Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Arne Hoffmann, Friday, 01.07.2005, 10:50 (vor 6900 Tagen)

Der Bezug zum Forengeschehen ist hier nur indirekt: Vor einiger Zeit hatte ich hier einen Artikel der erzkonsevativen Wochenzeitung "Junge Freiheit" zum Thema Vaterschaftstests gepostet. Daraufhin meldete sich der Grüne Jörg Rupp und befand, man dürfe diese Zeitung nicht zitieren, sie lesen oder ihr Interviews geben, weil sie vom Verfassungsschutz des damals noch rot-grünen Nordrhein-Westfalens beobachtet werde. Aus dieser Einschätzung entspann sich hier ein längerer kontroverser Thread. Inzwischen war die Verfassungsbeschwerde der JF gegen ihre Beobachtung und Einstufung als "rechtsextrem" erfolgreich. Die Zeitung berichtet unter http://www.jungefreiheit.de mit der Schlagzeile "Sieg für die Pressefreiheit" über die Hintergründe (dort auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes in Grundzügen). In dem Artikel heißt es unter anderem:

--- (...) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedeutet einen riesigen Triumph nicht nur für die JUNGE FREIHEIT, sondern für die Pressefreiheit insgesamt in Deutschland. Die Machtarroganz des NRW-Verfassungsschutzes, der als verfassungswidriges Kampfinstrument der 39 Jahre lang regierenden SPD mißbraucht worden ist, stellt nur die Spitze des Eisberges einer die demokratische freiheitliche Gesellschaft in unverschämter und unerträglicher Weise domestizierende Political Correctness dar. Karlsruhe hat hier einen bitter notwendigen Warnschuß abgegeben. ---

Pressekommentare aus führenden Zeitungen in Auszügen:

http://www.nzz.ch/2005/07/01/em/articleCXVN4.html
--- Die nordrhein-westfälische Praxis des Verfassungsschutzes im Kampf gegen angebliche intellektuelle Vordenker einer «Neuen Rechten» war juristisch und politisch immer umstritten. Kritiker haben der am 22. Mai abgewählten rot-grünen Landesregierung vorgeworfen, ausgerechnet auf dem besonders sensiblen Feld der Pressefreiheit die Grenzen von Politik und Recht, von Parteiinteresse und Amtspflichten bewusst verwischt zu haben. ---

http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~EF3634519433448DF881D8056554E12ED~ATpl~Ecommon~Scontent.html
--- Verfassungsschutzberichte gelten gemeinhin als seriöse Quellen. Ihre Inhalte werden oft zitiert, als handele es sich um letzte Wahrheiten. (...) Daß aber sogar das Oberverwaltungsgericht des Landes meint, das Grundrecht der Pressefreiheit sei gar nicht berührt, wenn eine Zeitung unter der Überschrift "Rechtsextremismus" geführt wird, sagt nichts Gutes über die Rechtskultur. Vor gut zehn Jahren, als die jetzt beanstandeten Berichte erschienen, wurde ein Brandanschlag auf die Druckerei der "Jungen Freiheit" verübt - und weitgehend beschwiegen. Das sagt auch etwas über die Pressefreiheit, an die das Bundesverfassungsgericht nun wieder erinnert hat. ---

http://www.taz.de/pt/2005/06/29/a0172.nf/text.ges,1
--- (...) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Aufnahme der Wochenzeitung in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht ist eindeutig - und richtig. Das Label "rechtsextrem" für das extrem rechte Blatt hat ausgedient. Man braucht es auch nicht: Von der "Rechtspostille" über das "Organ der Neuen Rechten" bis zur "rechtskonservativen Zeitschrift" gibt es genügend Umschreibungen für die Junge Freiheit. Doch wer hier bloß etikettiert, macht es sich ohnehin zu leicht: Ein markiges Label ersetzt nun einmal nicht die inhaltliche Auseinandersetzung. (...) ---

