Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Ferdi, Tuesday, 11.02.2003, 13:58 (vor 7748 Tagen)

Hallo guten Morgen!

So titelte heute der Bonner General-Anzeiger im Wirtschaftsteil. Anlass war das Urteil des OLG München, nachdem die meisten Ehevertträge sittenwidrig sind.

Ein Ehepaar hatte in einem Ehevertrag gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Ausnahme war der Betreuungsunterhalt für die Kinder. Zugewinn und Versorgungsausgleich wurden ausgeschlossen, dafür zahlte der Mann in eine Kapitallebensversicherung ein.

Bei der Scheidung wurde das Vertragswerk in allen wesentlichen Punkten zerpflückt. Die Ehefrau habe schliesslich durch ihren Beitrag zum gemeinsamen Haushalt Anspruch auf weitere Versorgung und werde durch den Vertrag verfassungswidrig benachteiligt. Daher erklärte das Gericht die "einseitige Aufbürdung von vertraglichen Lasten" als Verletzung von Grundrechten und verdonnerte den Mann zu Unterhaltszahlungen. Sollte der Bundesgerichtshof noch einmal höchstrichterlich bestätigen, was das Bundesverfassungsgericht schon 2001 einmal entschieden hat, nämlich dass der gesamte Unterhaltsverzicht nichtig ist wenn eine nicht erwerbstätige und ein Kleinkind betreuende Mutter in einer notariellen Urkunde auf Unterhaltsansprüche verzichtet, dann ist eine grosse Anzahl der geschlossenen Ehevertrräge wertlos.

Was lernen wir Männer daraus? Wer als Mann eine Ehe eingeht, begibt sich in einen rechtlosen Raum. Solange die Ehe besteht ist noch alles ok. Aber wehe, wenn die Frau keine Lust mehr hat! Dann ist der Mann regelmässig der Gelackmeierte.

Nein danke!

Finger weg von der Ehe. Nur als Single hat man die höchste Sicherheitsstufe, die zweithöchste ist Lebensgemeinschaft in der Wohnung der Frau. Alles andere ist ein Ritt über den Bodensee.

Gefahr erkannt - Gefahr gebannt! Eigentlich schade, dass man als Mann, der Frauen mag, heutzutage sowas schreiben muss. Aber für die Zustände sind ausschliesslich diejenigen verantwortlich, die 1977 mit der Scheidungsreform die Scheidung zu einem Volkssport für Frauen gemacht haben.

Gruss,
Ferdi

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Peter, Tuesday, 11.02.2003, 17:01 (vor 7748 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

Hallo Ferdi,

das Urteil ist ja wirklich beaengstigend. Wie kommt das OLG dazu, die Vertragsfreiheit zweier muendiger Menschen soweit aufzuheben? Hast du einen Link auf das Urteil oder den Artikel?

Gruss,

Peter

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Peter, Tuesday, 11.02.2003, 17:24 (vor 7748 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Peter am 11. Februar 2003 15:01:43:

Ich habe selber mal gesucht und den folgenden Text gefunden. Der Tenor des Urteils scheint mir: Wir moegen keine Ehevertraege und wuerden am liebsten alle verbieten, weil damit die Maenner sich gegenueber den Frauen absichern koennen. Insbesondere die Rede von den 'Grundrechten der Frau' ohne zu begruenden, auf welchen Artikel des Grundgesetzes man sich warum genau bezieht, ist in meinen Augen nicht mehr Rechtsprechung sondern Gesetzgebung, also eine Anmassung des Gerichts. Hoffentlich hat das vorm BGH keinen Bestand.

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BGB §§ 1408, 1585c, 138 Abs. 1

Unwirksamkeit eines Ehevertrages wegen Benachteiligung der Ehefrau

Ein Ehevertrag mit weitgehendem Unterhaltsverzicht, Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und des Zugewinnausgleichs ist unwirksam, wenn die Ehefrau, die unter Aufgabe eigener Berufstätigkeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen hat, gegenüber dem vermögenden und gut verdienenden Ehemann hierdurch unangemessen benachteiligt wird (Leitsatz des Bearbeiters).

