Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Floh @, Monday, 19.12.2011, 21:41 (vor 4531 Tagen)

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Weihnachtswunsch vor dem Amtsgericht entschieden/Erzeuger hat Umgangspflicht(*)

Ihr größter Wunsch zu Weihnachten ist es, ihren Vater kennenzulernen. Dieses Begehren zweier Mädchen, zwei und vier Jahre alt, wurde jetzt vor Gericht durchgesetzt. Im Namen ihrer Kinder reichte die Mutter Klage beim Amtsgericht Hannover ein. „Der Vater hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit seinen Kindern“, sagt deren Anwältin, Kathrin Renner-Grützmacher. Wie die Familienrechtlerin berichtet, hatte der Vater zwar die Vaterschaft für die beiden Mädchen anerkannt, den Kontakt zu der Familie aber schon vor längerer Zeit abgebrochen – auch weil er mit einer anderen Frau weitere Kinder hat. Irgendwann hätten sich die beiden Mädchen aber für ihren Papa interessiert und immer wieder nach ihm gefragt. Die Mutter stellte daraufhin ein Foto des Vaters in den Zimmern der Kinder auf. „Irgendwie ist er so Teil ihres Lebens geworden“, sagt die Anwältin. Die Mädchen bemühten sich auch redlich, Kontakt zu ihrem Erzeuger aufzunehmen, sie schickten Geburtstagskarten und selbst gemalte Bilder – allerdings blieben ihre Bemühungen stets unbeantwortet. Der Vater schwieg beharrlich. Die Mutter habe sich lange gefragt, was sie tun könne. Bald drängten die Mädchen noch mehr: „Sie wollten wissen, wie ihr Papa denn so ist und ob er denn nicht mal vorbeikommen könne.“ Schließlich hätten sie sich „den Papa zu Weihnachten gewünscht“. Anwältin Renner-Grützmacher riet der Mutter daraufhin, die Umgangspflicht gerichtlich feststellen zu lassen. Derartige Klagen seien selten, sagt Familienrichter Marco Hartrich. Im Normalfall kämpften eher getrennt lebende Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürften, für ihre Umgangsrechte. Wenn Kinder klagten, hätten die Richter zwar die Möglichkeit, die Väter oder Mütter per Beschluss zum Umgang zu verpflichten. Kämen die beklagten Elternteile dem aber nicht nach, gebe es keine Zwangsmaßnahmen. „Die Verpflichtung ist praktisch nicht vollstreckbar“, sagt Hartrich. „Das lässt sich nicht erzwingen.“ Auch Renner-Grützmacher, die als sogenannter Verfahrensbeistand schon mehrere Kinder in ähnlich gelagerten Fällen vertreten hat, weiß um das Problem. Deshalb ist der Gang vor Gericht ihrer Auffassung nach eher eine Erziehungsmaßnahme: „Es soll den Vater wachrütteln und an seine Verantwortung appellieren“, sagt sie. „Manchmal nimmt das auch die Last der Entscheidung von ihm.“ Im Fall der beiden kleinen Mädchen ist dies offenbar geglückt. Bei einer Anhörung vor dem Amtsgericht kam es zu einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Vater versprach, die Kinder kurz vor Weihnachten zu besuchen. Von Januar an will er sie nach Angaben der Anwältin dann zunächst alle zwei Monate sehen. „Und es sah so aus, als freute er sich darüber.“
19.12.2011 / HAZ Seite 17 Ressort: HANN
szmtag

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Kinder-klagen-Vater-zum-Fest-herbei#

Mein Leserbrief:
"Warum soll ein Vater, der als "ERZEUGER" bezeichnet wird, Kontakt mit seinen Kindern suchen oder ist er vom Beruf Landwirt?
Wie wäre die Redaktion, wenn eine Mutter als "AUSTRÄGERIN" oder "ERZEUGERIN" bezeichnet würde?"

(*)Dies Zeile ist nur in der gedruckten Ausgabe zu lesen.

Gruß
Flohgast

Ein Witz!

Aaron, Monday, 19.12.2011, 22:48 (vor 4531 Tagen) @ Floh

Den Mann als schlechten Vater hinzustellen, halte ich für völlig falsch. Der hat ganz rational und konsequent gehandelt. Ehe er sich einem jahrzehntelangen sinnlosen Rechtskrieg mit einer durchgeknallten Mutter, dem Familiengericht und Jugendamt liefert, hat der einfach die Konsequenzen gezogen. Da Väterentsorgung eine rein weibliche Domäne ist, muss die Gesellschaft die Reaktion des Vaters auch nicht sonderlich verwundern. Es ist geradezu grotesk, dass in 1 von 20 Millionen Fällen die Frau mal anders handelt und nun ganz sicher wieder alle Männer als schlechte Väter hingestellt werden. Der Anwaltsschlampe ist es scheinbar egal wie sie ihr Geld verdient, ob mit Väterentsorgung oder Väterherbeiführungsklage. Hauptsache auf dem Rücken der Kinder klagen und abzocken.

