Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Weibliche muß ins GG

IBGM, Saturday, 18.12.2004, 20:18 (vor 7085 Tagen)

Ebenfalls bei cobra-xx.de:

Das Weibliche muß ins Grundgesetz!
Über Männersprache und andere Relikte
Begriffe wie "Herrlein", mit dem frau nach dem Kellner ruft, oder "Herr Ministerpräsidentin" für einen weiblichen Länderchef sind ebenso treffsicher wie provokativ. Auf einmal gibt es ein Lehrerinnenzimmer, eine Frau der Lage, den Stoßseufzer "O Göttin" und überall beginnt das Weibliche zu frauschen. Redensarten mutieren fast unmerklich ins Feminine, wenn die Vereinsamte klagt "Ich hab' keine, mit der ich reden kann" oder glaubt "Immer führen sie eine hinters Licht!" Wer mehr von solcher Sprachmunition laden und verschießen möchte, der sei der geniale Roman "Die Töchter Egalias" der Autorin Gerd Brantenberg (München 1987) empfohlen.

Ein viel ernsteres Thema betrifft die öffentlichsten Texte, die es in unserer Gesellschaft gibt: die Grundrechteartikel (1 - 19) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Schon in Artikel 2 [Allgemeines Persönlichkeitsrecht] beginnt die Männersemantik:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..."
Eine Frau hat ganz offensichtlich diese Rechte nicht!
Den Vogel schießt die Formulierung im folgenden Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] ab:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
-Und jetzt kommt's:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Ein wahrlich mannhaftes Grundgesetz! Nun gibt es zwar nicht das Wort "niefrau", aber das oftmals folgende Possessivpronomen weist unmißverständlich aus, daß weibliche Personen nicht gemeint sein können. Wäre es den Formulierungskünstlern des Grundgesetzes nicht zuzumuten gewesen, statt "niemand" etwa die Worte "keine Frau und kein Mann" und statt des männlichen Possessivpronomens den neutralen Plural zu wählen? Soviel Platz hätte sein müssen. Aber über die Frauen ist nicht einmal im Grundgesetz ein Wort zuviel zu verlieren!
Das sprachliche Debakel setzt sich mit immer neuen Entgleisungen fort, wobei der Artikel 4, Absatz 3 geradezu zum Lachen einlädt:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Dieser Absatz stimmt! Frauen werden bekanntlich gemäß näherem Bundesgesetz ohnehin nicht zum Kriegsdienst aufgefordert. Das ist reine Männersache, jedenfalls was den Zwang anlangt (Zivildienst eingeschlossen).
Einen wundersamen Lichtblick gewährt Artikel 6, Absatz 4:
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Frau glaubt es kaum! Doch offenbar existieren Frauen für die Grundgesetzmacher nur in Form von Müttern.
In Artikel 7 [Schulgesetz], Absatz 3, schlägt die verbale Sparpolitik allerdings wieder kräftig zu:
"... Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." Lehrerinnen haben da Pech gehabt. Sie müssen, ob sie wollen oder nicht, die lieben Pennälerinnen und Pennäler von Adam bis Martin Luther King ins rechte Glaubenslicht setzen.
Die Elevinnen trifft aber gleich danach auch noch der patriarchalische Bannstrahl, indem sie (Absatz 4) im Gegensatz zu ihren maskulinen Klassenkameraden vor einer Sonderung "nach den Besitzverhältnissen der Eltern" nicht gefeit sind und somit nicht gefördert werden, zumindest was den Privatunterricht betrifft.
Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit, ...], Absatz 3, macht den Frauen auch wenig Mut:
"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet..."
Aha! Deshalb haben Frauen in der freien Wirtschaft auch so geringe Aufstiegschancen! Das Grundgesetz will es so!
Ebenso bringt uns Artikel 12, Absatz 2, die bundesrepublikanische Wirklichkeit juristisch nahe:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden..." Frauen scheinbar sehr wohl, was uns ihre Beschränkung auf Haushalt, Kindererziehung und ausgewählte Berufe wie Friseuse, Verkäuferin und Sekretärin endlich erklärbar macht.
Artikel 16 [Ausbürgerung, Auslieferung] macht alle deutschen Frauen potentiell staatenlos, insofern ihnen im Gegesatz zu den deutschen Männern jederzeit der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, weil nur "der Betroffene" nicht staatenlos werden darf.
Absatz 2 macht dann alles klar: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Jede Deutsche selbstverständlich. Dies wirft die Frage auf, ob Thailand einen ähnlichen Verfassungsartikel besitzt. Thailänderinnen werden bekanntlich zu Hunderttausenden dem westlichen Ausland ausgeliefert, ohne daß irgendeine Instanz etwas dagegen unternimmt.
Auch das Petitionsrecht aus Artikel 17 steht Frauen von Staats wegen ausdrücklich nicht zu:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Frauen haben sich eben nicht zu beschweren, auch wenn es sie unter Umständen erleichtern würde.
Abschließend bestimmt Artikel 19 in Absatz 4:
"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen..." Daß letzterer einer Frau offenbar verschlossen bleibt, ist nicht weiter tragisch: Sie besitzt ja ohnehin kaum Rechte, in denen sie verletzt werden könnte, durch die öffentliche Gewalt schon gar nicht!