OLG München, Urt. v. 25.6.2002 ? 4 UF 7/02

Kz.: L I 1 ? § 1408 BGB

Problem

Nach den zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur richterlichen Inhaltskontrolle von Eheverträgen vom 6.2.2001 (DNotI-Report 2001, 40 = DNotZ 2001, 222) und vom 29.3.2001 (DNotI-Report 2001, 142 = NJW 2001, 2248) ist fraglich geworden, inwieweit im Einzelfall noch von der de lege lata gegebenen Vertragsfreiheit im Hinblick auf die Scheidungsfolgen Gebrauch gemacht werden kann. In der seither veröffentlichten Literatur wird die Frage sehr kontrovers diskutiert. Als "problematisch" werden aber überwiegend v. a. Gesamtverzichtsvereinbarungen bei einer "kinderorientierten" Ehe angesehen (vgl. Nachreiner, MittBayNot 2001, 356, 360; Grziwotz, FamRB 2002, 26; Bergschneider, FamRZ 2001, 1337, 1339). Andere Autoren empfehlen demgegenüber beispielsweise konkret, den Kindesbetreuungsunterhalt nach § 1570 BGB von einem Unterhaltsverzicht grundsätzlich herauszunehmen (so z. B. Waldner, FamRB 2002, 216 ff.).

Auch die bislang vorliegende Rechtsprechung hat bis auf die Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.8.2001 (DNotZ 2002, 791), in der eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Unterhaltsverzicht und Versorgungsausgleichausschluss als sittenwidrig angesehen wurde, eher zurückhaltend auf die neue Rechtsprechung reagiert (vgl. OLG Köln FPR 2002, 306 ff. ? Wirksamkeit eines Gesamtverzichts; OLG Frankfurt ZFE 2002, 349 ff. ? Wirksamkeit der Vereinbarung der Gütertrennung; BGH FuR 2002, 4220 ? Wirksamkeit einer Scheidungsvereinbarung mit Unterhaltsverzicht).

Im vorliegenden Fall hatten die Ehegatten drei Jahre nach der Eheschließung einen Ehevertrag errichtet, in dem auf nachehelichen Unterhalt (bis auf den wegen Kindesbetreuung) verzichtet wurde, Gütertrennung vereinbart wurde sowie der Versorgungsausgleich gegen Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 80.000 DM ausgeschlossen wurde. Der Ehemann, ein Unternehmensberater mit monatlichen Einkünften in Höhe von durchschnittlich 27.000 DM netto, war sehr vermögend. Die Ehefrau dagegen war vermögenslos, hatte allerdings studiert und bis zur Geburt des ersten Kindes auch gearbeitet. Die ehelichen Lebensverhältnisse der Ehegatten waren vom Zuschnitt bescheiden, die Familie erhielt Kleidung aus der Altkleidersammlung (!), die Einrichtung der Wohnung war einfach, was die Möbel und die sonstige Ausstattung anbelangte.

Entscheidung

Das OLG München hält den gesamten Ehevertrag für unwirksam. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG beanstandet es zunächst den Unterhaltsverzicht als einseitig unangemessen belastend, weil die Ehefrau aufgrund der Haushaltsführung und Betreuung der Kinder an einem eigenen Aufbau einer Invaliditäts- und Altersversorgung gehindert gewesen sei. Auch die Regelung des Versorgungsausgleichs wird in einem obiter dictum als unangemessene Benachteiligung der Ehefrau gewertet und für unwirksam gehalten (obwohl die Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens war). Schließlich ist nach Auffassung des OLG München auch der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag unwirksam, weil der Antragsteller seine dominierende Lage als Inhaber eines Vermögens und Bezieher eines weit über dem Durchschnitt liegenden Einkommens gegenüber der vermögenslosen und praktisch einkommenslosen Antragsgegnerin zu deren Nachteil ausgenutzt habe.

Das OLG München sieht hierdurch die Grundrechte der Antragsgegnerin verletzt, ohne allerdings im Einzelnen darzulegen, worauf es die Annahme der Unterlegenheit der Ehefrau gründet. Im Übrigen erachtet das OLG München auch die im Ehevertrag enthaltene salvatorische Klausel für unwirksam, weil es seiner Auffassung nach einer dominanten Vertragspartei nicht überlassen bleiben könne, in weitestgehendem Umfang Schutzvorschriften für den Gegner auszuschließen und ihm das Risiko der Inhaltskontrolle zu überlassen.