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=693850
--- (...) Es ist vielleicht kein großer, wohl aber ein nicht unbedeutender Tag für die Republik. Denn die Verfassungsrichter verlangen Demokraten etwas ab und warnen vor vorschnellen Etikettierungen. Sie bestehen darauf, nicht leichtfertig mit der Einschätzung umzugehen, etwas sei rechtsextrem. (...) Der genaue Blick in diese Zeitung macht deutlich: Es ist eine rechtspopulistische Gazette mit Hang zum Rechtskonservativen, Grenzüberschreitungen nicht ausgeschlossen. Diese Unterscheidung zwischen den Begriffen entfaltet ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Klientel der Zeitung. Dahinter steckt kein kahl rasierter Nacken. Sie zielt auf gut ausgebildete, mittelständisch orientierte Menschen zwischen 30 und 45, denen zu Rechtsextremen eher "Bäh" einfällt, die aber mit dem etablierten Parteiensystem nicht einverstanden sind, weil sich nichts bewege. (...) ---

Möglicherweise ist das Thema für mich als Journalist und Liberalen bedeutsamer denn für mich als Männerrechtler. Ein Sieg gegen die Jörg Rupps dieser Welt, die den Leuten vorschreiben wollen, was sie lesen dürfen, erfreut mich naturgemäß mit großer Freude. Aber vielleicht kann diese Entwicklung auch insgesamt als weiteres Zeichen dafür gewendet werden, dass hier ein gewisser linker Totalitarismus allmählich aufgebrochen wird.

Arne

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Jörg Rupp, Friday, 01.07.2005, 11:20 (vor 6900 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Arne Hoffmann am 01. Juli 2005 07:50:22:

ein kurzer Einwurf:
Dein verzerrende Darstellung ist natürlich wie so oft hanebüchen.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist natürlich nur ein Beleg dafür, dass diese "Zeitung" rechtsnational ist - rechtsnational ist sie an ihren Inhalten nachweislich identifizierbar.
Ob sie nun weiter beobachtet werden darf oder nicht ändert an diesen ihren Inhalten nichts. Ich finde ebenso, dass man auch der Nationalzeitung keine Interviews gegen sollte - aber das sehen solche Typen wie Du sicherlich anders - die darf man ja am Kiosk kaufen. Denn Menschen wie Du tun alles, damit sie in der Zeitung stehen - egal in welcher. Macht ja nix. Muss es auch geben.
Und schon wieder weg.
Jörg

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Scipio Africanus, Friday, 01.07.2005, 13:01 (vor 6899 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Jörg Rupp am 01. Juli 2005 08:20:

ein kurzer Einwurf:
Dein verzerrende Darstellung ist natürlich wie so oft hanebüchen.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist natürlich nur ein Beleg dafür, dass diese "Zeitung" rechtsnational ist - rechtsnational ist sie an ihren Inhalten nachweislich identifizierbar.

Da lach ich mal herzhaft. Zwei Reizwörter - rechts und national - zu einem Wort verschmolzen. Da geht beim grünen Kasper das Warnlämpchen im Hinterkopf an.

Ob sie nun weiter beobachtet werden darf oder nicht ändert an diesen ihren Inhalten nichts. Ich finde ebenso, dass man auch der Nationalzeitung keine Interviews gegen sollte - aber das sehen solche Typen wie Du sicherlich anders - die darf man ja am Kiosk kaufen. Denn Menschen wie Du tun alles, damit sie in der Zeitung stehen - egal in welcher. Macht ja nix. Muss es auch geben.

Jo, die werden aus der Sekte verbannt ! :)

Und schon wieder weg.

Ach komm, bleib noch ein wenig. Du bist so komisch, unfreiwillig zwar, aber immer für einen Lacher gut. Auch dieses Forum braucht seinen Hofnarr. Bitte, bitte, bleib !

scipio

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

ein weiterer Andreas, Friday, 01.07.2005, 14:07 (vor 6899 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Jörg Rupp am 01. Juli 2005 08:20:

Und kaum hat ihnen das BVG den Kampfbegriff "rechtsextrem" aus der Hand geschlagen ...