Re: Das Weibliche muß ins GG

Magnus, Saturday, 18.12.2004, 20:40 (vor 7085 Tagen) @ IBGM

Als Antwort auf: Das Weibliche muß ins GG von IBGM am 18. Dezember 2004 18:18:17:

Jeder = jeder Mensch. Es sei denn, man fordert den Begriff Menschin, der genauso sinnvoll ist wie das Ampelmädchen in einer Stadt in Mitteldeutschland.

Magnus

Ebenfalls bei cobra-xx.de:
Das Weibliche muß ins Grundgesetz!
Über Männersprache und andere Relikte
Begriffe wie "Herrlein", mit dem frau nach dem Kellner ruft, oder "Herr Ministerpräsidentin" für einen weiblichen Länderchef sind ebenso treffsicher wie provokativ. Auf einmal gibt es ein Lehrerinnenzimmer, eine Frau der Lage, den Stoßseufzer "O Göttin" und überall beginnt das Weibliche zu frauschen. Redensarten mutieren fast unmerklich ins Feminine, wenn die Vereinsamte klagt "Ich hab' keine, mit der ich reden kann" oder glaubt "Immer führen sie eine hinters Licht!" Wer mehr von solcher Sprachmunition laden und verschießen möchte, der sei der geniale Roman "Die Töchter Egalias" der Autorin Gerd Brantenberg (München 1987) empfohlen.
Ein viel ernsteres Thema betrifft die öffentlichsten Texte, die es in unserer Gesellschaft gibt: die Grundrechteartikel (1 - 19) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Schon in Artikel 2 [Allgemeines Persönlichkeitsrecht] beginnt die Männersemantik:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..."
Eine Frau hat ganz offensichtlich diese Rechte nicht!
Den Vogel schießt die Formulierung im folgenden Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] ab:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
-Und jetzt kommt's:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Ein wahrlich mannhaftes Grundgesetz! Nun gibt es zwar nicht das Wort "niefrau", aber das oftmals folgende Possessivpronomen weist unmißverständlich aus, daß weibliche Personen nicht gemeint sein können. Wäre es den Formulierungskünstlern des Grundgesetzes nicht zuzumuten gewesen, statt "niemand" etwa die Worte "keine Frau und kein Mann" und statt des männlichen Possessivpronomens den neutralen Plural zu wählen? Soviel Platz hätte sein müssen. Aber über die Frauen ist nicht einmal im Grundgesetz ein Wort zuviel zu verlieren!
Das sprachliche Debakel setzt sich mit immer neuen Entgleisungen fort, wobei der Artikel 4, Absatz 3 geradezu zum Lachen einlädt:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Dieser Absatz stimmt! Frauen werden bekanntlich gemäß näherem Bundesgesetz ohnehin nicht zum Kriegsdienst aufgefordert. Das ist reine Männersache, jedenfalls was den Zwang anlangt (Zivildienst eingeschlossen).
Einen wundersamen Lichtblick gewährt Artikel 6, Absatz 4:
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Frau glaubt es kaum! Doch offenbar existieren Frauen für die Grundgesetzmacher nur in Form von Müttern.
In Artikel 7 [Schulgesetz], Absatz 3, schlägt die verbale Sparpolitik allerdings wieder kräftig zu:
"... Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." Lehrerinnen haben da Pech gehabt. Sie müssen, ob sie wollen oder nicht, die lieben Pennälerinnen und Pennäler von Adam bis Martin Luther King ins rechte Glaubenslicht setzen.
Die Elevinnen trifft aber gleich danach auch noch der patriarchalische Bannstrahl, indem sie (Absatz 4) im Gegensatz zu ihren maskulinen Klassenkameraden vor einer Sonderung "nach den Besitzverhältnissen der Eltern" nicht gefeit sind und somit nicht gefördert werden, zumindest was den Privatunterricht betrifft.
Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit, ...], Absatz 3, macht den Frauen auch wenig Mut:
"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet..."
Aha! Deshalb haben Frauen in der freien Wirtschaft auch so geringe Aufstiegschancen! Das Grundgesetz will es so!
Ebenso bringt uns Artikel 12, Absatz 2, die bundesrepublikanische Wirklichkeit juristisch nahe:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden..." Frauen scheinbar sehr wohl, was uns ihre Beschränkung auf Haushalt, Kindererziehung und ausgewählte Berufe wie Friseuse, Verkäuferin und Sekretärin endlich erklärbar macht.
Artikel 16 [Ausbürgerung, Auslieferung] macht alle deutschen Frauen potentiell staatenlos, insofern ihnen im Gegesatz zu den deutschen Männern jederzeit der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, weil nur "der Betroffene" nicht staatenlos werden darf.
Absatz 2 macht dann alles klar: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Jede Deutsche selbstverständlich. Dies wirft die Frage auf, ob Thailand einen ähnlichen Verfassungsartikel besitzt. Thailänderinnen werden bekanntlich zu Hunderttausenden dem westlichen Ausland ausgeliefert, ohne daß irgendeine Instanz etwas dagegen unternimmt.
Auch das Petitionsrecht aus Artikel 17 steht Frauen von Staats wegen ausdrücklich nicht zu:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Frauen haben sich eben nicht zu beschweren, auch wenn es sie unter Umständen erleichtern würde.
Abschließend bestimmt Artikel 19 in Absatz 4:
"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen..." Daß letzterer einer Frau offenbar verschlossen bleibt, ist nicht weiter tragisch: Sie besitzt ja ohnehin kaum Rechte, in denen sie verletzt werden könnte, durch die öffentliche Gewalt schon gar nicht!