In der Entscheidung des OLG München wurde die Revision zum BGH zugelassen, so dass abzuwarten bleibt, ob das Urteil dort Bestand haben wird.

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Ferdi, Tuesday, 11.02.2003, 17:37 (vor 7748 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Peter am 11. Februar 2003 15:24:07:

Hallo Peter,

das Aktenzeichen kann ich noch nachliefern, das steht nämlich dabei.

4 UF 7 /02 beim OLG München.

Das führt doch wirklich nur dazu, dass gescheite Männer jetzt einen Riesenbogen um die Ehe machen, denn das ist eine Absicherung, die diese Gerichte nicht verbieten können, es sei denn, sie führen eine Zwangsehe ein. Nach dem, was ich von feministischer Seite schon alles gelesen habe, halte ich selbst sowas für möglich.

Viele Grüsse,
Ferdi

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Ferdi, Tuesday, 11.02.2003, 17:31 (vor 7748 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Peter am 11. Februar 2003 15:01:43:

Hallo Ferdi,
das Urteil ist ja wirklich beaengstigend. Wie kommt das OLG dazu, die Vertragsfreiheit zweier muendiger Menschen soweit aufzuheben? Hast du einen Link auf das Urteil oder den Artikel?
Gruss,
Peter

Hi Peter,

auf der Webseite des General-Anzeigers ist der Artikel leider nicht. Ich habe ihn hier aus der Papierausgabe, die ich abonniere. Wenn Interesse besteht, scanne ich den Artikel heute abend ein.

Gruss,
Ferdi

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.02.2003, 17:49 (vor 7748 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Peter am 11. Februar 2003 15:01:43:

Hallo,

das Urteil ist ja wirklich beaengstigend. Wie kommt das OLG dazu, die Vertragsfreiheit zweier muendiger Menschen soweit aufzuheben?

Ich bin in diesem Bereich nun wirklich kein Experte, aber ich denke mir, dass es da vor allem zwei Argumente gibt, ein ausgesprochenes und ein häufig unausgesprochenes:
1. Bestimmte Grundrechte sind unveräußerlich und können auch per Vertrag nicht aufgegeben werden. Ich kann mich zum Beispiel nicht selber in die Sklaverei verkaufen. Manchmal muss man Menschen davor schützen, Entscheidungen zu treffen, mit denen sie sich Schaden zufügen, den sie vielleicht noch nicht in seiner Gänze absehen.
2. Schlimmstenfalls muss der Staat mit entsprechenden Sozialleistungen für eine geschiedene Frau (und ihr Kind bzw. ihre Kinder) aufkommen. Auf Dauer summiert sich das. Da ist es schon besser, dass der Dödel berappt, der sie vorher geheiratet hat. Oder etwas weniger polemisch formuliert: Der frühere Ehemann hat z. B. von der Haushaltstätigkeit seiner Frau profitiert und hat ihr gegenüber deshalb bestimmte Verpflichtungen, die er nicht einfach an den Staat "abtreten" kann. Es handelt sich also eigentlich nicht um zwei, sondern um drei Parteien (Mann, Frau, Staat), und die dritte legt ihr Veto ein.

Ich sage nicht, dass ich diese Argumentation gut finde. Aber soweit ich weiß, verläuft sie eben so.

Herzlicher Gruß

Arne

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Joachim, Tuesday, 11.02.2003, 18:23 (vor 7748 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Arne Hoffmann am 11. Februar 2003 15:49:23:

Der frühere Ehemann hat z. B. von der Haushaltstätigkeit seiner Frau profitiert und hat ihr gegenüber deshalb bestimmte Verpflichtungen, die er nicht einfach an den Staat "abtreten" kann.

Und frühere Ehefrau hat profitiert z.B. von Miete, Luxusartikel, Auto, Lebensmittel, Urlaub usw. vom früheren Ehemann und Frau hat keine Verpflichtungen gegenüber Ex. Eine Hausfrau kommt mir daher grundsätzlich nicht ins Haus, da lasse ich lieber einen von der Gebäudereinigung kommen, die machen es billiger und gründlicher und man geht keine Verpflichtungen ein!