Nicht nur der Vater, der freiwillig gegangen ist (sonst wird er ja kostenintensiv entsorgt), sondern auch die Kinder sind Opfer des feministischen Systems geworden. Man muss sich das mal vorstellen, wie weit diese Verbrecherinnen die Menschen getrieben haben, wenn ein Vater seine eigenen Kinder verlässt, weil er Angst vor dem feministischen Rechtskrieg der PAS-Ex und dem erbarmumgslosen Druck der Familiengerichte und Jugendämter hat!

Wenn die Mutter damit drin hängt, gehts ganz sicher nur ums Geld. Für die Anwaltsschlampe sowieso.

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Rainer ⌂, Tuesday, 20.12.2011, 01:47 (vor 4531 Tagen) @ Floh

Bei einer Anhörung vor dem Amtsgericht kam es zu einer Vereinbarung
zwischen den Parteien. Der Vater versprach, die Kinder kurz vor Weihnachten
zu besuchen.

Wie? Vater kommt zur Echse um die Kinder zu besuchen? Wieso besuchen die Kinder nicht den Vater?

Hier stimmt doch was nicht?

Rainer

--
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Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Morpheus, Tuesday, 20.12.2011, 01:56 (vor 4531 Tagen) @ Rainer

Wie? Vater kommt zur Echse um die Kinder zu besuchen? Wieso besuchen die Kinder nicht den Vater?

Na ei, damit Muddi - falls Vati 's Maul aufmacht - sofort einschreiten kann. Die Kinder könnten ja auf einmal mit der Realität konfrontiert werden (voll Autobahn). Und das mögen RichterInnen und Muddis überhaupt nicht! Außerdem könnten die eine Beziehung zu den (Halb-)Geschwistern aufbauen ("aufbauen?" - geht gar nicht).

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Detektor, Tuesday, 20.12.2011, 05:33 (vor 4531 Tagen) @ Floh

Es geht hier ersichtlich darum, dem Mann eine auszuwischen. Kämpft der Vater um seine Kinder, bekommt er sie nicht. Kämpft er aber nicht, soll ihm offenbar das aufgezwungen werden, was er nicht will. Sonst würde sich auch Miss Doppelnane nicht so reinhängen. Letzten Endes also eine reine Machtdemonstration, die je nach Bedarf ausgeübt wird.

Wahrscheinlich wurmt da im Hintergrund besonders, dass der Mann nicht bedröppelt in seiner leeren Mietskasernen-Wohnung hockt, sondern die Frechheit besaß, eine neue Familie mit Kindern zu gründen und offenbar damit glücklich zu sein. Da fühlt sich die Ex-Missi natürlich nicht mehr auf dem hohen Ross. Und am schönsten wäre es natürlich gewesen, wenn man den Papa zum Weihnachtsfest von seiner neuen Familie hätte wegholen können.

Diese Kinderstory da drumherum halte ich im Zuge dessen übrigens für möglicherweise nur erfunden, damit die Sache mit ein bißchen mehr Herzenswärme rüberkommt. Treibende Kraft dürfte eher die Alte mit ihrer Doppelnamen-Wauau im Schlepptau sein. um den Vater aus dem neuen Familienclan zu reißen.

Ich hätte mir den Spaß gemacht, meine neue Familie eingeweiht und mental vorbereitet und die Kinder zu mir nach Hause eingeladen, um gemeinsam zu feiern. Von mir aus sogar mit der Echse. Oder eben mit der ganzen neuen Familie hin zu ihr. Umgangswunsch gewahrt. Oder? ;-)

In Zukunft hörst dann du von der Ex nie wieder was. Auch eine Erziehungsmaßnahme.

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Sven ⌂, Wolfsburg, Tuesday, 20.12.2011, 05:56 (vor 4531 Tagen) @ Floh

Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht.

Der Artikel gibt nun zwar wenig her bezüglich der Hintergründe, was irgendwelche Spekulationen über die Beweggründe der Mutter auch substanzlos macht. Aber im Sinne eines in dubio pro reo sei einmal angenommen, die Schilderungen entsprechen der Wahrheit.

Die Mutter stellt also ein Bild des Vaters ins Zimmer der Kinder, welche entweder aus eigenem Antrieb oder Anleitung der Mutter dem Vater sogar Geburtstagskarten und selbstgemalte Bilder schicken - und sich seine Präsenz letzthin zu Weihnachten wünschen. Wie würden ein solches Ansinnen wohl jene Väter bewerten, die seit Jahren genau darum gegen umgangsvereitelnde Mütter kämpfen?

Darüber hinaus weist der Artikel durchaus darauf hin, dass der Regelfall eher anders aussieht - ebenso darauf, dass es keine Möglichkeit einer Zwangsmaßnahme gibt, weshalb das Ganze auch in einer gemeinsamen Vereinbarung ihr Ende fand. Unbeantwortet bleibt lediglich die Frage, wer die Kosten dieser Unternehmung zu tragen hatte.

Am Ende bleibt allenfalls die Vermutung, dass der Vater gerade wegen des geschilderten Regelfalles den Kontakt abgebrochen hat - weil er sich gar keine Umgangsmöglichkeit ausmalte und daher sein Herz aus Selbstschutz lieber verschlossen hielt.

