Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brief an das Bundesverteidigungsministerium

Stefan G., Wednesday, 12.03.2003, 10:16 (vor 7736 Tagen)

Guten Morgen!

Heute habe ich mal mails an das SPD-Präsidium und das Bundesverteidigungsministerium geschickt zum Thema Männerwehrpflicht, weil mich mal die offizielle Begründung interessieren würde, weshalb nur Männer zu diesem Zwangsdienst eingezogen werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung habe ich am gestrigen Tage das Urteil des EuGH zum Thema Männerwehrpflicht zur Kenntnis genommen. Wie viele andere Männer in diesem Land kann ich nicht mehr nachvollziehen, aus welchen Gründen nur Männer zur Wehrpflicht herangezogen werden, Frauen hingegen nicht. Ich habe mir Ihre Broschüre zur Wehrpflicht angeschaut, allerdings lese ich dort nur allgemeine Gründe für die Beibehaltung der Wehrpflicht - ohne Erklärung darüber, weshalb nur Männer zu dieser Dienstpflicht herangezogen werden. Wenn ich mir das Grundgesetz anschaue, dann steht dort in Artikel 12(2): "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen ALLGEMEINEN, für ALLE gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." In Artikel 12a wird dann plötzlich dieser Grundsatz wieder außer Kraft gesetzt. Nun bin ich kein Jurist, nur stelle ich mir die Frage, was denn die beste Verfassung überhaupt noch für einen Wert hat, wenn grundlegende Artikel durch "Sonderklauseln" wieder außer Kraft gesetzt werden können? Hier liegt doch eine offensichtliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vor. Interessant war für mich vor allem der Umstand, daß die Bundeswehr nach außen hin durch die Wehrpflicht Männer und Frauen ungleich behandelt, auf der anderen Seite nach innen hin bestrebt ist, Gender-Maßnahmen durchzusetzen. Da frage ich mich: wie paßt das zusammen? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Antwort zukommen lassen könnten, weil ich das wirklich nicht mehr verstehe.

Da bin ich mal auf die Antwort gespannt. Weiß jemand zufällig, wie lange es eigentlich dauert, bis man eine Antwort von einem Ministerium bekommt? Ich habe Mitte Januar eine Mail an das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Männergesundheit geschickt, allerdings bis heute noch keine Antwort erhalten. Dauert das immer so lange?

Gruß
Stefan

Re: Brief an das Bundesverteidigungsministerium

Jörg, Wednesday, 12.03.2003, 14:14 (vor 7736 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Brief an das Bundesverteidigungsministerium von Stefan G. am 12. März 2003 08:16:22:

Hallo Stefan!

Da bin ich mal auf die Antwort gespannt. Weiß jemand zufällig, wie lange es eigentlich dauert, bis man eine Antwort von einem Ministerium bekommt? Ich habe Mitte Januar eine Mail an das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Männergesundheit geschickt, allerdings bis heute noch keine Antwort erhalten. Dauert das immer so lange?

Dieser Zeitraum erscheint mir als recht lang.

Vermutlich ist es besser, in solchen Fällen einen Brief zu schicken.
Den kann man nicht so leicht verschwinden lassen/unberücksichtigt lassen/
übersehen wie eine E-Mail.

Gruß, Jörg

Re: Brief an das Bundesverteidigungsministerium

JM, Wednesday, 12.03.2003, 18:27 (vor 7736 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Brief an das Bundesverteidigungsministerium von Stefan G. am 12. März 2003 08:16:22:

Irgendwann sollte doch mal begriffen werden, dass Gesetze nichts anderes sind als Herrschaftsregeln, die ab und zu den Anschein von Gemeinschaftswohl haben müssen, damit die Leute nicht sofort auf die Barrikaden gehen. Gesetzesmacher haben sich niemals an solche Regeln gehalten, als Abtreibung von der katholischen Kirche strengstens verboten war, hatte der Adel nie Schwierigkeiten damit und der Vatikan ist mit den Rechnungen für Luxusgüter wie Champagner und Edellachs immer im Rückstand.

Ich kenne die Weise, ich kenne den Text, ich kenn´ auch die Herren Verfasser.
Die Schweine saufen heimlich Wein und predigen öffentlich Wasser.

JM

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