Gruß
Joachim

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Joachim, Tuesday, 11.02.2003, 18:37 (vor 7748 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

Männer kann man dringend nur einen Rat geben, nicht in einer Ehefalle zu tappen. Wie ich schon öfters schrieb, werden so manche geschlossene Eheverträge für Null und Nichtig erklärt, ich selbst würde bis vor dem EuGH ziehen wenn mir das passieren würde, kann es aber nicht weil ich grundsätzlich schon Frauen von mir fern halte! Frauen werden dafür Frauen, Justiz und Politik verantwortlich machen wenn Männer nicht mehr wollen und streiken!

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig - meiner nicht.

vapautunut, Wednesday, 12.02.2003, 00:35 (vor 7747 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

hi Ferdi,

kurz vor meiner scheidung wurde ein notarieller vertrag aufgesetzt. tenor: beide seiten verzichten gegenseitig auf unterhalt auch im falle der not. madam erhält als ausgleich für ihren verzicht xxxxxx,xx dm.

ein monat später war scheidungstermin. zu diesem zeitpunkt war sie bereits von ihrem lap schwanger. vier monate später gab es eine schöne hochzeit der beiden.
die einmalzahlung unterhalt floss denn auch gleich in einen bausparvertrag. soviel zum thema bedürftigkeit.
der neuehemann existierte angeblich zuvor nicht als partner, er kam wie der heilige geist über sie, nachdem die tinte auf dem vertrag trocknete.

dieser vertrag hält was er verspricht. ihn für sittenwidrig zu erklären scheiterte ebenso wie der versuch über "wegfalls der geschäftsgrundlage" und der hinweis auf betrug.

nachtrag für frischlinge:
ich dachte wirklich, ich käme vor dem scheidungsrichter besser davon, als viele meiner geschlechtsgenossen, da ich mich als "hausmann" mit mini-office und kinderbetreuung schon jahre vor der unseligen kampagne des bmfj in einer "untypischen" rolle wähnte.
ich wurde selbstverständlich eines besseren belehrt:
kinder gehören zur mama, mama bekommt unterhalt, papas anspruch auf versorgungsausgleich ist grob unbillig, ... usw, usf.

empfehlen kann ich eigentlich nur, nicht mehr zu heiraten. natürlich wird dies dauerhaft auch nicht viel nutzen, da wir sicherlich noch erleben werden, wie männer, die länger als fünfeinhalb wochen mit einer frau zusammen waren, ihr den indieser zeit gewohnten lebensstandard anschließend für die nächsten jahrzehnte sichern dürfen...

gruß,
vapautunut

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig - meiner nicht.

Jolanda, Wednesday, 12.02.2003, 17:47 (vor 7747 Tagen) @ vapautunut

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig - meiner nicht. von vapautunut am 11. Februar 2003 22:35:10:

ich dachte wirklich, ich käme vor dem scheidungsrichter besser davon, als viele meiner geschlechtsgenossen, da ich mich als "hausmann" mit mini-office und kinderbetreuung schon jahre vor der unseligen kampagne des bmfj in einer "untypischen" rolle wähnte.
ich wurde selbstverständlich eines besseren belehrt:
kinder gehören zur mama, mama bekommt unterhalt, papas anspruch auf versorgungsausgleich ist grob unbillig, ... usw, usf.

---Solche Entscheidungen kann ich kein bisschen nachvollziehen. Zumal doch im umgekehrten Fall immer damit argumentiert wird, dass das Kind nicht aus den gewohnten Verhältnissen herausgerissen werden sollte. Anscheinend schadet den Kinder nur, was zu ungunsten der Mutter beschlossen wird. eine eigenartige Sichtweise im Bezug auf das Kindeswohl, muss ich schon sagen :-(

empfehlen kann ich eigentlich nur, nicht mehr zu heiraten. natürlich wird dies dauerhaft auch nicht viel nutzen, da wir sicherlich noch erleben werden, wie männer, die länger als fünfeinhalb wochen mit einer frau zusammen waren, ihr den indieser zeit gewohnten lebensstandard anschließend für die nächsten jahrzehnte sichern dürfen...

---Nun, geben wir die Hoffnung noch nicht ganz auf, dass wir es schaffen, rechtzeitig so viel Gegensteuer zu erzielen, dass es nie so weit kommen wird.

