Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Single, du hast nicht ganz unrecht!

Sven, Wednesday, 27.06.2001, 13:50 (vor 8337 Tagen)

Der folgende Artikel stammt aus der BILD online (und ist daher auch mit etwas Vorsicht zu genießen). Sollte der Inhalt aber wirklich der Wahrheit entspechen, kann sich der Mann nur noch den Strick nehmen. Die Geliebte lebt in Saus und Braus und er steht am Rande der Sozialhilfe. Die Ehefrau wird im Gegensatz zur Geliebten auch beschissen. Lest selber:

Hannover – Wenn dieser Mann sein Gehalt bekommt, freuen sich ‘ne ganze Menge Menschen. Seine Ex-Frau. Seine Tochter. Seine Ex-Geliebte. Sein Sohn. Nur er selbst nicht.

Lesen Sie, wie das komplizierte deutsche Unterhaltsrecht einem untreuen Ehemann das Leben schwer macht.

Vor zwei Jahren wechselte Prokurist Friedrich G. (44) aus Hessen beruflich nach Hannover, Ehefrau und Tochter blieben in der Heimat. Nach einigen Monaten begann er eine Affäre mit Sachbearbeiterin Barbara (35).

Sie wurde von ihm schwanger, gebar Söhnchen Christopher – und verklagte den Prokuristen auf sogenannten Betreuungsunterhalt (§ 1615,1 BGB). Das sieht vor: Mütter von unehelichen Kindern haben einen Unterhaltsanspruch wie verheiratete Frauen. Zusatz: Die Höhe orientiert sich am letzten Netto-Gehalt der Dame.

Die Folge: eine knallharte Rechnung des Amtsgerichts Hannover. Der Prokurist (6700 Mark netto) muss der Geliebten monatlich 2804 Mark zahlen, seinem unehelichen Sohn 604 Mark. Dazu erhält die Frau noch 600 Mark Erziehungsgeld (vom Staat) – alles zusammen 4008 Mark.

Schlimmer geht’s nicht, denken Sie?

Doch: Auch die Ehefrau des Prokuristen ließ sich scheiden – an sie und die gemeinsame Tochter zahlt er jetzt 1440 Mark.

Der Prokurist: „Nach Abzug von Verpflichtungen wie Lebensversicherung, Raten für eine Eigentumswohnung und so bleiben mir genau 1100 Mark. Ich muss einen Kredit aufnehmen, um über die Runden zu kommen.“

Sven


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