Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gentests - ohne Kommentar

Odin, Tuesday, 18.02.2003, 14:43 (vor 7741 Tagen)

Massen-Gentest nach Babymord war unzulässig
Gericht gibt Frauen Recht, die Teilnahme verweigert hatten

Regensburg (lb).

Die zwangsweise Untersuchung von Frauen im Rahmen eines Massen-Gentests
während der Ermittlungen zu einem Babymord war unzulässig. Das hat das
Landgericht Regensburg entschieden. Damit brauchen zwölf Frauen, die
eine Teilnahme an der polizeilichen Reihenuntersuchung verweigert
hatten, keine Speichelproben für eine DNA-Analyse abgeben. Das
Landgericht habe bemängelt, dass es keinen Anfangsverdacht gegen die
Frauen gebe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

Mit dem Reihen-Gentest wollten die Ermittler der Mordkommission das an
einem Neugeborenen begangene Verbrechen vom Sommer 2000 aufklären.
Damals war die Leiche eines Säuglings im Main-Donau-Kanal beim
niederbayerischen Essing entdeckt worden. Das kleine Mädchen war laut
der Obduktion kurz nach der Geburt getötet worden.

Rund 1300 junge Frauen, die nach den Recherchen der Ermittler als
Mutter des Säuglings in Betracht kamen, wurden deshalb im Frühjahr 2002
zu einem aufsehenerregenden Massen-Gentest geladen. Dies war die erste
kriminalistische DNA-Reihenuntersuchung an Frauen in Deutschland.

Die Mehrzahl der geladenen Frauen beteiligte sich freiwillig an der
Untersuchung. Die Tat konnte dadurch allerdings nicht aufgeklärt
werden.

Gegen ein Dutzend Frauen, die nicht am Gentest teilnehmen wollten,
erwirkte die Staatsanwaltschaft Regensburg beim Amtsgericht
Zwangsbeschlüsse. Dagegen legten drei Frauen beim Landgericht
erfolgreich Beschwerde ein. Nach Ansicht des Gerichts reicht es für
einen Anfangsverdacht nicht aus, dass die Frauen in einem bestimmten
Alter sind und zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Fundortes der
Babyleiche wohnten.

Laut Attest noch Jungfrau

Zudem konnten die Frauen weitere Unterlagen vorlegen, die gegen eine
Täterschaft sprachen. So ist eine der Frauen, die den Gentest
verweigerten, laut einem ärztlichen Attest noch Jungfrau.

Wegen der anhängigen Beschwerde der drei Frauen beim Landgericht hatte
die Staatsanwaltschaft auch die Beschlüsse gegen die neun anderen
Frauen nicht vollstreckt.

Die Ermittler gehen nun davon aus, dass das Verbrechen an dem Baby
möglicherweise niemals aufgeklärt werden kann.


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