Gruss
Jolanda

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

tervara, Wednesday, 12.02.2003, 13:56 (vor 7747 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

Moin Ferdi,

Ein Ehepaar hatte in einem Ehevertrag gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Ausnahme war der Betreuungsunterhalt für die Kinder. Zugewinn und Versorgungsausgleich wurden ausgeschlossen, dafür zahlte der Mann in eine Kapitallebensversicherung ein.

der Richter hat vollkommen Recht...

So ein Vertrag ist IMHO nicht nur sittenwidrig, sondern auch ein Kapitalverbrechen...

Kapitallebensversicherung *schnaub*.. Also eine Wette auf den Tod seiner Angehörigen. Ungeachtet, wer jetzt Begünstigter des Vertrages ist: Die steuerlichen Vorteile liegen beim Versicherungsnehmer (also der, der einzahlt)...

Nachteile für die Begünstigten (Versicherten): Bei vorzeitiger Inanspruchnahmen (also vor Ablauf von 12 Jahren) wären sie diejenigen, welche die Kapitalertragssteuern zu zahlen hätten... Und aller Brechtigung der Gleichberechtigung: Das kann man wirklich nur noch als sittenwidrig bezeichnen...

Gruß

terVara

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Joachim, Thursday, 13.02.2003, 18:41 (vor 7746 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

Was lernen wir Männer daraus? Wer als Mann eine Ehe eingeht, begibt sich in einen rechtlosen Raum. Solange die Ehe besteht ist noch alles ok. Aber wehe, wenn die Frau keine Lust mehr hat! Dann ist der Mann regelmässig der Gelackmeierte.

Was sagt uns das, das nämlich das Unrecht schon vorprogrammiert ist wenn Mann sich auf eine Ehe und Kinder einlässt und wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, so ist man(n) erst recht arm dran!

Gruss
Joachim

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Maesi, Thursday, 27.02.2003, 01:35 (vor 7732 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

Hallo Ferdi

[...]
Ein Ehepaar hatte in einem Ehevertrag gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Ausnahme war der Betreuungsunterhalt für die Kinder. Zugewinn und Versorgungsausgleich wurden ausgeschlossen, dafür zahlte der Mann in eine Kapitallebensversicherung ein.
Bei der Scheidung wurde das Vertragswerk in allen wesentlichen Punkten zerpflückt. Die Ehefrau habe schliesslich durch ihren Beitrag zum gemeinsamen Haushalt Anspruch auf weitere Versorgung und werde durch den Vertrag verfassungswidrig benachteiligt. Daher erklärte das Gericht die "einseitige Aufbürdung von vertraglichen Lasten" als Verletzung von Grundrechten und verdonnerte den Mann zu Unterhaltszahlungen.

Das Thema 'Ehevertraege' wurde hier im Forum schon mehrmals angeschnitten. In bestimmten Punkten mag der Ehevertrag tatsaechlich nuetzlich sein; jedoch sollte sich niemand auf der sicheren Seite glauben, bloss weil er einen 'wasserdichten Ehevertrag' abgeschlossen hat. Die Gefahr, dass ein Ehevertrag nachtraeglich als unsittlich erklaert wird, ist akut; insbesondere bei Unterhaltsverzichtsklauseln in Zeiten der Not.

Sollte der Bundesgerichtshof noch einmal höchstrichterlich bestätigen, was das Bundesverfassungsgericht schon 2001 einmal entschieden hat, nämlich dass der gesamte Unterhaltsverzicht nichtig ist wenn eine nicht erwerbstätige und ein Kleinkind betreuende Mutter in einer notariellen Urkunde auf Unterhaltsansprüche verzichtet, dann ist eine grosse Anzahl der geschlossenen Ehevertrräge wertlos.

Sieht so aus.

Was lernen wir Männer daraus? Wer als Mann eine Ehe eingeht, begibt sich in einen rechtlosen Raum.

