Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Selbstkontrolle der Justiz hat versagt?!

Michael Baleanu, Monday, 07.11.2011, 10:21 (vor 4548 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

Rainers Theorie über die Scheinwelten da oben (besser gesagt: Parallelwelten) ist wohl seit Längerem bekannt: Verfassungskreislauf.

Immer mehr Menschen sind der Meinung, dass wir eine auf Eigennutz beruhende Gesellschaftsform haben, die eher eine Mischung aus Ochlokratie (jeder gegen jeden) und Oligarchie (Lobbyisten) darstellt - glaube ich zumindest. Diese Form sollten wir besser mit Idiokratie (der Feminismus als nützlicher Idiot einer tumben, misandrischen Ideologie) bezeichnen.

Wie auch immer, die nächste Gesellschaftsform muss sich auf jeden Fall mit der Rolle der Justiz in den Niedergang der Familie als Keimzelle der Gesellschaft auseinandersetzen. Die Integration dieser Schein-/Parallelwelt, genannt Justiz, in unserer realen Welt wird aber wohl kaum gelingen, wenn wir nicht für ausreichend Öffentlichkeit sorgen.

Tatsache bleibt, dass wir eine Justiz haben, die die Reihenfolge der Gesetze auf den Kopf gestellt hat, indem man zuerst die ZPO und erst dann das BGB und in den seltensten Fällen das GG anwendet, siehe Fall Zaunegger gegen Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder, §1226 b BGB.

Um die Justiz dazu zu bringen, ein menschliches Familienrecht einzuhalten, das auch die Rechte des Vaters anerkennt, auch durch die richtige Reihenfolge der Einhaltung der Gesetze, muss eine wirksame Kontrolle eingeführt werden, die trotzdem die Unabhängigkeit der Richter nicht einschränken soll.

Wie das gehen soll, würde den Rahmen des Forums hier sprengen.

Solche Gedankengänge können kaum in die Öffentlichkeit gebracht werden, da sie von de Medien nicht aufgegriffen werden. Nur so lässt sich erklären, dass ein Herr von Gravenreuth unter dem Schutz seiner Kollegen so lange ungestraft wüten durfte.

Nun habe ich es geschafft, meinen Fall als allgemeine Frage im abgeordnetenwatch zu stellen. Damit ist Öffentlichkeit hergestellt worden.

Vielleicht sollte diese Art der Fragestellung als Muster herangezogen werden: Die Prüfung der Tatsachen wird von den Gerichten UND Staatsanwaltschaften in der I. Instanz, (und selten in der II. Instanz), zumindest im Familienrecht, nicht mehr durchgeführt!

Der Anstieg der Neuzugänge im Familienrecht um 23% in 2010 auf fast 700000 führte zu keiner Verfassungsvorlage beim BVerfG. Das ist ein sicheres Zechen dafür, dass die Justiz nur die Selbstbedienung der Scheidungsindustrie schützt, nicht aber das Wohl unserer Kinder.

Wenn viele ähnliche Fragen stellen, dann stellen wir ausreichend Öffentlichkeit her.

Darüber hinaus immer daran denken, dass eine Reform der Justiz mehr als notwendig erscheint, unabhängig davon, ob nun eine Revolution bevorsteht oder nicht.

Um solchen Fragen mehr Gewicht zu geben, bitte ich um Eintragung als Interessent.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Michael


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