Gewaltschutzgesetz
Markus, Monday, 10.02.2003, 18:37 (vor 7934 Tagen)
Kann mir jemand von Euch den genauen Ablauf mal näher erklären.
Die Frau ruft die Polizei und sagt, dass ihr Ehemann sie geschlagen hat.
Wie geht es dann genau weiter?
Liebe Grüße,
Markus
Re: Gewaltschutzgesetz
Rotstift, Monday, 10.02.2003, 18:45 (vor 7934 Tagen) @ Markus
Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz von Markus am 10. Februar 2003 16:37:37:
Die Polizei kommt, die Geschlagene bleibt, der Schläger geht.
Re: Gewaltschutzgesetz
Uwe, Tuesday, 11.02.2003, 01:14 (vor 7934 Tagen) @ Markus
Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz von Markus am 10. Februar 2003 16:37:37:
Kann mir jemand von Euch den genauen Ablauf mal näher erklären.
Die Frau ruft die Polizei und sagt, dass ihr Ehemann sie geschlagen hat.
Wie geht es dann genau weiter?
Liebe Grüße,
Markus
Wie jemand anders schon geschrieben hat - Du hast die Arschkarte gezogen.
Dabei langt theoretisch allein schon die Anschuldigung der Frau. Wenn sie es ganz geschickt machen will, wird sie zuerst beim Frauenhaus anrufen, dort "Asyl" beantragen und dann mit Verstärkung zur Polizei gehen....
Gruß
Uwe
Re: Gewaltschutzgesetz
Chrissi, Tuesday, 11.02.2003, 10:30 (vor 7934 Tagen) @ Uwe
Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz von Uwe am 10. Februar 2003 23:14:48:
Wie jemand anders schon geschrieben hat - Du hast die Arschkarte gezogen.
Dabei langt theoretisch allein schon die Anschuldigung der Frau. Wenn sie es ganz geschickt machen will, wird sie zuerst beim Frauenhaus anrufen, dort "Asyl" beantragen und dann mit Verstärkung zur Polizei gehen....
Eine wiederliche Art Klisches für sich auszuspielen, aber wir leben hier nicht im wilden Westen, was Recht ist muss recht bleiben und Unrecht keinen Nährboden finden.
Re: Gewaltschutzgesetz
Arne Hoffmann, Tuesday, 11.02.2003, 10:43 (vor 7934 Tagen) @ Markus
Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz von Markus am 10. Februar 2003 16:37:37:
Hi Markus,
Kann mir jemand von Euch den genauen Ablauf mal näher erklären.
Die Frau ruft die Polizei und sagt, dass ihr Ehemann sie geschlagen hat.
Wie geht es dann genau weiter?
wenn du dich für den _ganz_ genauen Ablauf interessierst, könntest du dir die entsprechende Broschüre des Bundesministeriums bestellen: <a href= http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Artikel/ix_68592.htm?template=single&id=68592_47... >Hier klicken[/link]
Herzlicher Gruß
Arne