Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kant sah es anders

Beelzebub, Thursday, 11.05.2006, 00:42 (vor 6554 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Heute im FAZ-Feuilleton von Rüdiger am 09. Mai 2006 21:58:09:

Hi Rüdiger,

gute Idee. Würde glatt selber einen Leserbrief schreiben, aber ich habe keine Lust, extra wegen des einen Artikels die FAZ zu kaufen und in der online Ausgabe steht nix dazu.

Vielleicht könntest du ja folgendes in deinen Brief einbauen:

Das Problem ist schon ziemlich alt, schon vor über 2000 Jahren hat sich ein griechischer Philosoph namens Karneades dazu seine Gedanken gemacht und dabei folgenden Fall ersonnen:

Von zwei Schiffbrüchigen hat sich der eine auf ein treibendes Brett gerettet, das nur eine Person zu tragen vermag. Der Zweite schwimmt zum Brett hin und stösst den Ersten ins Wasser, um sich selbst das Leben zu retten. Kann dieser Zweite deswegen bestraft werden, wenn er als Überlebender gerettet wird, aber der Erste ertrinkt?

Über dieses "Brett des Karneades" (mit bis heute immer mal wieder Kandidaten in der mündlichen Juraexamensprüfung konfrontiert werden) hat sich auch Immanuel Kant Gedanken gemacht und ist dabei zu dem Schluß gekommen, dass die Tat des Überlebenden nicht etwa gerechtfertigt ist, sondern, viel stärker noch: "unbestrafbar".

Nach Kant wäre dem Matrosen also nicht mal dann ein Vorwurf zu machen gewesen, wenn er, um sich selber zu retten, jemand anderen - und sei es eine Frau - ins Wasser gestoßen hätte.

Komisch, dass ausgerechnet die Journalisten eines so bildungsbeflissen-bürgerlich-konservatives Blattes wie der FAZ ihren Kant nicht gelesen haben.

Greets

Beelzebub


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