Re: Das Weibliche muß ins GG

Wolfi, Saturday, 18.12.2004, 22:35 (vor 7085 Tagen) @ IBGM

Als Antwort auf: Das Weibliche muß ins GG von IBGM am 18. Dezember 2004 18:18:17:

Hallo,

mal wieder Sexus und Genus verwechselt ?!

Immer das gleiche bei diesen SpinnerInnen!

Übrigens sieht es in anderen Sprachen ganz anders aus - die Mond - der Gebärvater !

Gruss
Wolfi

Ebenfalls bei cobra-xx.de:
Das Weibliche muß ins Grundgesetz!
Über Männersprache und andere Relikte
Begriffe wie "Herrlein", mit dem frau nach dem Kellner ruft, oder "Herr Ministerpräsidentin" für einen weiblichen Länderchef sind ebenso treffsicher wie provokativ. Auf einmal gibt es ein Lehrerinnenzimmer, eine Frau der Lage, den Stoßseufzer "O Göttin" und überall beginnt das Weibliche zu frauschen. Redensarten mutieren fast unmerklich ins Feminine, wenn die Vereinsamte klagt "Ich hab' keine, mit der ich reden kann" oder glaubt "Immer führen sie eine hinters Licht!" Wer mehr von solcher Sprachmunition laden und verschießen möchte, der sei der geniale Roman "Die Töchter Egalias" der Autorin Gerd Brantenberg (München 1987) empfohlen.
Ein viel ernsteres Thema betrifft die öffentlichsten Texte, die es in unserer Gesellschaft gibt: die Grundrechteartikel (1 - 19) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Schon in Artikel 2 [Allgemeines Persönlichkeitsrecht] beginnt die Männersemantik:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..."
Eine Frau hat ganz offensichtlich diese Rechte nicht!
Den Vogel schießt die Formulierung im folgenden Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] ab:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
-Und jetzt kommt's:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Ein wahrlich mannhaftes Grundgesetz! Nun gibt es zwar nicht das Wort "niefrau", aber das oftmals folgende Possessivpronomen weist unmißverständlich aus, daß weibliche Personen nicht gemeint sein können. Wäre es den Formulierungskünstlern des Grundgesetzes nicht zuzumuten gewesen, statt "niemand" etwa die Worte "keine Frau und kein Mann" und statt des männlichen Possessivpronomens den neutralen Plural zu wählen? Soviel Platz hätte sein müssen. Aber über die Frauen ist nicht einmal im Grundgesetz ein Wort zuviel zu verlieren!
Das sprachliche Debakel setzt sich mit immer neuen Entgleisungen fort, wobei der Artikel 4, Absatz 3 geradezu zum Lachen einlädt:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Dieser Absatz stimmt! Frauen werden bekanntlich gemäß näherem Bundesgesetz ohnehin nicht zum Kriegsdienst aufgefordert. Das ist reine Männersache, jedenfalls was den Zwang anlangt (Zivildienst eingeschlossen).
Einen wundersamen Lichtblick gewährt Artikel 6, Absatz 4:
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Frau glaubt es kaum! Doch offenbar existieren Frauen für die Grundgesetzmacher nur in Form von Müttern.
In Artikel 7 [Schulgesetz], Absatz 3, schlägt die verbale Sparpolitik allerdings wieder kräftig zu:
"... Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." Lehrerinnen haben da Pech gehabt. Sie müssen, ob sie wollen oder nicht, die lieben Pennälerinnen und Pennäler von Adam bis Martin Luther King ins rechte Glaubenslicht setzen.
Die Elevinnen trifft aber gleich danach auch noch der patriarchalische Bannstrahl, indem sie (Absatz 4) im Gegensatz zu ihren maskulinen Klassenkameraden vor einer Sonderung "nach den Besitzverhältnissen der Eltern" nicht gefeit sind und somit nicht gefördert werden, zumindest was den Privatunterricht betrifft.
Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit, ...], Absatz 3, macht den Frauen auch wenig Mut:
"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet..."
Aha! Deshalb haben Frauen in der freien Wirtschaft auch so geringe Aufstiegschancen! Das Grundgesetz will es so!
Ebenso bringt uns Artikel 12, Absatz 2, die bundesrepublikanische Wirklichkeit juristisch nahe:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden..." Frauen scheinbar sehr wohl, was uns ihre Beschränkung auf Haushalt, Kindererziehung und ausgewählte Berufe wie Friseuse, Verkäuferin und Sekretärin endlich erklärbar macht.
Artikel 16 [Ausbürgerung, Auslieferung] macht alle deutschen Frauen potentiell staatenlos, insofern ihnen im Gegesatz zu den deutschen Männern jederzeit der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, weil nur "der Betroffene" nicht staatenlos werden darf.
Absatz 2 macht dann alles klar: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Jede Deutsche selbstverständlich. Dies wirft die Frage auf, ob Thailand einen ähnlichen Verfassungsartikel besitzt. Thailänderinnen werden bekanntlich zu Hunderttausenden dem westlichen Ausland ausgeliefert, ohne daß irgendeine Instanz etwas dagegen unternimmt.
Auch das Petitionsrecht aus Artikel 17 steht Frauen von Staats wegen ausdrücklich nicht zu:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Frauen haben sich eben nicht zu beschweren, auch wenn es sie unter Umständen erleichtern würde.
Abschließend bestimmt Artikel 19 in Absatz 4:
"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen..." Daß letzterer einer Frau offenbar verschlossen bleibt, ist nicht weiter tragisch: Sie besitzt ja ohnehin kaum Rechte, in denen sie verletzt werden könnte, durch die öffentliche Gewalt schon gar nicht!