Gerade das Gegenteil ist der Fall, lieber Ferdi. Wer als Mann (oder auch Frau) eine Ehe eingeht, begibt sich eben nicht in einen rechtlosen Raum, sondern in ein Netzwerk aus genau aufeinander abgestimmten Regelungen und gut untereinander eingespielten Institutionen und Parteien (Richter, Anwaelte, Gutachter, etc.). Aus diesem engmaschigen Netz sich legal herauszuwinden, ohne allzusehr Federn zu lassen, ist nahezu unmoeglich. Durch das Jawort vor dem Zivilstandsamt hat man(n) sich in diese Falle begeben. Nur: die wenigsten wissen das. Nach dem Ende der Liebe und der gegenseitigen Achtung heisst es dann: 'die Ehe ist zerruettet'. Und genau dann schlaegt dieser verhaengnisvolle Automatismus mit absolut vorhersehbarer Abfolge zu, und alles ist fein saeuberlich durch Gesetze und Rechtsprechung (und somit rechtlich) abgesichert. Man(n) beachte jedoch: wenn es sich bei der Ehe um keinen rechtlosen Raum handelt, heisst das noch lange nicht, dass bei Ehescheidung vor Gericht Gerechtigkeit herrschte. Gott bewahre!

Finger weg von der Ehe. Nur als Single hat man die höchste Sicherheitsstufe, die zweithöchste ist Lebensgemeinschaft in der Wohnung der Frau. Alles andere ist ein Ritt über den Bodensee.

Es gibt natuerlich mehrere Motive zu heiraten oder aber die Finger von der Ehe zu lassen. IMHO haben viele Gruende, die frueher durchaus fuer die Ehe sprachen, an Gewicht verloren oder sind inzwischen voellig obsolet geworden. Frueher wurde normalerweise geheiratet, weil nur gemeinsam der Lebensunterhalt fuer die Familie bestritten werden konnte. Die Kinder waren auch da schon eine starke Belastung, aber sie waren gleichzeitig auch eine wirtschaftliche Absicherung des Lebensabends; als es noch keine Altersvorsorge gab, war mancheiner auf seine Nachkommen angewiesen, ansonsten landete er womoeglich irgendwann mal im Armenhaus. Sofern jemand viele Kinder hatte, stieg die Wahrscheinlichkeit durch gelebte Solidaritaet dieser Kinder ein gewisses Auskommen auch im Alter zu haben; ausserdem blieben die aelteren Familienmitglieder gerade auf dem Land haeufig in der Familie integriert und uebten auch dort noch Taetigkeiten aus, sodass sie einen Beitrag zum Ueberleben der wirtschaftlichen Einheit 'Familie' beitragen konnten. Die Notwendigkeit, dass Toechter und v.a. Soehne den eigenen Lebensabend absichern, ist heute im Zeitalter von Altersrenten schlichtweg nicht mehr gegeben; auch Arbeitlosigkeit, Krankheit oder Behinderung werden durch Sozialwerke aufgefangen. Die persoenlich gelebte Solidaritaet wurde durch unpersoenliche Solidaritaet im Rahmen von Sozialwerken abgeloest. Geheiratet wird heute in erster Linie aus Liebe (oder vielmehr Verliebtheit); gerade die Liebe jedoch erweist sich als aeusserst truegerische Grundlage fuer einen gemeinsamen Lebensentwurf.
Was viele Leute heutzutage nicht wahrhaben wollen, ist die Tatsache, dass die soziale Gemeinschaft von Menschen fast immer eine Zweckgemeinschaft ist. Solange ein bestimmter Zweck damit erfuellt wird, haelt die darauf beruhende Gemeinschaft. Die traditionelle Ehe war ein typisches Beispiel einer Zweckgemeinschaft: der Zweck der Ehe war die wirtschaftliche Absicherung der Ehepartner sowie von deren Kindern. Dieser Zweck entfaellt heute in den westlichen Industriestaaten weitgehend. Die Folge davon war und ist eine stetige Zunahme von Scheidungen. Eine Scheidung bedeutet zwar auch heute noch grosse wirtschaftliche Schwierigkeiten der beiden Expartner; sie weist allerdings fast nie lebensbedrohliche Ausmasse auf, denn die Grundbeduerfnisse (Nahrung, Kleidung, Obdach) des Menschen sind normalerweise durch den Sozialstaat gedeckt. Noch vor 60 Jahren war dies keineswegs gesichert. Genau dieser Zwang, durch Bildung einer Zweckgemeinschaft das Ueberleben dieser Gemeinschaft zu ermoeglichen oder zu erleichtern, hielt jahrtausendelang Familien, Sippen und Doerfer zusammen. Die selbstlose Solidaritaet (insbesondere gegenueber wildfremden Menschen), die so viele Gutmenschen v.a. linker und religioeser Provenienz predigen, ist groesstenteils Wunschdenken und spielt im Leben weiter Teile der Bevoelkerung eine voellig untergeordnete Rolle; der Normalverbraucher mag vielleicht fuer die Winterhilfe, Caritas, das Rote Kreuz, oder aehnliche Hilfswerke Geld, Kleider oder meinetwegen nicht mehr benoetigte Spielzeuge spenden, damit hat sich aber der Altruismus von IMHO weit ueber 90% der Bevoelkerung dann auch schon erschoepft.

