Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn Ferien zur Hölle werden

Odin, Thursday, 09.06.2005, 14:52 (vor 6895 Tagen)

Wenn Ferien zur Hölle werden
Hilfe für Scheidungskinder

Vom 09.06.2005

SPRENDLINGEN Bald sind Sommerferien. Während für die meisten die schönste Zeit des Jahres beginnt, leiden Scheidungskinder unterm Streit der Eltern ums Umgangsrecht. "Dann wird diese Zeit schnell zur Hölle", sagt Iris Geissler vom Deutschen Kinderschutzbund Mainz.

Von Silke Fritz

Hilfe finden Eltern und Kinder seit zwei Jahren bei der Familienberatungsstelle des Kinderschutzbundes Mainz in Sprendlingen. Sozialpädagoge Harold Keppel sucht mit den betroffenen Familien nach Lösungen, um voreilige Kontaktabbrüche zu verhindern. Die Beratung ist anonym, kostenlos und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

Steigende Zahlen in der Familienberatungsstelle zeigen die Notwendigkeit dieses Angebots, so Iris Geissler. Das 1998 reformierte Kindschaftrechtes schützt zwar das Recht der Kinder auf beide Elternteile, doch nach Erkenntnissen des Kinderschutzbundes müssen zunehmend mehr Kinder auf ein Elternteil verzichten. Meist wird der Umgang mit dem Vater verboten. Die Folge: Die Kinder werden teilweise psychisch krank. "Den Eltern ist es nicht gelungen, ihre Konflikte als Paar zu überwinden und ihre Aufgaben als Eltern wahrzunehmen", erklärt Iris Geissler.

Problematisch sei, dass die Eltern oft gar nicht von ihrem Kind sprechen, ergänzt Sozialpädagoge Harold Keppel. "Ich frage dann immer, ob denn einer mal das Kind gefragt hat, wo es hin will. Der Fokus muss bei dem Kind liegen", so Keppel. Die Kinder hätten schließlich ein Recht darauf, ihre Sache zu vertreten. Erhebungen zeigten, dass Eltern im Schnitt nur zehn Minuten pro Tag mit ihrem Kind reden, berichtet Keppel. Meist kämen die Erziehungsberechtigten zu Harold Keppel, wenn das Kind nach der Scheidung plötzlich macht, was es will, oder die Leistungen in der Schule abfallen.

Harold Keppel redet dann getrennt mit dem Kind und der Mutter beziehungsweise dem Vater. Auch Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, melden sich bei der Familienberatungsstelle. Diese Situation erfordere besonderes Fingerspitzengefühl, erklärt Keppel, der in solchen Fällen auch mit der Gegenseite spricht.

"Man darf nicht nur schwarz und weiß sehen." Eltern, die ihr Kind lange nicht gesehen haben und nun über eine gerichtliche Umgangsberechtigung verfügen, können sich an den Kinderschutzbund wenden. Mitarbeiter helfen dann dem betroffenen Elternteil, wieder eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen.

Die Hemmschwelle, die Beratungsstelle aufzusuchen, ist noch hoch. "Viele denken, dass jeder Hilferuf ein Eingeständnis ist, versagt zu haben", sagt Harold Keppel.

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=1927496


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