos kann Dich niemand zwingen. Es soll auch Leute geben, die haben sowas gar nicht, teilweise aus gestalterischen Gründen.

Gruss,
Paul

Re: Falsche Verführerin

Garfield, Thursday, 04.05.2006, 13:00 (vor 6573 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Paul am 03. Mai 2006 22:20:

Hallo Paul!

"Rechtlich ist es meines Wissens übrigens so, daß Du in deinen eigenen vier Wänden (inkl. Balkon / Terrasse / Garten) nackt rumturnen darfst solange Du willst. Auch zum Zuziehen der Gardinen oder des Rollos kann Dich niemand zwingen."

Nicht ganz. Es hängt z.B. davon ab, ob man(n) dabei eine Erektion hat oder nicht. Und auch davon, ob man sich eindeutig mit Absicht nackt am Fenster zeigt. Soweit ich den von mir geschilderten Fall damals verstanden habe, hatte der Nachbar dieser Frau tatsächlich exhibitionistische Neigungen. Ihm ist wohl aufgefallen, daß sie ihn beobachtet, und er hat wohl dann auch entsprechende Handlungen an sich vorgenommen. Sie fand das offenbar so lange interessant, bis ihr auffiel, daß er sie sehr wohl am Fenster bemerkt hat. Dann erst wurde ihr das peinlich, und sie beschloß, den Mann anzuzeigen.

Mag sein, daß es eine Legende ist - es könnte aber tatsächlich genauso ablaufen, und oft wird das dann zu einer Verurteilung des Mannes führen. Ein Mann kann ja auch ganz ohne exhibitionistische Neigungen durchaus mal vergessen, seine Rollade zu schließen, er kann dann auch ganz ohne exhibitonistische Neigungen mal nackt in seiner Wohnung herumlaufen, und auch nicht exhibitionistisch veranlagte Männer bekommen ab und zu mal eine Erektion. Wenn dann noch zufällig irgendeine beliebige Frau ins Fenster sieht und Anzeige erstattet, wird dem zumindest von der Polizei nachgegangen werden, und üblicherweise wird es auch eine Gerichtsverhandlung geben. Wie soll der Mann dann beweisen, daß er sich dieser Frau nicht absichtlich gezeigt hat? Und selbst, wenn es keine Anzeige gibt, kann das durchaus später negativ nachwirken.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere hier noch an die Entführung von Tom und Sonja in Stolberg im Rheinland vor einigen Jahren. Da hatten doch zwei irre Psychopathen diese beiden Kinder entführt. Der Junge wurde gleich zu Anfang umgebracht, mit dem Mädchen veranstalteten sie perverse Spielchen, bevor sie sie auch umbrachten. Als sie dann gefaßt waren, kam auch zur Sprache, daß einer der beiden sich vorher schon Kindern nackt am Fenster gezeigt hat.

In diesem Fall war das ja nun nicht weiter problematisch, weil der Typ ja offensichtlich wirklich ein geisteskranker Irrer ist. Aber man stelle sich mal vor, daß ein Mann fälschlicherweise eines Sexualdelikts beschuldigt wird. Zufällig hatte er vorher irgendwann mal vergessen, seine Rollade herunter zu ziehen und eine Nachbarin hat ihn dann nackt in seiner Wohnung gesehen. Sie hat zwar keine Anzeige erstattet, aber nun hört sie von dieser Anschuldigung, und so geht sie schleunigst zur Polizei und sagt dort aus, daß ihr dieser Mann ja schon immer verdächtig vorgekommen ist. Er hätte sich ihr schon mal nackt am Fenster gezeigt, ihr wäre auch schon aufgefallen, daß er ihr und auch anderen Frauen immer verdächtig lange hinterher starrt... Das wird dann so zu Protokoll genommen, vor Gericht gegen ihn verwendet, und schon sinken seine Chancen auf einen Freispruch deutlich...

Sicher ist das jetzt nur von mir konstruiert - aber es ist möglich! Dazu kommt noch, daß Personen, die wegen exhibitionistischen Handlungen angeklagt werden, heute üblicherweise auch routinemäßig in die DNA-Datenbank aufgenommen werden. Wer weiß, wo die dafür erfaßten Daten und die dazu nötigen Proben dann noch hinkommen...

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Falsche Verführerin

Dark Knight, Wednesday, 03.05.2006, 17:42 (vor 6574 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Cleo am 03. Mai 2006 14:23:31:

Sicher... aber in 100% der Fällen wird erstmal der Frau geglaubt, da kann der Mann noch so unschuldig sein. Das prinzip "unschuldig bis zum beweis der Schuld" gilt nämlich in solchen Fällen nicht.

Dark Knight

Re: Falsche Verführerin

Cleo, Wednesday, 03.05.2006, 18:34 (vor 6574 Tagen) @ Dark Knight

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Dark Knight am 03. Mai 2006 14:42:

Ich weiss, dass es Frauen mit krimineller Energie gibt. Eine ist mir mal begenet.