Verbalfeminismus

Thomas Kaeder, Monday, 20.12.2004, 01:05 (vor 7084 Tagen) @ IBGM

Als Antwort auf: Das Weibliche muß ins GG von IBGM am 18. Dezember 2004 18:18:17:

Na dann, ein altes Thema eigentlich, aber mir scheint, es kommt immer wieder und hört nie auf.
Fakt ist, die männliche Sprachform ist für beide Geschlechter offen, die weibliche ist es nicht. Die männliche Form integriert, die webliche separiert.

Beispiel: Eine Befähigung zum Richteramt befähigt auch Frauen - eine Befähigung zum Richterinnenamt bliebe Männern verschlossen - für immer.

Und das ist die Situation, die sich in dieser Sprache ausdrückt:
Gleiche Rechte erfordern keine sprachliche Separation, eine Auskoppelung der weiblichen Sprachform führt nicht zur Gleichberchtigung sondern einzig zur Schaffung von Privilegien für Frauen.
Ist das mit etwa Gleichberechtigung gemeint ?

Scheinbar lässt sich das auf alles Separierende übertragen. Frauenquoten, Gleichstellungsbeauftragte, Mädchenzentren...
Männer haben das mitgemacht, haben ihre eigenen Mehrheiten dazu benutzt, den Frauen Privilegien einzuräumen, die letzlich sinnlos sind, weil wahre Gleichberechtigung nur gleiche Rechte beinhalten kann.
Männer haben ihre männliche Form, auch in der Sprache immer mit Frauen geteilt, haben sie immer zugelassen - Frauen tun das nicht.
Das ist der kleine Unterschied.
Der Mensch ist männlich, aber in der Mehrheit weiblich - welches Geschlecht hat deshalb die Menschlichkeit ?

Gruß
Thomas Kaeder

...und welches Geschlecht hat deshalb die 'Mehrheitlichkeit'?

Nick, Monday, 20.12.2004, 03:46 (vor 7083 Tagen) @ Thomas Kaeder

Als Antwort auf: Verbalfeminismus von Thomas Kaeder am 19. Dezember 2004 23:05:53:

.

