Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutzgesetz

Markus, Monday, 10.02.2003, 18:37 (vor 7749 Tagen)

Kann mir jemand von Euch den genauen Ablauf mal näher erklären.

Die Frau ruft die Polizei und sagt, dass ihr Ehemann sie geschlagen hat.

Wie geht es dann genau weiter?

Liebe Grüße,

Markus

Re: Gewaltschutzgesetz

Rotstift, Monday, 10.02.2003, 18:45 (vor 7749 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz von Markus am 10. Februar 2003 16:37:37:

Die Polizei kommt, die Geschlagene bleibt, der Schläger geht.

Re: Gewaltschutzgesetz

Uwe, Tuesday, 11.02.2003, 01:14 (vor 7749 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz von Markus am 10. Februar 2003 16:37:37:

Kann mir jemand von Euch den genauen Ablauf mal näher erklären.
Die Frau ruft die Polizei und sagt, dass ihr Ehemann sie geschlagen hat.
Wie geht es dann genau weiter?
Liebe Grüße,
Markus

Wie jemand anders schon geschrieben hat - Du hast die Arschkarte gezogen.
Dabei langt theoretisch allein schon die Anschuldigung der Frau. Wenn sie es ganz geschickt machen will, wird sie zuerst beim Frauenhaus anrufen, dort "Asyl" beantragen und dann mit Verstärkung zur Polizei gehen....

Gruß

Uwe

Zickenthron

Re: Gewaltschutzgesetz

Chrissi, Tuesday, 11.02.2003, 10:30 (vor 7748 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz von Uwe am 10. Februar 2003 23:14:48:

Wie jemand anders schon geschrieben hat - Du hast die Arschkarte gezogen.
Dabei langt theoretisch allein schon die Anschuldigung der Frau. Wenn sie es ganz geschickt machen will, wird sie zuerst beim Frauenhaus anrufen, dort "Asyl" beantragen und dann mit Verstärkung zur Polizei gehen....

Eine wiederliche Art Klisches für sich auszuspielen, aber wir leben hier nicht im wilden Westen, was Recht ist muss recht bleiben und Unrecht keinen Nährboden finden.

Re: Gewaltschutzgesetz

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.02.2003, 10:43 (vor 7748 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz von Markus am 10. Februar 2003 16:37:37:

Hi Markus,

Kann mir jemand von Euch den genauen Ablauf mal näher erklären.
Die Frau ruft die Polizei und sagt, dass ihr Ehemann sie geschlagen hat.
Wie geht es dann genau weiter?

wenn du dich für den _ganz_ genauen Ablauf interessierst, könntest du dir die entsprechende Broschüre des Bundesministeriums bestellen: <a href= http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Artikel/ix_68592.htm?template=single&id=68592_47... >Hier klicken[/link]

Herzlicher Gruß

Arne

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