Gefahr erkannt - Gefahr gebannt! Eigentlich schade, dass man als Mann, der Frauen mag, heutzutage sowas schreiben muss. Aber für die Zustände sind ausschliesslich diejenigen verantwortlich, die 1977 mit der Scheidungsreform die Scheidung zu einem Volkssport für Frauen gemacht haben.

Ich glaube nicht, dass diese Scheidungsreform eine wesentliche Schuld an der grossen Zahl der Scheidungen traegt; sie mag allenfalls einen gewissen Einfluss darauf gehabt haben. Es ist wohl einfach so, dass sich die wirtschaftliche Situation der Menschen seit Mitte der 50er Jahre in den Industriestaaten immer mehr verbessert hat. Parallel dazu hat die Gesellschaft eine Entwicklung zu immer staerkerer Individualisierung durchgemacht (letzteres haelt auch heute noch an). Diese beiden Entwicklungen sind IMHO die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Scheidungszahlen. Die Scheidungsreform war wohl eher die Reaktion auf ein Scheidungsrecht das aufgrund bereits angestiegener Scheidungszahlen von immer mehr Menschen als nicht mehr zeitgemaess empfunden wurde. Damit will ich nicht behaupten, dass ich das damals verabschiedete Scheidungsrecht fuer fair halte, im Gegenteil. Einerseits wollte man sich vom Schuldprinzip verabschieden (was man weitgehend auch erreichte), andererseits konnte man sich aber nicht konsequent zu einer Neudefinition der Ehe bzw. deren Beendigung durch Scheidung durchringen. Die Scheidungsfolgen (frueher direkt von der Schuldfrage abhaengig) wurden weiterhin gemaess anachronistischem Eheschema auf die beiden Ex-Partner aufgeteilt (Kinder zur Mutter, Einkommen erwirtschaftet der Vater). Hier haette man konsequenterweise nur noch den Unterhalt fuer die Kinder beibehalten sollen; der Zwang zum Unterhalt an den Expartner (sogenannte nacheheliche Solidaritaet) haette ersatzlos gestrichen werden sollen, da mit der Ehe ja auch die wirtschaftliche Einheit der beiden Ex-Partner aufgeloest wurde. Aus steuerlicher Sicht wurde das pikanterweise tatsaechlich durchgezogen (Steuerklasse 1 fuer den Unterhaltszahler bringt halt dem Staat Deutschland mehr Steuern ein). Wie wir sehen, konnte sich der damalige Gesetzgeber offenbar nicht vollstaendig vom alten Eheideal verabschieden, aus welchen Gruenden auch immer.
Die traditionelle Ehe (mit dem Hintergedanken der wirtschaftlichen Versorgung) wird wohl noch weiter an Bedeutung verlieren. Auch die Zahl der Kinder wird noch weiter zurueckgehen, da deren Zweck zur wirtschaftlichen Sicherung des eigenen Lebensabends nicht mehr besteht (zumindest in Form direkter Solidaritaet). Im Gegenteil: Kinder werden heute v.a. als wirtschaftliche Last empfunden, was in zahlreichen Studien ueber die Kosten der Kinder fuer die Eltern aufgezeigt wird; der emotionale Gewinn, den Kinder bringen, ist kaum je Thema in der oeffentlichen Debatte, wogegen ueber die Umstaende, die der Nachwuchs verursacht, insbesondere von Alleinerziehenden sehr wirkungsvoll gejammert wird. Meine Ansicht ist da konsequent: wer Kinder zeugt bzw. empfaengt, ist auch verantwortlich fuer sie.

Gruss

Maesi

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