... rechtsnational ...

ersetzt er ihn durch einen neuen und ...

... keine Interviews gegen sollte ...

setzt die Ausgrenzung fort. Nix gelernt aus dem Richterspruch!

Und schon wieder weg.

... um sich nicht argumentativ auseinandersetzen zu müssen.

Andreas

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Karl52, Saturday, 02.07.2005, 13:44 (vor 6898 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von ein weiterer Andreas am 01. Juli 2005 11:07:

Und kaum hat ihnen das BVG den Kampfbegriff "rechtsextrem" aus der Hand geschlagen ersetzt er ihn durch einen neuen und setzt die Ausgrenzung fort. Nix gelernt aus dem Richterspruch! um sich nicht argumentativ auseinandersetzen zu müssen.
Andreas

Moin Andreas,

eine Partei, die als Schwanz permanent mit dem Hund wackelt, wird irgendwann von der eigenen Wichtigkeit (Mehrheitsbeschaffer) sowas von aufgeblasen, daß die notwendige Bodenhaftung verloren geht.
Was Rupp für die "Frauenrechte" ist, ist der Ökostalinist Jürgen Tritt-Ihn für die Stromerzeugung und die Erneuerbaren Energien. Nebenbei rettet der Junge jeden Tag auch noch das Weltklima (was immer das sei).

Dieser Typ gibt bekannt, daß die Fuchspopulationen rund um die Windparks erfreulicherweise zunehmen, Zeichen einer saubereren Umwelt! Kein Wunder bei dem Nahrungsangebot durch zerschredderte Vögel und Fledermäuse. Und maître renard ist ja bekanntlich nicht blöd.

Da gibbet nur eins: Abwählen und wech mit dem Gesocks!

Gruß, Karl

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Arne Hoffmann, Friday, 01.07.2005, 22:42 (vor 6899 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Jörg Rupp am 01. Juli 2005 08:20:

Schön, auf diese Weise herauszufinden, ob du noch hier mitliest. :-) Ich muss dir ja gleich dreimal hintereinander Recht geben. Wo soll das noch hinführen? :D

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist natürlich nur ein Beleg dafür, dass diese "Zeitung" rechtsnational ist - rechtsnational ist sie an ihren Inhalten nachweislich identifizierbar.

Och, mit dem Etikett "rechtsnational" für die JF hab ich persönlich keine Probleme. Ich hab mich neulich selbst mal mit einem Redakteur aus der linken Szene unterhalten, wie man die JF einstufen könnte, und wir einigten uns schließlich auf "nationalkonservativ". Komischerweise scheint für dich "konservativ/rechts" und "national" Schimpfworte zu sein. Für mich nicht. Ich kann für mich persönlich nicht nachvollziehen, warum die Nation für die JFler so einen hohen Wert hat, aber so gewichtet halt jeder anders.

Ob sie nun weiter beobachtet werden darf oder nicht ändert an diesen ihren Inhalten nichts.

Stimmt, die waren auch vor diesem Urteil nicht rechtsextrem.

Ich finde ebenso, dass man auch der Nationalzeitung keine Interviews gegen sollte - aber das sehen solche Typen wie Du sicherlich anders - die darf man ja am Kiosk kaufen. Denn Menschen wie Du tun alles, damit sie in der Zeitung stehen - egal in welcher. Macht ja nix. Muss es auch geben.

Ich lass mir jedenfalls von keinem Westentaschen-Robespierre aufdrücken, welche Zeitung man lesen und welcher man Interviews geben darf und welcher nicht. Aber du hast schon Recht, die Zahl der Zeitungen, in denen ich meine Anliegen nicht unterbringen würde, sind eher klein. So spontan fallen mir wirklich nur die "Nationalzeitung" und die Blätter obskurer Sekten ein. Im demokratischen Spektrum der normalen Presse habe ich da in der Tat wenig Probleme.