Re: Falsche Verführerin

Odin, Thursday, 04.05.2006, 02:46 (vor 6573 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Cleo am 03. Mai 2006 14:23:31:

Um an das Geld anderer Leute zu kommen, liesse ich mir aber etwas sicheres als so eine Anschuldigung einfallen.
Cleo

Stürzt dein Computer eigentlich immer ab, wenn du einen Punkt machst?

Du kritisierst nur ihre Dämlichkeit?

Daddeldu, Thursday, 04.05.2006, 13:27 (vor 6573 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Cleo am 03. Mai 2006 14:23:31:

Um an das Geld anderer Leute zu kommen, liesse ich mir aber etwas sicheres als so eine Anschuldigung einfallen.
Cleo

Du kritisierst also am Verhalten deiner Schwester nicht, dass sie sich kriminell, unmoralisch und unglaublich fies verhalten hat, sondern nur, dass sie zu dämlich war, dies mit Erfolg zu tun?

Na ja, aber wenigstens gibst Du zu, dass es für Frauen sichere Wege gibt, sich das Geld anderer Leute anzueignen.

Kopfschüttelnd grüßt

Daddeldu

Re: Du kritisierst nur ihre Dämlichkeit?

Cleo, Friday, 05.05.2006, 20:34 (vor 6572 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Du kritisierst nur ihre Dämlichkeit? von Daddeldu am 04. Mai 2006 10:27:33:

Du kritisierst also am Verhalten deiner Schwester nicht, dass sie sich kriminell, unmoralisch und unglaublich fies verhalten hat, sondern nur, dass sie zu dämlich war, dies mit Erfolg zu tun?

Sie war fies, unmoralisch und kriminell, wundert mich aber nicht.

Re: Falsche Verführerin

Conny, Wednesday, 03.05.2006, 17:52 (vor 6574 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Falsche Verführerin von Odin am 03. Mai 2006 11:15:27:

Tja, traue einer den Frauen und dir kann was blühen. Nur mit Glück kommt man dabei wieder heraus. Darum lasse ich meine Finger von Frauen. Man weiß nie, was sein Gegenüber denkt.

Freundliche Grüße
Conny

Tja, manchmal ist wenig Hirn auch in unserer Gesellschaft schädlich ... (nT)

Sven, Thursday, 04.05.2006, 12:26 (vor 6573 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Falsche Verführerin von Odin am 03. Mai 2006 11:15:27:

Eine hinterlistige Verführerin
Ruhpolding (ls) - Es war ein ganz hinterlistiger Plan, mit dem eine 56-jährige Frau aus Ruhpolding ihren Bekannten aufs Kreuz zu legen versuchte. Erst wollte sie ihn verführen und dann wegen Vergewaltigung bei der Polizei anzeigen. Doch die Erektionsprobleme ihres Opfers machten ihr einen Strich durch die Rechnung.
Jetzt war sie es, die vor Gericht musste und verurteilt wurde.
Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung: Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Traunstein in dem ungewöhnlichen Fall - wegen «versuchter Erpressung in Tateinheit mit falscher Verdächtigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in Tatmehrheit mit vier sachlich zusammentreffenden Fällen der versuchten Erpressung», wie es in der Anklageschrift hieß. Dass die Verurteilte bis zuletzt die Vorwürfe bestritt, half ihr nichts.
Das Ziel war klar umrissen, als die 56-Jährige den über 60-jährigen Mann - ein entfernter Bekannter - im Januar 2005 in ihre Wohnung einlud: Sie wollte ihn erpressen, um an 3000 Euro zu kommen.
Es dauerte nicht lange bei dem Treffen an einem Donnerstagabend, da ging es in der Wohnung in Ruhpolding auch schon zur Sache. Die Frau zog sich aus, forderte ihr Gegenüber auf, ebenfalls die Kleidung abzustreifen. Etwa eine halbe Stunde lang tauschte das «Liebespärchen» Zärtlichkeiten aus, zum Geschlechtsverkehr kam es aber nicht. Aufgrund von Erektionsproblemen auf Seiten des als Zeugen vorgeladenen Mannes sei der intime Kontakt beendet worden, so der Staatsanwalt.
Danach sperrte die Frau die Wohnungstür zu, zog den Schlüssel ab und forderte ihren Bekannten auf, ihr 3000 Euro zu geben. Der aus Schwaben stammende Mann rückte aber keine Geld heraus, sondern bat die Frau, die Tür aufzusperren und ihn gehen zu lassen. Nun griff die 56-Jährige zum Telefonhörer und erstattete Anzeige wegen Vergewaltigung bei der Ruhpoldinger Polizei. Das Telefonat nutzte der «Täter» zur «Flucht»: Der Wohnungsschlüssel lag auf dem Tisch, da griff er zu, sperrte die Tür auf und verschwand.
Doch damit war der Erpressungsversuch noch nicht zu Ende. Am nächsten Tag rief die Ruhpoldingerin erneut an. Jetzt wollte sie schon 5000 Euro haben. Das Geld solle er noch am gleichen Tag in den Briefkasten legen, sonst werde sie mit ihrem Vorwurf an die Öffentlichkeit gehen. Das Spielchen wiederholte sich noch ein paar Mal: Sie forderte und drohte, er ließ sich nicht beeindrucken, legte auf - und dann drehte er den Spieß um...

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