Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Zwei Frauen kleben Mann Hoden an Oberschenkel wegen Fremdanmache

Manifoldunplugged, Tuesday, 06.09.2011, 20:00 (vor 4624 Tagen)

Weil der Freund der einen Frau sich an deren Kollegin ranmachte und mit ihr anscheinend fremdgehen wollte, betäubten und fesselten die zwei Frauen den Mann, klebten seine Hoden an den Oberschenkel und schminkten ihn zur Demütigung. Anschliessend machten sie Fotos von ihm, damit er gefälligst den Mund hielt.

Er erstattete dennoch Anzeige und nun kriegen beide Frauen eine vierzehnmonatige Strafe, selbstverständlich nur bedingt (Vaginapass ...).

Man beachte, dass der Mann noch nicht einmal mit der zweiten Frau tatsächlich fremdgegangen (sprich: im Bett war) war, sondern sich lediglich an diese ranmachte und schon rastete die Erste aus und greift zu solchen Mitteln.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Junge-Frauen-klebten-aus-Rache-die-Hoden-des-Fremdgehers-an/story/20043430

Komplett geistesgestört (kT)

Müller ⌂, Tuesday, 06.09.2011, 20:54 (vor 4624 Tagen) @ Manifoldunplugged

Zwei Frauen kleben Mann Hoden an Oberschenkel wegen Fremdanmache

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 06.09.2011, 21:24 (vor 4624 Tagen) @ Manifoldunplugged

In den Alkohol, den Petra dem Mann gab, hatte sie GBL (Gammahydroxybutyrolacton) gemischt.

Vörsätzliche schwere Körperverletzung

Gammahydroxybutyrolacton Quelle Schweizer Gesundheitsministerium

GBL und BD werden von der chemischen Industrie in riesigen Mengen produziert und für die Herstellung von zahlreichen Produkten wie z.B. Bauchemikalien oder Farben verwendet. Die Stoffe sind als gesundheitsschädlich eingestuft und gekennzeichnet. GHB und seine Ester (z.B. GBL) sind seit 2002 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Nicht industrieller Handel und Konsum sind daher verboten.

Verstoss gegen das BTM Gesetz der Schweiz.

Um das Opfer einzuschüchtern, schickte ihm Petra kurz nach der Tat unter falschem Namen eine Nachricht via Facebook. Darin droht sie, die unvorteilhaften Bilder zu veröffentlichen, falls er gegen sie oder Olga etwas unternehmen oder sich gar bei der Polizei melden sollte.

Erpressung.

Die beiden sind keine unbeschriebenen Blätter. Als sich im September 2009 frühmorgens eine Frau in einer Bar in Uster abschätzig über die beiden äusserte, zögerten Petra und Olga nicht lange. Die Frau aus der Schweiz und ihre Freundin mit ungarischen Wurzeln rissen ihr Opfer an den Haaren und schlugen ihm derart fest die Brille vom Kopf, dass es mit dem Kopf auf dem Tisch aufschlug und zu Boden fiel.

Anschliessend traten die beiden der Frau mit den Füssen gegen den Bauch, Brustkorb und Kopf. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, Prellungen, eine Verstauchung und musste stationär im Spital behandelt werden.

Wiederholungstäterinnen.

Heute Nachmittag wurden sie für die Attacke auf Michael angeklagt der sexuellen Nötigung, Freiheitsberaubung, mehrfachen einfachen Körperverletzung und des mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem wurden Petra für ihre Drohung via Facebook der versuchten Nötigung angeklagt. Für die Attacke auf die Frau wurden sie darüber hinaus des Angriffs angeklagt. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die beiden aggressiven Frauen werden mit 14 Monate bestraft. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Zehnfacher Vultejus Bonus?

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Zwei Frauen kleben Mann Hoden an Oberschenkel wegen Fremdanmache

Oz, Tuesday, 06.09.2011, 21:27 (vor 4624 Tagen) @ Manifoldunplugged

sexuellen Nötigung, Freiheitsberaubung, mehrfachen einfachen Körperverletzung und des mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz

Allein der Tatbestand der einfachen Körperverletzung kann mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden...
Wenn man alle anderen Anklagepunkte dazu betrachtet, dann ist das Strafmaß einfach nur ein Witz.

Nicht zu vergessen das die Taten gemeinschaftlich, geplant und am wehrlosen Opfer begangen wurden.

Einem Mann hätte man für diese Tat absolute Gemeingefährlichkeit attestiert.
Die Opferin hätte mit 22 aufgrund des schweren Traumas lebenslang in Rente gehen und sich der gesellschaftlichen Sollidarität sicher sein können !

--
- in der Regel haben Wikinger rote Bärte Oo -

Und, wen interessiert...

Kritiker, Tuesday, 06.09.2011, 21:46 (vor 4624 Tagen) @ Manifoldunplugged

... allein was das Gericht verhängt, selbst ist der Mann...

Ich stelle mir gerade mal so ein Situation mit bestimmten Kulturbereicherern vor, böses Kino....

ich stelle mir die Situation gerade in umgekehrten Geschlechterrollen vor

Leser128, Wednesday, 07.09.2011, 23:52 (vor 4623 Tagen) @ Kritiker

also Schamlippen mit Hautkleber zukleben u.s.w. Ganz böses Kino. 3 Jahre ohne Bewährung incl. Hetzjagd mit unverpixelten Bildern in BILD. ("was taten diese MONSTER dieser armen Frau an?"

"Bei Männern wäre das Urteil drastischer ausgefallen"

jens_, Thursday, 08.09.2011, 13:33 (vor 4622 Tagen) @ Manifoldunplugged

Etwas verspaetet die Antwort darauf:

Zwei Frauen betäubten einen Mann mit K.o.-Tropfen und klebten ihm die Hoden ans Bein - dafür gabs 14 Monate bedingt. Kritiker sind empört: «Bei Männern wäre das Urteil drastischer ausgefallen.>

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/-Maenner-waeren-massiv-haerter-verurteilt-worden--25881546

powered by my little forum