Na, bin mal ja gespannt, ob die Rechtsextremismuskeule als eure letzte Waffe gegen politische Gegner noch zieht. Nachdem die CDU und die FDP schon dran waren, versucht ihr´s ja momentan ganz verzweifelt bei Oskar und Co., die ihr im Kampf um Wählerstimmen wohl als größte Bedrohung wahrnehmt. Aber ob das ständige "Nazi"-Gebrülle allein noch zieht, damit euch der Wähler seine Stimme gibt? Ich weiß ja nicht ...

*winkewinke* :-)

Arne

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Moni, Friday, 01.07.2005, 23:06 (vor 6899 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Jörg Rupp am 01. Juli 2005 08:20:

noch ein kurzer Einwurf:

Deine verzerrenden Darstellungen sind natürlich wie immer hanebüchen.

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist natürlich nur ein Beleg dafür, dass diese "Zeitung" rechtsnational ist - rechtsnational ist sie an ihren Inhalten nachweislich identifizierbar.

Wenn das nur ein Beleg dafür sein soll, dass diese Zeitung angeblich "rechtsnational" ist, wie sieht es dann mit weiteren Belegen aus?
Kannst du auch nur einen weiteren Beleg/Beweis selbst erbringen?

Ob sie nun weiter beobachtet werden darf oder nicht ändert an diesen ihren Inhalten nichts.

Von welchen Inhalten sprichst du denn?
Hast du die Zeitschrift gelesen?

Denn Menschen wie Du tun alles, damit sie in der Zeitung stehen - egal in welcher.

Tja, und Menschen wie Du tun alles, damit sie sich jederzeit lächerlich machen und anbiedern können.

Macht ja nix. Muss es auch geben.

Stimmt.

Und schon wieder weg.

Na Gott sei Dank.

Jörg

Immer noch da.
Monika

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Norweger, Saturday, 02.07.2005, 00:15 (vor 6899 Tagen) @ Moni

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Moni am 01. Juli 2005 20:06:

Hallo Frau Monika,

wir Norweger beobachten mit groesster Besorgnis, dass es in Deutschland heute schon wieder Radikale gibt, die Andersdenkende diffamieren, mit Redeverboten belegen und sich als Gedankenpolizei aufspielen wollen.
Wir meinen die Gruenen bei Ihnen in Deutschland. Sollten diese Grønen auf die Idee kommen, zu uns zu kommen, dann werden wir sie schon im Oslofjord ersaeufen.

Bis an die Zaehne bewaffnet -Norweger

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Moni, Saturday, 02.07.2005, 01:02 (vor 6899 Tagen) @ Norweger

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Norweger am 01. Juli 2005 21:15:

Hallo Herr Norweger ;-)

wir Norweger beobachten mit groesster Besorgnis, dass es in Deutschland heute schon wieder Radikale gibt, die Andersdenkende diffamieren, mit Redeverboten belegen und sich als Gedankenpolizei aufspielen wollen.
Wir meinen die Gruenen bei Ihnen in Deutschland. Sollten diese Gruenen auf die Idee kommen, zu uns zu kommen, dann werden wir sie schon im Oslofjord ersaeufen.
Bis an die Zaehne bewaffnet -Norweger

Bitte nicht! Nicht in Norwegen! Unter keinen Umständen in Norwegen!

gegen Wasserverschmutzung - Frau Monika

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Jos the Boss, Saturday, 02.07.2005, 01:16 (vor 6899 Tagen) @ Norweger

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Norweger am 01. Juli 2005 21:15:

Hallo Frau Monika,
wir Norweger beobachten mit groesster Besorgnis, dass es in Deutschland heute schon wieder Radikale gibt, die Andersdenkende diffamieren, mit Redeverboten belegen und sich als Gedankenpolizei aufspielen wollen.
Wir meinen die Gruenen bei Ihnen in Deutschland. Sollten diese Grønen auf die Idee kommen, zu uns zu kommen, dann werden wir sie schon im Oslofjord ersaeufen.
Bis an die Zaehne bewaffnet -Norweger

Ach Pullover!