Gegen die Zerstörung der deutschen Sprache durch extremen Feminismus

Gast316, Monday, 20.12.2004, 08:09 (vor 7083 Tagen) @ Thomas Kaeder

Als Antwort auf: Verbalfeminismus von Thomas Kaeder am 19. Dezember 2004 23:05:53:

Na dann, ein altes Thema eigentlich, aber mir scheint, es kommt immer wieder und hört nie auf.
Fakt ist, die männliche Sprachform ist für beide Geschlechter offen, die weibliche ist es nicht. Die männliche Form integriert, die webliche separiert.
Beispiel: Eine Befähigung zum Richteramt befähigt auch Frauen - eine Befähigung zum Richterinnenamt bliebe Männern verschlossen - für immer.
Und das ist die Situation, die sich in dieser Sprache ausdrückt:
Gleiche Rechte erfordern keine sprachliche Separation, eine Auskoppelung der weiblichen Sprachform führt nicht zur Gleichberchtigung sondern einzig zur Schaffung von Privilegien für Frauen.
Ist das mit etwa Gleichberechtigung gemeint ?
Scheinbar lässt sich das auf alles Separierende übertragen. Frauenquoten, Gleichstellungsbeauftragte, Mädchenzentren...
Männer haben das mitgemacht, haben ihre eigenen Mehrheiten dazu benutzt, den Frauen Privilegien einzuräumen, die letzlich sinnlos sind, weil wahre Gleichberechtigung nur gleiche Rechte beinhalten kann.
Männer haben ihre männliche Form, auch in der Sprache immer mit Frauen geteilt, haben sie immer zugelassen - Frauen tun das nicht.
Das ist der kleine Unterschied.
Der Mensch ist männlich, aber in der Mehrheit weiblich - welches Geschlecht hat deshalb die Menschlichkeit ?
Gruß
Thomas Kaeder

Hallo Thomas,
Volle Zustimmung. Hier noch etwas dazu:

Gegen die Zerstörung der deutschen Sprache durch extremen Feminismus
--------------------------------------------------------------------------------
Das Phänomen Redaktoren, Autoren von Sachtexten, Gesetzgeber und Werbetexter haben die feministische Forderung nach konsequenter Doppelnennung menschlicher Funktionsträger (Athleten und Athletinnen, EidgenossInnen, Arzt/Ärztin, Bezüger/in etc.) weitgehend akzeptiert und dadurch so schwerwiegend in die Sprache eingegriffen, dass die Lektüre nicht bloss ermüdend wirkt, sondern das laute Lesen teilweise sogar unmöglich wird und der Inhalt kaum mehr verständlich ist. Ein Beispiel aus einem Protokoll des Basler Gesundheitsdepartements: "Bereits die mildeste und häufigste Form der Trennung einer 'Rolle des Verantwortungstragens' (Arzt/Ärztin) von einer 'Rolle des sich-Anvertrauens und sich-Unterordnens' (Patient(in) reduziert die Eigenverantwortlichkeit, mit der der/die Patient/in Entscheidungen in Bezug auf seine/ihre Gesundheit trifft. Damit wird der/die 'beratende Arzt/Arztin' zum/zur 'entscheidenden Arzt/Ärztin'. In bestimmten Situationen haben Patient/in und Arzt/Ärztin natürlich keine andere Wahl (zum Beispiel bei einer Notfallbehandlung eines Bewusstlosen). Doch bereits die Entscheidung, ob ein vom Arzt/Ärztin empfohlener Wahleingriff durchgeführt werden soll, will der/die mündige Patient/in in Eigenverantwortlichkeit selbst treffen. Demgegenüber nimmt der/die unmündige Patient/in seine/ihre EigenverantwortIichkeit nicht wahr, ohne dass er/sie durch zwingende Gründe daran gehindert würde."

Meine Position
Ich unterstütze alle Bestrebungen mit dem Ziel, die realen Benachteiligungen der Frauen zu beseitigen. Absr ich wende mich gegen die Zerstörung der deutschen Sprache durch extrem-feministische Forderungen, die auf einem Irrtum beruhen und den Frauen nichts Reales bringt: Denn was soll das schon für ein Gewinn sein, beim Lesen immer wieder die Banalität bestätigt zu bekommen, dass dem Schreiber die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen bewusst war.