Zum Aufregen taugen da wohl eher ganz andere Fälle.

Gruß,

Sven

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Detektor, Tuesday, 20.12.2011, 07:12 (vor 4531 Tagen) @ Sven

Es geht um die Degradierung zum Objekt.

Soll der Mann aus dem Leben verschwinden, verschwindet er. Soll er da sein, so hat er auf der Matte zu stehen.

Jede Art von Freiheit und Möglichkeiten, die ein Mann für sich beanspruchen könnte, ist ihnen ein Greuel!

Siehe dazu auch den mal wieder sehr bezeichnenden ersten Kommentar unter dem verlinkten Artikel von User(In) DuDu.

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Sven ⌂, Wolfsburg, Tuesday, 20.12.2011, 14:25 (vor 4530 Tagen) @ Detektor

Das ist in der Sache völlig korrekt. Jedoch:

In diesem Fall hat das Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Demnach ist das Kind Subjekt und beide Eltern Objekt. Es ist dem frauenzentrierten Umgangsrecht geschuldet, dass die Frauen die Zuweisung als Objekt nicht nötig haben, da sie in der Regel automatisch bei Umgangsprozessen das Kind zugesprochen bekommen.

Da es somit der Vater ist, der aus der Familie geworfen wird, ist die Objektrolle zwangsläufig für ihn reserviert. Sofern die Geschichte stimmt, dürfte dies den Kindern jedoch ziemlich egal sein. Die möchten ihren Vater kennenlernen und zu Weihnachten sehen, ein Wunsch, der durchaus verständlich und unterstützenswert ist.

Aus männerrechtlicher Perspektive kann man hier sicherlich ein weiteres Mosaikstück in der Entmenschlichung des Mannes und Vaters sehen. Stellt sich nur die Frage, ob man jedweden Sachverhalt aus diesem Blickwinkel betrachten muss - oder sich die Option offenhält, dass manche Bedürfnisse schlichtweg aus menschlichen Emotionen geboren sind.

Zudem mag sich ein Jeder fragen, wie er urteilen würde, wären die Geschlechterrollen vertauscht. Würde man dann die Objektrolle der Mutter verurteilen - oder doch eher die Verantwortung des Vaters loben, der dem Kind beide Elternteile erhalten möchte?

Gruß,

Sven

Strategie?

Rainer ⌂, Tuesday, 20.12.2011, 09:28 (vor 4531 Tagen) @ Sven

Am Ende bleibt allenfalls die Vermutung, dass der Vater gerade wegen des
geschilderten Regelfalles den Kontakt abgebrochen hat - weil er sich gar
keine Umgangsmöglichkeit ausmalte und daher sein Herz aus Selbstschutz
lieber verschlossen hielt.

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Vater die Strategie der Ignoranz und Ablehnung gegenüber seinen Kindern gefahren ist, um einen regelmäßigen Umgang zu bekommen. Die Strategie ist am Ende aufgegangen, denn er wurde durch richterlichen Beschluss zum Umgang mit seinen Kindern "gezwungen". Er muss allerdings gegenüber der Echse das Bild aufrecht erhalten, das er den Umgang nicht freiwillig macht und für ihn eine Last ist.

Rainer

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Strategie?

Sven ⌂, Wolfsburg, Tuesday, 20.12.2011, 14:30 (vor 4530 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer,

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Vater die Strategie der Ignoranz und
Ablehnung gegenüber seinen Kindern gefahren ist, um einen regelmäßigen
Umgang zu bekommen. Die Strategie ist am Ende aufgegangen, denn er wurde
durch richterlichen Beschluss zum Umgang mit seinen Kindern "gezwungen". Er
muss allerdings gegenüber der Echse das Bild aufrecht erhalten, das er den
Umgang nicht freiwillig macht und für ihn eine Last ist.

Sehr clever. Die Strategie macht in der Tat sogar Sinn, denn sofern die Ex es darauf anlegt, dem Vater möglichst viel Schaden zuzufügen und ihm ihren Willen aufzuzwingen, bräuchte man ihr das vom Vater gewünschte Ziel lediglich als "widerwilliges Opfer" verkaufen.

Es sagt jedoch sehr viel über den Zustand unserer Gesellschaft aus, wenn ein Vater für solch elementare Bedürfnisse derartige Strategien gegen Ex und Justizia fahren muss - und daran ist wenig Schmeichelhaftes...

Gruß,

Sven

Austrägerin vs. Erzeuger

dentix07 @, Tuesday, 20.12.2011, 18:45 (vor 4530 Tagen) @ Floh

AUSTRÄGERIN ist guuuut! Werd' ich mir merken!

Guter Witz!

jens_, Tuesday, 20.12.2011, 20:15 (vor 4530 Tagen) @ Floh

Wenn man den "Erzeugern" bzw. "Zahleseln" und "Samenspendern" wirklich Verantwortung geben wollte, wuerde man Muettern nicht 100% des Sorgerechts geben! Alleine Schon die Abwertende Bezeichnung "Erzeuger" deutet schon die Funktion als Lueckenfueller und Pausenclown (und noch wichtiger: Geldspender) an.

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