Diese Unsitten gibt es auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien und in weiten Teilen der restlichen Welt.
Aber Sie haben schon dahingehend Recht daß Grüne wie Jorg Ropp nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Wer ist eigentlich Jorg Ropp?

Jos the Boss

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

Wodan, Saturday, 02.07.2005, 01:35 (vor 6899 Tagen) @ Norweger

Als Antwort auf: Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Norweger am 01. Juli 2005 21:15:

wir Norweger beobachten mit groesster Besorgnis, dass es in Deutschland heute schon wieder Radikale gibt, die Andersdenkende diffamieren, mit Redeverboten belegen und sich als Gedankenpolizei aufspielen wollen.
Wir meinen die Gruenen bei Ihnen in Deutschland. Sollten diese Grønen auf die Idee kommen, zu uns zu kommen, dann werden wir sie schon im Oslofjord ersaeufen.

...was vielleicht auch nicht gerade von Offenheit gegen Andersdenkende zeugt.;-)
Gruß
Wodan

Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

ein weiterer Andreas, Friday, 01.07.2005, 12:02 (vor 6899 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Arne Hoffmann am 01. Juli 2005 07:50:22:

Der Bezug zum Forengeschehen ist hier nur indirekt: Vor einiger Zeit hatte ich hier einen Artikel der erzkonsevativen Wochenzeitung "Junge Freiheit" zum Thema Vaterschaftstests gepostet. Daraufhin meldete sich der Grüne Jörg Rupp und befand, man dürfe diese Zeitung nicht zitieren, sie lesen oder ihr Interviews geben, weil sie vom Verfassungsschutz des damals noch rot-grünen Nordrhein-Westfalens beobachtet werde.

Pikanterweise hat die Linke aber keine Hemmungen in Meck-Pomm und Berlin mit der SED sogar zu koalieren, obwohl diese vom Verfassungsschutz gleichwohl beobachtet wird.

Aus dieser Einschätzung entspann sich hier ein längerer kontroverser Thread. Inzwischen war die Verfassungsbeschwerde der JF gegen ihre Beobachtung und Einstufung als "rechtsextrem" erfolgreich.

Das ist nicht richtig wiedergegeben. Die JF wurde vom Verfassungsschutz NRW (und nur von diesem, da sich die Verfassungsschutzämter aller anderen Bundesländer der NRW-Einschätzung nicht anschließen wollten) wegen Verdachtsmomenten beobachtet. Selbst der NRW-Verfassungsschutz hat nie eine Einschätzung der JF als rechtsextrem vorgenommen. Das ist durchaus ein Unterschied, denn die Voraussetzungen für lediglich Verdachtsmomente sind natürlich weitaus niedriger anzusetzen als diejenigen für ein entsprechende Einstufung. Letztere wäre zu belegen gewesen. Nichtsdestotrotz wurde der Vorgang von der linken Presse immer so dargestellt, als sei die Einschätzung als rechtsextrem bereits erfolgt, ging es doch nie um eine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern um die Stigmatisierung einer mißliebigen Meinung nach dem Motto: was nicht links ist, ist unmoralisch.. Das hatte für die JF weitreichende Folgen in Form von Kioskboykott, Entzug des Bankkontos, Anzeigenboykott etc. pp.

Man mag es kaum glauben, daß sich justament dieses rot-grüne Milieu so für ein Antidiskriminierungsgesetz ins Zeug legt. Der Widerspruch löst sich indes auf, wenn man die auch ansonsten von rot-grün sattsam bekannte Einstellung die Guten dürfen nicht diskriminiert werden, die Bösen schon zugrundelegt. Und wer böse ist definiert Claudia Roth ...

Das BVG hat den nötigen Schnitt getan, um der Meinungsfreiheit wieder Geltung zu verschaffen.