Der Irrtum
Der fundamentale sprachwissenschaftliche Irrtum besteht in der Gleichsetzung von biologischer Geschlechtlichkeit und grammatikalischem Genus. Dass diese nicht gleichgesetzt werden dUden, zeigt sich einerseits darin, dass es drei Genus (muskulin, feminin, neutrum) aber bloss zwei Geschlechter gibt, und andererseits in der Tatsache, dass allem Ungeschlechtlichen (der Ofen, die Wolke, das Fass) ein Genus beigeordnet ist. Das Genus wird aber nicht bloss geschlechtlich oder ungeschlechtlich, sondern - in unserem Zusammenhang grundlegend - auch übergeschlechtlich verwendet: der Mensch, der Gast der Flüchtling - die Person, die Persönlichkeit, die Waise - das Kind, das Individuum, das Geschwister. Das gesamte feministische Sprachanliegen wird gegenstandslos, wenn man die zusätzliche übergeschlechtliche Funktion aller drei Genus erkennt. Es ist ebenso ungerechtfertigt wie die Meinung, durch die Bildung der Mehrzahl werde alles Maskuline verweiblicht: der Mann - die Männer.
Auf diesem sprach-wissenschaftlichen Irrtum, woraus der extrem-feministische Eingriff in die deutsche Sprache hervorgeht, beruht ein weiterer Irrtum: nämlich die angebliche Benachteiligung der Frauen durch die Sprache. Vielmehr bevorzugt das Deutsche das weibliche Geschlecht: Das meiste real Männliche unterscheidet sich nicht von der übergeschiechtlichen Form (der Fussgänger kann Mann oder Frau sein, und wenn auf sein männliches Geschlecht Gewicht gelegt wird, muss dies zusätzlich ausgedrückt werden), aber das real Weibliche kennzeichnet die Sprache einerseits mit dem geschlechtsspezifisch gemeinten Wechsel des Artikels (der zu die) und andererseits mit der spezifischen und eindeutigen Endung -in.

Die Konsequenzen
Durch die konsequente Doppelnennung von Funktionsträgern (Lehrerinnen und Lehrer, AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger) wird erreicht, dass die übergeschlechtliche Bedeutung des maskulinen Genus verloren geht und dann alles Maskuline als real männlich empfunden wird. Das führt zum Verlust des wichtigsten Oberbegriffs der deutschen Sprache, nämlich des allgemeinen, nicht unter geschlechtlichem Aspekt ins Auge gefassten Menschen. Damit wird der Sexismus nicht - wie beabsichtigt - aus der Sprache entfernt, sondern erst konsequent in diese eingeführt. Wer nun über den Menschen in seinen Funktionen und Rollen - unabhängig vom Geschlecht - zu schreiben hat, steht dadurch vor unnötigen und teils unüberwindbaren Schwierigkeiten: Er muss sich zum Ärger sprachlich empfindsamer Leser dauernd unnötig wiederholen und - was schwerer wiegt - kann gewisse logisch erkannte Zusammenhänge gar nicht mehr sprachlich angemessen ausdrücken.

Die konkreten Auswirkungen
Ausgesprochen lästig sind die ermüdenden Wiederholungen: In Lehrplänen kann man heute Dutzende, ja Hunderte von Malen lesen Die Schülerinnen und Schüler sollen ... Oder das neue Personalgesetz des Kantons Zug zählt auf rund 180 Zeilen die staatlichen Funktionsträger auf nach der Manier Dipl. lngenieurin oder Architektin/Dipl. Ingenieur oder Architekt. Einzig der Polizeifeldweibel bleibt ohne weiblichen Gegenpart. Eine Hilfe scheint das alle Probleme verkleisternde Wort 'beziehungsweise' zu sein, das aber - auch als Abkürzung - schwer lesbare Texte erzeugt: Die Krankenpflegerin bzw. der Krankenpfleger und der Laborant bzw. die Laborantin sind die engsten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Spitalärtztin bzw des Spitalartes.
Um diesen Ungeheuerlichkeiten aus dem Wege zu gehen, greifen einzelne Schreiber zur Klammer. Zitat aus einer Dissertation: So wird ein(e) Lernende(r) zu einer(m) Lernbegleiterln und umgekehrt. Man lese diesen Satz einmal laut! Er missachtet eine elementare sprachliche Forderung: dass Geschriebenes auch gesprochen werden kann. Sobald Adjektive und abhängige Pronomina verwendet werden, wird die Sprache ausserordentlich umständlich: Der interessierte Leser bzw. die interessierte Leserin kümmert sich immer auch um die Person des unbekannten Autors bzw. der unbekannten Autorin. - Wie künftig ein Deutschlehrer bzw. eine Deutschlehrerin mit den aufgeworfenen Problemen umgeht und ob dann auch sein/ihr Inspektor bzw. seine/ihre Inspektorin damit einverstanden ist, dass er seinen bzw. sie ihren Schülern und Schülerinnen so etwas beibringt, kann heute wohl noch keiner, der bzw. keine, welche die Abschaffung des nichtgeschlechtlich ins Auge gefassten Menschen betreibt, voraussagen.

Eine weitere Komplikation ergibt sich aus der Möglichkeit, Nomen zusammenzusetzen: Geläufig sind bereits Lehrerinnen- und Lehrerzeitung, Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung u.a. Künftig werden wir wohl bei der Fahrprüfung den Führerinnen- und Führerausweis erwerben und müssen dann aufpassen, niemanden auf einem Fussgängerinnen- und Fussgängerstreifen anzufahren. Kaum mehr lösbare Probleme ergeben sich bei Koppelung zweier Funktionen: Arbeitervertreter, Lehrer-berater, Patientenbetreuer. Man versuche es einmal feministisch mit dem Satz: Ein guter Lehrerberater sollte zuvor auch ein bewährter Schülerbetreuer gewesen sein.
Zu den künstlich erzeugten Umständlichkeiten gesellt sich die Unmöglichkeit, gewisse Zusammenhänge logisch korrekt auszudrücken. Der Verlust der beide Geschlechter umfassenden Oberbegriffe verhindert Aussagen wie etwa: Müllers sind Schweizer - Als Eheleute seid ihr nicht Gegner, sondern Partner, ja Freunde! - Auf fünf Schweizer trifft es einen Ausländer - Die Eltern sind die ersten Erzieher der Kinder - Frauen sind die vernünftigeren Autofahrer. Dieser Satz (wie viele andere auch) hat keinen Sinn, wenn man - wie in einer feministischen Broschüre verlangt - Autofahrerin schreibt; er ist aber auch sinnlos, wenn Autofahrer bloss noch biologisch männlich gedeutet wird. Ebenso steht es mit der oft aufgestellten Behauptung: Frau Dreifuss ist die hundertste Bundesrätin. Schön wär's, mag da manche denken.
Hinzu kommt die Ächtung von übergeschlechtlichen, grammatikalisch maskulinen Vokabeln wie etwa man, jeder, jedermann, niemand, jemand, wer. Ein Satz wie Verletze niemanden in seinen Gefühlen lautet feministisch Verletze keinenmann und keinefrau in seinen bzw. ihren Gefühlen. Steht irgendwo Jedermann ist eingeladen folgt prompt die Frage: "Und die Frauen?" Satzgebilde wie Wer zuviel Energie verbraucht, der oder die sollte zur Kasse gebeten werden kann man praktisch täglich am Fernsehen oder Radio hören. Einfachste Wahrheiten wie Liebe deinen Nächsten werden zu sprachlichen Seifenblasen: Liebe deinen Nächsten und deine Nächste.
Bedenklich ist aber auch die geistige Abkoppelung von allem, was vor 1990 geschrieben wurde. Auf Schritt und Tritt wird der Leser durch die Tatsache geärgert, dass von Einwohnern, Gärtnern, Schülern, Philosophen, Christen usf. die Rede ist, und wird denn alle Autoren entweder für naiv oder maskulistisch verdorben betrachten. Und schliesslich wartet auf die Schule ein Berg neuer Probleme: Als Zugabe zu allem, was die Lehrer bereits zu bewältigen haben, sollen sie nun auch noch das einüben, was extreme Feministinnen eingeführt haben und viele Schreiber bereitwillig befolgen.

Meine Bitte
Die Sprache ist ein geistiger Organismus, in den man nicht derart gewaltsam eingreifen darf, dass wichtigste Ausdrucksmöglichkeiten verloren gehen und Umständlichkeit die Klarheit verdrängt. Ich bitte alle feinfühligen Menschen, ihren Sinn für sprachliche Ästhetik und auch für das natürlich Gewachsene beim Schreiben zu bewahren, auch wenn derzeit die gängige Ideologie anderes verlangt. Sprache darf nicht zur unaussprechbaren Schreibe verkommen, Ich bitte alle, die durch ihr politisches Amt oder ihre berufliche Tätigkeit Einfluss auf die Entwicklung der deutschen Sprache haben oder nehmen können, den Mut zur Umkehr aufzubringen.

Text von Arthur Brühlmeier
1.September 1994

http://www.sprachkreis-deutsch.ch/deutsch_buecher_feminismus.php

Was mit der 'Feminisierung' der Sprache so alles möglich ist...

Gast316, Monday, 20.12.2004, 11:08 (vor 7083 Tagen) @ Thomas Kaeder

Als Antwort auf: Verbalfeminismus von Thomas Kaeder am 19. Dezember 2004 23:05:53:

Na dann, ein altes Thema eigentlich, aber mir scheint, es kommt immer wieder und hört nie auf.
Fakt ist, die männliche Sprachform ist für beide Geschlechter offen, die weibliche ist es nicht. Die männliche Form integriert, die webliche separiert.
Beispiel: Eine Befähigung zum Richteramt befähigt auch Frauen - eine Befähigung zum Richterinnenamt bliebe Männern verschlossen - für immer.
Und das ist die Situation, die sich in dieser Sprache ausdrückt:
Gleiche Rechte erfordern keine sprachliche Separation, eine Auskoppelung der weiblichen Sprachform führt nicht zur Gleichberchtigung sondern einzig zur Schaffung von Privilegien für Frauen.
Ist das mit etwa Gleichberechtigung gemeint ?
Scheinbar lässt sich das auf alles Separierende übertragen. Frauenquoten, Gleichstellungsbeauftragte, Mädchenzentren...
Männer haben das mitgemacht, haben ihre eigenen Mehrheiten dazu benutzt, den Frauen Privilegien einzuräumen, die letzlich sinnlos sind, weil wahre Gleichberechtigung nur gleiche Rechte beinhalten kann.
Männer haben ihre männliche Form, auch in der Sprache immer mit Frauen geteilt, haben sie immer zugelassen - Frauen tun das nicht.
Das ist der kleine Unterschied.
Der Mensch ist männlich, aber in der Mehrheit weiblich - welches Geschlecht hat deshalb die Menschlichkeit ?
Gruß
Thomas Kaeder

Was mit der 'feminisierung' der sprache so alles möglich ist
Ein herren- und frauenloses pferd
5-jährige frauen und 6-jährige männer
Ein herren- und frauenloses pferd
In der Neuen Luzerner Zeitung vom 10. juni 1996 stand ein bericht (von der Schweizerischen Depenschenagentur übernommen) über ein entlaufenes pferd. Der titel veranlasste mich, einen leserbrief zu schreiben, da ja noch ganz andere konstruktionen möglich sind im lichte der feministischen oder gleichgestellten (gleichgeschalteten ?) schreiberei:

10. Juni 1996

Jetzt schlägt's 13!

Ein "herren- und frauenloses pferd" - wie sich die Schweizerische Depeschenagentur gleichstellungskonform ausdrückt ....

Das riss mich fast vom sessel in der frausarde meines frauschaftlichen hauses! Wenn das so weitergeht, kann frau ja nicht 'mal mehr nach Frauchester, Frauhattan oder der insel Frau reisen, um sich einen guten frautel zu kaufen. Und erst recht wird es mir unmöglich sein, zur Samichlauszeit die kinder mit frauderinen zu beschenken. Mir fraugelt es an worten, diese frauie zu beschreiben! Dummheit scheint frauifest geworden zu sein!

In deutsch brachten offenbar viele schreiber nur ein fraugelhaft mit nach hause – sonst könnten sie doch gar nicht solches zeug in die welt setzen! Am liebsten würde ich sie durch die frauge drehen! Dann könnten sie fraugold und radieschen von unten anschauen und sich an den untermeerischen frauganknollen die zähne ausbeissen. Ein fraudat bekommen die auf keinen fall mehr von mir. Sollen sie ihren fraudelkuchen doch alleine essen oder mit den fraudrill affen teilen. Sie wissen schon, die mit dem schillernden hinterteil.

Im zeichen der gleichberechtigung machen ja selbst frauequins frauiküre, und zwar erst noch frauuell, bevor sie nach Frauila reisen, frauiok essen und sich dem frauirismus hingeben. Es ist ein grosses frauko zu glauben, dieser unfug sei schon durchgestanden. Nein, eine renitente frauschaft wird solche unmöglichen wörter fleissig verbreiten. Da kann selbst die Dudenredaktion in Frauheim nichts mehr ausrichten – auch der Grosse Frauitu hat nichts mehr zu melden...

Klaus Daube

5-jährige frauen und 6-jährige männer
In den statistischen nachrichten eines kantonalen amtes – ich sage jetzt absichtlich nicht, welches – stand im oktober 2004 zu lesen:

Die Vorschule besuchten 5'656 Kindergärtner/innen – das sind 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr...

Schon 'mal der unfug, ein bewährtes wort – kindergarten – abzuschaffen. Un dann dieses! Ich musste mir die augen reiben! So viele kindergärtner/innen gibt es vielleicht in der ganzen Schweiz, aber sicher nicht in einem einzigen kanton. Also was meinen die da?

Da haben wir 'mal ausnahmsweise ein wort, das beide geschlechter umfasst, nämlich kind, muss dennoch zu einer derart aufgeblasenen sprache 'zuflucht' genommen werden. An sowas hat der fuchs wohl auch nicht gedacht, als er zum Kleinen Prinzen sagte: Die sprache ist die quelle aller missverständnisse.

Ich begreife ja überhaupt nicht, dass die mehrzahlendung -er mit konstanter bosheit als maskuline form wahrgenommen wird. Dann erfindet doch bitte eine neue endung für geschlechtsneutrale mehrzahl (ap = androgyner plural): die bäckem backen brot, die lehrem lehren die schülem die neue feminine grammatik.

http://www.daube.ch/opinions/sprache05.html

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