Interessant ist zudem, daß eine solche Ikone des linken Spektrums wie Günter Grass neulich in der Zeit den Verdacht äußerte, die ganze Kampf-gegen-rechts-Kultur der linken politischen Eliten beruhe im wesentlichen darauf, vom eigenen Versagen, das Land für die Globalisierung fit machen zu können, abzulenken. Mahnmale einzuweihen und Antidiskriminierungsreden zu halten ist eben einfacher als sich mit den Interessenskartellen unserer verkrusteten Strukturen auseinanderzusetzen. Passend hierzu wird nun sogar gegen den Altlinken Oskar Lafontaine die gute alte Faschismuskeule geschwungen ...

Gruß

Andreas

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Diffamierung rechtswidrig

Norbert, Friday, 01.07.2005, 12:10 (vor 6899 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Arne Hoffmann am 01. Juli 2005 07:50:22:

Hi

Möglicherweise ist das Thema für mich als Journalist und Liberalen bedeutsamer denn für mich als Männerrechtler. Ein Sieg gegen die Jörg Rupps dieser Welt, die den Leuten vorschreiben wollen, was sie lesen dürfen, erfreut mich naturgemäß mit großer Freude. Aber vielleicht kann diese Entwicklung auch insgesamt als weiteres Zeichen dafür gewendet werden, dass hier ein gewisser linker Totalitarismus allmählich aufgebrochen wird.
Arne

Hi Arne
Nein, ich kann dir da nicht ganz zustimmen.
Es ist deshalb bedeutsam, weil ein Totschlagargument als solches zur Diffamierung gebraucht, nun als rechtswidrig eingestuft wurde.
Mit dem mißliebige Meinungen nach gut(?)dünken einer unkontrollierten Zensur einer freiheitswidrigen Political Correctness unterworfen werden konnte.
Das Urteil zieht auch diese PC richtigerweise in Zweifel.

Und gerade der Radikalfeminismus kämpfte immer mit solchen Mitteln.
Was nun etwas schwerer fallen wird.

Ich erinnere mich gut daran, wie ein Jörg Rupp die Diskussion über die Vaterschaftstest hier abwürgen wollte.
Er schaffte es nicht, und auch seinesgleichen dürfen nicht mehr einfach die Diskussionshoheit mit solchen Mitteln erreichen können.

Offenbar macht sich das BVerfG langsam immer mehr frei vom Gedankengut einer linken Oberfeminstin Limbach, und besinnt sich wieder seiner Aufgabe.
Mit weniger ideologischen Scheuklappen.
Der Fall Görgülü/OLG Naumburg weißt auch in diese Richtung.
Und zeigt den Richtern beim BVerfG wie wenig unfehlbar ihre 'Kollegen' gerade im Bereich Familienrechtsbarkeit doch sind.
Der Mißbrauch der richterlichen Unabhängigkeit wird dabei augenscheinlich.
Eine Reform des Justizwesens erscheint überfällig.
Aber nicht von Juristen für Juristen gemacht.
Rechtsbeugung muß auch als solche verfolgt und bestraft werden.

Gruß
Norbert

Hahnebüchend

Magnus, Friday, 01.07.2005, 21:10 (vor 6899 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Arne Hoffmann am 01. Juli 2005 07:50:22:

Der Bezug zum Forengeschehen ist hier nur indirekt: Vor einiger Zeit hatte ich hier einen Artikel der erzkonsevativen Wochenzeitung "Junge Freiheit" zum Thema Vaterschaftstests gepostet. Daraufhin meldete sich der Grüne Jörg Rupp und befand, man dürfe diese Zeitung nicht zitieren, sie lesen oder ihr Interviews geben, weil sie vom Verfassungsschutz des damals noch rot-grünen Nordrhein-Westfalens beobachtet werde.

Wenn dem so wäre, dürfte man beispielsweise die PDS auch nicht zitieren oder deren Programm lesen, weil sie auch vom Bundesverfassungsschutz beobachtet wird und darüber hinaus noch mit linksextrmistischen Ausländischen radikalen Gruppen zusammenarbeitet und solche Personen offen in der Partei duldet.

Immer wieder toll, was so grüne Männchen wie Jörg Rupp alles glauben was man darf und nicht darf...

Magnus

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